Ist das eine doppelte Haushaltsführung?

  • Hallo zusammen,


    also folgende Situation:


    Ich bin ende 2009 nach meinem Studium für meinen neuen Job aus dem Familienwohnsitz ausgezogen, ca. 300 km weit weg. Ich habe seitdem in der Stadt in der ich arbeite eine eigene Wohnung, diese ist als Zweitwohnsitz angemeldet, Hauptwohnsitz ist immer noch bei meinen Eltern. Ich fahre ca. alle 3 Wochen heim. Nun frage ich mich, ob das eine doppelte Haushaltsführung ist oder nicht?
    Ich weiß, dass das davon abhängt ob ich einen eigenen Hausstand habe, aber ob der Familienwohnsitz (ich habe in dem Haus nur ein eigenes Zimmer, zahle keine Miete oder sowas) als solcher gilt wird mal so und mal so beantwortet?!
    Mein Lebensmittelpunkt dürfte auf jeden Fall noch dort liegen, da ich Single bin und bisher sonst immer dort gelebt habe, ob das aber reicht weiß ich nicht?!
    Falls es sich doch nicht um eine doppelte Haushaltsführung handelt, kann ich trotzdem zumindest die Heimfahrten absetzen?
    Hier z.B. Werbungskosten Kosten für Unterkunft und Fahrt ohne Zweitwohnsitz
    hat einer geschrieben, dass die Wochenendheimfahrten abgesetzt werden können, obwohl kein doppelter Haushalt besteht, stimmt das? Worauf ist das begründet?
    Vielen Dank schonmal für eure Antworten und falls Informationen fehlen, einfach nachfragen.


    Viele Grüße


    Noody

    • Offizieller Beitrag

    Nun frage ich mich, ob das eine doppelte Haushaltsführung ist oder nicht?

    Ganz klar: Nein.

    Hier z.B. Werbungskosten Kosten für Unterkunft und Fahrt ohne Zweitwohnsitz hat einer geschrieben, dass die Wochenendheimfahrten abgesetzt werden können, obwohl kein doppelter Haushalt besteht, stimmt das?

    Bei Dir auch das nicht, da Du einen anderen ganz anderen Sachverhalt schilderst.

  • Danke für die Antwort erstmal!


    Ich hab mal etwas weiter recherchiert, nachdem was ich so gelesen habe gehe ich auch davon aus, dass es kein doppelter Haushalt ist.
    Aber ob die Heimfahrten als Werbungskosten angerechnet werden oder nicht hängt doch davon ab, ob mein Lebensmittelpunkt an meinem Arbeitsort ist oder in der "Heimat", so zumindest verstehe ich z.B. diesen Thread:
    Werbungskosten Fahrten zum Lebensmittelpunkt
    Gut, ob es am ende so anerkannt wird scheint mir ein bisschen eine Glücksfrage zu sein, für mich ist "Lebensmittelpunkt" sehr schwammig definiert und lässt dem FA viel Spielraum, da ich aber gemessen an der doch schon recht großene Entfernung rel. oft Heimfahre sehe ich da eigentlich gute Chancen, oder liege ich da falsch?


    Viele Grüße


    Noody

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab mal etwas weiter recherchiert, nachdem was ich so gelesen habe gehe ich auch davon aus, dass es kein doppelter Haushalt ist.

    Genau, und zwar zweifelsfrei.

    da ich aber gemessen an der doch schon recht großene Entfernung rel. oft Heimfahre sehe ich da eigentlich gute Chancen, oder liege ich da falsch?

    M.E. liegst Du da falsch. Du fährst auch nicht relativ häufig zu Deinen Eltern. Das sind Kosten für Verwandtenbesuche wie sie eben vielen anderen auch entstehen.


    Abgesehen davon könnten es begrifflich, auch bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen, nur Fahrten Whg.-ASt sein, wenn diese Fahrten auch direkt zwischen Whg. und ASt bzw. ASt. und Whg. stattfinden. Das möchte ich bei dieser Entfernung ganz stark bezweifeln.

  • Zitat

    M.E. liegst Du da falsch. Du fährst auch nicht relativ häufig zu Deinen Eltern. Das sind Kosten für Verwandtenbesuche wie sie eben vielen anderen auch entstehen.

    Naja, das ist wohl Ansichtssache, viel mehr könnte ich weder finanziell noch praktisch machen.


    Zitat

    Abgesehen davon könnten es begrifflich, auch bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen, nur Fahrten Whg.-ASt sein, wenn diese Fahrten auch direkt zwischen Whg. und ASt bzw. ASt. und Whg. stattfinden. Das möchte ich bei dieser Entfernung ganz stark bezweifeln.

    Naja, zumindest ASt - Whg. trifft tatsächlich in der Regel zu, Whg. - ASt zwar eher nicht, bei größeren Entfernungen wird das aber wohl die Regel sein und trotzdem habe ich schon von einigen Fällen gelesen, die das wohl so durchbekommen haben, scheint also auch nicht so ein großes Problem sein.
    Wie dem auch sei, am ende heißt es wohl probieren geht über studieren, mal schauen was bei rauskommt.


    Gruss


    Noody

    • Offizieller Beitrag

    trotzdem habe ich schon von einigen Fällen gelesen, die das wohl so durchbekommen haben, scheint also auch nicht so ein großes Problem sein.

    Natürlich ist das ein großes Problem. Bei Dir liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nämlich nicht vor. Und wenn das einmal "durchrutscht", egal aus welchen Gründen, ist das kein Grund so etwas einfach mal so geltend zu machen (Man kann es ja einmal probieren."). Du machst ggf. wissentlich falsche Angaben.

    Wie dem auch sei, am ende heißt es wohl probieren geht über studieren, mal schauen was bei rauskommt.

    Wenn Du sowieso machst, was du willst und alles besser weißt, warum Fragst Du dann hier im Forum?

  • Zitat

    Natürlich ist das ein großes Problem. Bei Dir liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nämlich nicht vor.

    Naja, du sagst ich erfülle die gesetzlichen Vorschriften nicht, aber nicht welche, ich habe keine gefunden? Sowie ich das sehe sind die Anzahl an Heimfahrten nur ein "Indiz" neben weiteren Kriterien.


    Zitat

    Wenn Du sowieso machst, was du willst und alles besser weißt, warum Fragst Du dann hier im Forum?

    Soll ich mich jetzt entschuldigen, deiner für mich nicht klar begründeten Meinung nicht zu folgen? Ich fragte hier nach, weil ich wenig Ahnung vom Thema habe und mich daher informieren wollte, trotzdem werde ich mich hüten einfach alles was jemand in nem Forum schreibt für bare Münze zu nehmen wenn ich es nicht nachvollziehen kann, kein Grund patzig zu werden...

  • Und? Sry, aber ich glaube du verstehst gar nicht worum es mir geht...Ich zitiere aus deinem Gesetz:


    "Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der regelmäßigen Arbeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird"


    Ich denke, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mir in meinem Heimatort liegt und ich die fahrten dahin entsprechend geltend machen kann und aus diesem Gesetz kann ich keine Kriterien auslesen, die dagegen sprechen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mir in meinem Heimatort liegt und ich die fahrten dahin entsprechend geltend machen kann und aus diesem Gesetz kann ich keine Kriterien auslesen, die dagegen sprechen.

    Du liest nur, was Dir gefällt. Es heißt doch eindeutig "und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird".
    Ansonsten R 9.10 LStR 2008 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

  • Stimmt, es heißt eindeutig uneindeutig "nicht nur gelegentlich", was sehr viel Interpretationsspielraum lässt. In deinem Link steht, dass ab 24 Fahrten (auf jeden Fall) davon auszugehen ist, dass der Lebensmittelpunkt dort ist, der Umkehrschluss muss aber nicht gelten, da dann Sachen wie Aufenthaltsdauer, Entfernung usw. mitspielen können. So zumindest habe ich an diversen Stellen im Internet gelesen, daher sehe ich keinen Grund es nicht zu probieren und das FA entscheiden zu lassen!

    • Offizieller Beitrag

    In deinem Link steht, dass ab 24 Fahrten (auf jeden Fall) davon auszugehen ist, dass der Lebensmittelpunkt dort ist, der Umkehrschluss muss aber nicht gelten, da dann Sachen wie Aufenthaltsdauer, Entfernung usw. mitspielen können.

    In jedem Fall ist alle drei Wochen nicht mindestens 2 x im Monat. Und eine Entfernung von 300km lässt sich nicht als Grund für seltenere Fahrten anbringen.


    Abgesehen sind fährt er nicht von der Wohnung seiner Eltern zur ASt, sondern in seine eigene Wohnung.


    M.E. eindeutig und zweifelsfrei privat veranlasste Versandten- und Freundesbesuche wie sie wahrscheinlich jeder dritte junge und flexible AN hat. Man kann nicht jeden Lebenssachverhalt in einen steuerlichen Sachverhalt packen.


    Dann sag ihm auch, dass er sich zu 99% auf ein Rechtsbehelfsverfahren einstellen kann.

  • Zitat

    In jedem Fall ist alle drei Wochen nicht mindestens 2 x im Monat.

    Stimmt, behaupte ich auch nicht. Aber wenn gilt aus A folgt B, muss noch lange nicht gelten aus "Nicht A folgt nicht B", nirgendwo steht dass 2 mal im Monat ein minimum ist, entsprechende Gerichtsurteile habe ich auch schon im Internet gefunden.


    Zitat

    Und eine Entfernung von 300km lässt sich nicht als Grund für seltenere Fahrten anbringen.

    Wenn du dafür einen Beleg hättest, würde mich das seht interessieren?!

  • Ich weiß, dass das davon abhängt ob ich einen eigenen Hausstand habe, aber ob der Familienwohnsitz (ich habe in dem Haus nur ein eigenes Zimmer, zahle keine Miete oder sowas) als solcher gilt wird mal so und mal so beantwortet?!
    Mein Lebensmittelpunkt dürfte auf jeden Fall noch dort liegen, da ich Single bin und bisher sonst immer dort gelebt habe, ob das aber reicht weiß ich nicht?!


    Eindeutig keine doppelte Haushaltführung, sondern Verwandtenbesuche. :(
    MfG Günter

  • Das mit der doppelten Haushaltsführung sehe ich ja auch absolut ein, nur das mit dem Lebensmittelpunkt nicht. Ich habe das Urteil nochmal rausgesucht, was ich für meinen Fall passend fand (kam auch aus diesem Forum):


    Zitat

    Bei einer ledigen Krankenschwester, die nur 8-10 Mal im Jahr die 500 km weite Strecke nach Hause gefahren und jedes Mal etliche Tage geblieben war, rechnete das FG München genau nach: Sie war insgesamt 56 Tage zu Hause anwesend, während im Normalfall bei 24 Heimfahrten mit jeweils zwei Tagen nur 48 Tage zusammen kommen (FG München vom 21.6.1995, EFG 1996 S. 744).


    Gut, bei mir sind es nicht 500km sondern 340 um genau zu sein, dafür werde ich auch auf ca 15-20 Fahrten kommen und da ich sogut wie jeden Urlaub, Brückentage etc. in der Heimat verbringe werde ich wohl auch auf deutlich mehr als 48 Tage kommen.


    Mir geht es wirklich nicht darum, unbedingt recht zu behalten, davon habe ich hier erstmal eh nichts, ich würde nur gerne verstehen warum ihr so überzeugt seid, dass mein Lebensmittelpunkt nicht in der Heimat zu sehen ist?!



    Gruss


    NoodyHD

    • Offizieller Beitrag

    Mir geht es wirklich nicht darum, unbedingt recht zu behalten, davon habe ich hier erstmal eh nichts, ich würde nur gerne verstehen warum ihr so überzeugt seid, dass mein Lebensmittelpunkt nicht in der Heimat zu sehen ist?!

    Weil das der Normalfall bei jungen und flexiblen AN ist. Und wer besucht seine Freunde und nahen Verwandten nicht regelmäßig? Keinerlei berufliche Veranlassung gegeben, somit keine Werbungskosten (Kosten der privaten Lebensführung i.S. § 12 Nr. 1 EStG).

  • ich würde nur gerne verstehen warum ihr so überzeugt seid, dass mein Lebensmittelpunkt nicht in der Heimat zu sehen ist?!


    Zum Lebensmittelpunkt gehört doch auch die Arbeitsstelle und deren Umfeld.
    Mal ein Beispiel aus meinem Bereich. Mein Sohn ist beruflich in ganz Deutschland unterwegs, auch mal über mehrere Jahre an der gleichen Stelle mit eigener Wohnung. In meinem Haus hat er ein eigenes Dachstudio mit 3 Räumen behalten. Zum Wochenende kommt er meist nach Hause um seine Eltern und Freunde und Bekannte zu sehen. Von uns ist noch keiner auf die Idee gekommen, dass als doppelte Haushaltführung zu bewerten.
    MfG Günter

  • Ich hab das Gefühl ich sprech gegen eine Wand, es geht mir nicht um die doppelte Haushaltsführung.


    Im Link von miwe4 wird Lebensmittelpunkt für unverheiratete definiert als "an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten ".


    Ich denke, das trifft erstmal auf jeden zu der gerade für einen neuen Job die Heimat verlassen hat und auch für mich oder will jemand behaupten, dass man in der Regel an einem Ort an dem man über 20 Jahre gelebt hat nicht engere persönliche Beziehungen hat als in einer Großstadt in der man seit 6 Monaten lebt?


    So und davon ausgehend geht es eigentlich nur noch darum, ob ich oft genug in der Heimat bin, damit das steuerlich anerkannt wird, was ich für durchaus möglich halte (siehe Urteil das ich vorhin gepostet habe). Und ab da könnte ich dann die Fahrten von ASt - Whg. meiner Eltern und umgekehrt als Werbungskosten ansetzen, darum und um nichts anderes geht es mir, nicht um die doppelte Haushaltsfürhung. Wo ist mein Denkfehler?

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist mein Denkfehler?

    Du fährst ja noch nicht einmal von der Wohnung deiner Eltern zu Deiner Arbeitsstelle. Du hast also begrifflich noch nicht einmal Fahrten zwischen Whg. und ASt. Also eh kein WK-Abzug für diese Fahrten.