Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zur Arbeit

  • Hallo,


    ich bin ob dieses Postens (Nr.18 ) auf der Lohnsteuerbescheinigung etwas verwirrt.


    Meine Freundin bekommt von ihrem AG jeden Monat Geld für ihre Fahrtkosten ausbezahlt, das dann (natürlich) unter diesem Posten in der Lohnsteuerbescheinigung erscheint.


    Ich hingegen fahre einen Firmenwagen und bekomme KEIN Geld ausbezahlt, sondern versteuere nur jeden Monat den geldwerten Vorteil (die berühmten 0,003%). TROTZDEM habe ich diesen Posten Nr.18 auf der Lohnsteuerbescheinigung, und seine Höhe entspricht exakt 12x dem "geldwerten Vorteil", den ich jeden Monat versteuere.


    Ist das nicht ein Fehler? Ich habe dieses Geld ja nie in Natura ausbezahlt bekommen, so wie es bei meiner Freundin der Fall ist. Ich habe es nur virtuell versteuert.


    P.S. Tankkosten habe ich früher bezahlt bekommen, seit ein paar Monaten (nach einer Arbeitszeitverkürzung) aber nicht mehr.


    Gruß, Ponderevo

    • Offizieller Beitrag

    Meine Freundin bekommt von ihrem AG jeden Monat Geld für ihre Fahrtkosten ausbezahlt, das dann (natürlich) unter diesem Posten in der Lohnsteuerbescheinigung erscheint.
    Ich hingegen fahre einen Firmenwagen und bekomme KEIN Geld ausbezahlt, sondern versteuere nur jeden Monat den geldwerten Vorteil (die berühmten 0,003%). TROTZDEM habe ich diesen Posten Nr.18 auf der Lohnsteuerbescheinigung, und seine Höhe entspricht exakt 12x dem "geldwerten Vorteil", den ich jeden Monat versteuere.
    Ist das nicht ein Fehler? Ich habe dieses Geld ja nie in Natura ausbezahlt bekommen, so wie es bei meiner Freundin der Fall ist. Ich habe es nur virtuell versteuert.

    Dann wird Dein geldwerter Vorteil, wie auf der Lohnsteuerbescheinigung zu Zeile 18 erläutert, eben auch pauschal versteuert. Abgesehen davon muss Deine Freundin Ihre Fahrkarte ja auch bezahlen.

    P.S. Tankkosten habe ich früher bezahlt bekommen, seit ein paar Monaten (nach einer Arbeitszeitverkürzung) aber nicht mehr.

    Kann ich mir so nicht vorstellen. Warum solltest Du für den Firmenwagen bzw. die betrieblich veranlassten Fahrten die Benzinkosten tragen. Dem liegt mit Sicherheit ein anderer (rechnerischer) Sachverhalt zu Grunde. Außerdem versteuerst Du für Privatfahrten 1% des BLP sowie 0,03% des BLP je Entf.KM/Whg.-ASt (§ 8 Absatz 2 EStG).

  • Kann ich mir so nicht vorstellen. Warum solltest Du für den Firmenwagen bzw. die betrieblich veranlassten Fahrten die Benzinkosten tragen. Dem liegt mit Sicherheit ein anderer (rechnerischer) Sachverhalt zu Grunde.

    Hallo Miwe,


    ist aber (leider) so. Im "Ausgleich" ist der auf meinen Monatsabrechnungen eingetragene geldwerte Vorteil für die Kfz-Nutzung und die Fahrten Wohnung-Arbeit ab diesem Zeitpunkt auch herabgesetzt worden (also seit November 2009 nicht mehr 1% und 0,03% des BLP, sondern weniger). Die Begründung des AGs lautete, dass aufgrund meienr Arbeitszeitverkürzung (und damit einhergehendem Gehaltsverzicht) der geldwerte Vorteil einen zu großen Teil des Gehalts ausmachen würde. Jetzt haben sie eben den geldwerten Vorteil herabgesetzt, und stattdessen muss ich das Benzin selber zahlen. Welche Regelung da steuerrechtlich dahinter steht, weiß ich aber nicht.


    Ganz verstehe ich das mit der Abrechnung aber immer noch nicht. Wenn ich jeden Monat den geldwerten Vorteil versteuere und dann NOCHMAL den Posten auf der Lohnsteuerjahresabrechnung habe und mir das von den Werbungskosten abgezogen wird - versteuere ich dann nicht doppelt?


    Gruß, Ponderevo

    • Offizieller Beitrag

    Die Begründung des AGs lautete, dass aufgrund meienr Arbeitszeitverkürzung (und damit einhergehendem Gehaltsverzicht) der geldwerte Vorteil einen zu großen Teil des Gehalts ausmachen würde. Jetzt haben sie eben den geldwerten Vorteil herabgesetzt, und stattdessen muss ich das Benzin selber zahlen.

    Also von so etwas habe ich persönlich bisher überhaupt noch nichts gehört.


    Die Regelungen zur Versteuerung des geldwerten Vorteils Kfz sind im Gesetz (siehe #2) genau beschrieben und verbindlich.


    Was hast Du für betrieblich veranlasste Fahrten (Auswärtstätigkeiten)? Wer tankt für diese Fahrten? Wer zahlt den Sprit für diese Fahrten?


  • Was hast Du für betrieblich veranlasste Fahrten (Auswärtstätigkeiten)? Wer tankt für diese Fahrten? Wer zahlt den Sprit für diese Fahrten?

    Also ehrlich gesagt kaum welche. Das ganze war ursprünglich eher als Belohnung gedacht. Ich benutzte das Ding beruflich für die Fahrten zur Arbeit und ansonsten weitgehend privat. Bis letzten Oktober hatte ich die 1%-Regelung, da habe ich die Benzinkosten eingereicht und bezahlt bekommen (allerdings habe ich bei längeren Privatfahrten und Urlauben immer selbst gezahlt). Seit letztem Oktober stehen bei mir in der Gehaltsabrechnung unter "KFZ-Nutzung" nicht mehr die 1% (ca. 150 Euro), sondern nur noch 100, und statt der bislang ca. 90 Euro für Fahrten Wohnung/Arbeit nur noch ca. 25 Euro. Der AG hat gesagt, das wäre eine andere Regelung und im Ausgleich müsse ich die Benzinkosten selber tragen.


    Habe jetzt selbst mal gegoogelt und befürchte zwei Dinge: a) entweder ist das eine Altregelung, die es so nicht mehr gibt, oder b) ich muss jetzt ein Fahrtenbuch führen. Das hat mir aber keiner gesagt. AArgh!

    • Offizieller Beitrag

    oder b) ich muss jetzt ein Fahrtenbuch führen.

    Dann hättest Du jetzt bzw. bei deiner nächsten Einkommensteuererklärung allerdings ein großes Problem.


    Ansonsten :
    Überlassung von Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG); Anwendung der Urteile des BFH vom 4. April 2008 -
    BMF vom 23. Oktober 2008

  • Hallo,


    ich habe die Sache jetzt mit meinem AG geklärt, und da ich die Lösung ganz praktisch finde, dachte ich, ich teile sie hier mal mit.


    Also: Viele Arbeitgeber haben noch im Hinterkopf, dass sich der geldwerte Vorteil (sowohl die 1% insgesamnt als auch die 0,03% pro Kilometer) reduziert, wenn der Arbeitnehmer die Benzinkosten selber zahlen muss. Dem ist aber seit einem Urteil 2007 nicht mehr so.


    ABER: Der geldwerte Vorteil reduziert sich durchaus, wenn der Arbeitnehmer dem AG ein ENTGELT für die Nutzung des Fahrzeugs zahlen muss. Dann wird der geldwerte Vorteil entsprechend runtergerechnet, und die Steuerlast reduziert sich.


    ALSO haben wir das jetzt so geregelt: Mein AG zahlt die Benzinkosten (nicht mehr ich), dafür zahle ich dem AG ein regelmäßiges monatliches Entgelt in ungefährer Höhe der monatlichen Benzinkosten. Der AG war damit einverstanden, und meine Steuerlast reduziert sich, obwohl geldmäßig alles mehr oder weniger aus selbe rausläuft. Ganz legal und praktisch :)


    Gruß, ponderevo

  • [quote='Ponderevo','index.php?page=Thread&postID=135068#post135068']ALSO haben wir das jetzt so geregelt: Mein AG zahlt die Benzinkosten (nicht mehr ich), dafür zahle ich dem AG ein regelmäßiges monatliches Entgelt in ungefährer Höhe der monatlichen Benzinkosten. Der AG war damit einverstanden, und meine Steuerlast reduziert sich, obwohl geldmäßig alles mehr oder weniger aus selbe rausläuft. Ganz legal und praktisch[quote]



    ?( ?( ?( ...so kann man es natürlich auch machen, indem man seine eigenen Gesetze erfindet.
    Du hast einen Firmenwagen für lau...Du bezahlst deinem AG dafür ein Gehalt... und das alles für ein paar km Fahrt zur Arbeitstelle... alles andere ist privater Luus.
    Bei der nächsten Lohnsteuer-Außenprüfung brennt bei euch der Baum,...und es heisst Geld nachzahlen :(
    MfG Günter

  • Ich verstehe nicht ganz Eure Bedenken.


    Auch bei einer verbilligten Überlassung eines Dienstwagens ist die 1% Regelung anzusetzen. Das wir hier ja auch gemacht.


    Wenn dann vereinbart ist, dass der AN dem AG einen bestimmten Betrag monatlich zahlen muss, dann mindert dieser Betrag doch den geldwerten Vorteil. Oder sehe ich das wirklich falsch?

  • Wenn dann vereinbart ist, dass der AN dem AG einen bestimmten Betrag monatlich zahlen muss, dann mindert dieser Betrag doch den geldwerten Vorteil. Oder sehe ich das wirklich falsch?


    ...dann aber bitte gleich so viel zahlen, dass kein geldwerter Vorteil mehr da ist.
    Folge: Das Finanzamt bekommt nichts, du zahlst nur noch an den Arbeitgeber.
    Das könnte vom schlauen KONZ sein :thumbsup:


    ...und für das ganze Modell brauchst du nur noch einen nicht ausgeschlafenen Finanzbeamten am Montagmorgen und das Projekt ist durch 8o


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Zitat von »Der Steuerzahler« Wenn dann vereinbart ist, dass der AN dem AG einen bestimmten Betrag monatlich zahlen muss, dann mindert dieser Betrag doch den geldwerten Vorteil. Oder sehe ich das wirklich falsch?

    Schau einmal, was in § 8 Absatz 2 Satz 2 EStG steht: "Für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten gilt § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 entsprechend."
    Und in § 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG steht: "Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen."


    Folge: Nach der o.g. Schilderung des Umfanges der betrieblichen Nutzung dürfte der AG das Fahrzeug gar nicht als Firmenwagen deklarieren.


    Und jetzt überlegen wir mal, ob die Anwendung der 1%-Regelung hier noch anwendbar ist, oder ab, ob nicht § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG greift. Dort steht: "Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen."


    Also der vollständige geldwerte Vorteil nach den tatsächlichen Kosten zu ermitteln und als AL zu besteuern. Dann kann er auch seine Zahlungen an den AG entsprechend bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils kürzen. Aber m.E. auch nur dann. So würde die Rechnung aufgehen.