Beiträge zu KV und PV nicht mehr abzugsfähig?

  • Hallo,


    bei der Erstellung meiner Einkommensteuererklärung mit Sparbuch 2010 ist mir aufgefallen, dass bei der Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht mehr berücksichtigt werden!


    Bei der Ekst. 2008 mit Sparbuch 2009 hat es noch wie folgt funktioniert:


    * In der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 24 habe ich die Beiträge des Arbeitgebers zur KV und PV erfasst
    * Sparbuch 2009 hatte diesen Betrag verdoppelt (AG + AN-Anteil) und bei der Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen unter "Ermittlung der übrigen Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 4 EStG" / "Beiträge zu ALV, KV, PV, EUV und BUV" berücksichtigt.


    In Sparbuch 2010 steht an der entsprechenden Stelle bei den Vorsorgeaufwendungen jetzt 0, obwohl ich in der Lohnsteuerbescheinigung den entsprechenden AG-Anteil erfasst habe.


    Hat sich da was am Steuerrecht geändert, was ich nicht mitbekommen habe, oder muss ich irgendwo im Programm die PV und KV Beiträge jetzt explizit erfassen?


    gruß anderl


    PS: Da ich sowohl mit als auch ohne PV- und KV-Beiträge über den abzugsfähigen Höchstbetrag komme, ist die Frage wohl theoretischer Natur, aber interessieren würd's mich trotzdem, wo der Unterschied zum Steuerjahr 2008 liegt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    woher nimmst Du die Erkenntnis, dass Du auch ohne die eigenen Beiträge zur KV und PV den Höchstbetrag zu den abzugsfähigen Versicherungen überschreitest? Die Beiträge zur KV und PV bilden nämlich das Hauptkriterium zu den abzugsfähigen Versicherungen. Die Beiträge des AGs (Zeile 24 der LSt-Bescheinigung) werden nämlich bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Gesetzlich hat sich daran auch nichts geändert, im Gegenteil: Ab 2010 werden die Beiträge zur KV und PV sogar in voller Höhe anerkannt.
    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du "freiwillig" krankenversichert bist.


    Programmmäßig gibt es allerdings eine Änderung, das heißt, die AG-Beiträge (Zeile 24) werden nicht mehr automatisch verdoppelt, sondern die eigenen Beiträge müssen wie folgt selbst eingegeben werden:
    Nach öffnung des Programms links auf "Allgemeine Ausgaben" klicken. Dann in der Mitte auf "Versicherungen und Altersvorsorge". In der jetzigen Maske mittels Button zum Text: Kranken und Pflegeversich. die nächste Maske öffnen.
    Dort jetzt zum Text: "freiwillige und weitere Krankenversicherungen" rechts den Betrag zu den eigenen Beiträgen (KV) eingeben.
    Zum Text: "freiwillige und weitere Pflegeversicherungen" genauso verfahren.

  • woher nimmst Du die Erkenntnis, dass Du auch ohne die eigenen Beiträge zur KV und PV den Höchstbetrag zu den abzugsfähigen Versicherungen überschreitest? Die Beiträge zur KV und PV bilden nämlich das Hauptkriterium zu den abzugsfähigen Versicherungen. Die Beiträge des AGs (Zeile 24 der LSt-Bescheinigung) werden nämlich bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

    Die Erkenntnis schöpfe ich aus dem Programm: Die KV und PV werden den "übrigen Vorsorgeaufwendungen" zugeordnet. Und für die gilt laut Sparbuch ein abzugsfähiger Höchstbetrag von 2x 1.500€, den meine Frau und ich bereits mit den Beiträgen zu unseren alten Kapital-Lebensversicherungen locker überschreiten.


    Programmmäßig gibt es allerdings eine Änderung, das heißt, die AG-Beiträge (Zeile 24) werden nicht mehr automatisch verdoppelt, sondern die eigenen Beiträge müssen wie folgt selbst eingegeben werden:
    Nach öffnung des Programms links auf "Allgemeine Ausgaben" klicken. Dann in der Mitte auf "Versicherungen und Altersvorsorge". In der jetzigen Maske mittels Button zum Text: Kranken und Pflegeversich. die nächste Maske öffnen.
    Dort jetzt zum Text: "freiwillige und weitere Krankenversicherungen" rechts den Betrag zu den eigenen Beiträgen (KV) eingeben.
    Zum Text: "freiwillige und weitere Pflegeversicherungen" genauso verfahren.

    Oh, danke. Da hatte ich wohl Tomaten auf den Augen. Allerdings hätte ich mir vom "Sparbuch" bei einer solchen Programmänderung einen deutlichen Hinweis gewünscht, dass diese Beiträge jetzt grundsätzlich selbst zu erfassen sind.


    Im Übrigen hat sich nach Eingabe der Beiträge meine Einkommensteuer nicht verändert (siehe oben).


    gruß anderl