Kann Steuerbescheid nicht abholen. Fehler -106001

  • Hallo,


    nachdem Freitag die Abholung des Steuerbescheides nicht funktionierte (Fehler -106011) weil das FA mit dem Elster-Server Probleme hatte,
    bin ich jetzt extra in's Büro, nachdem die Funktion wieder als verfügbar angezeigt wird.
    https://www.elster.de/verfugbarkeit_nw.php


    Jetzt heißt aber im Wiso-Programm (mit einer neuen Fehlermeldung), wenn ich den Elster-Steuerbescheid abholen möchte:
    "Ihr elektronischer Steuerbescheid liegt noch nicht vor"
    "-106001 - Es sind keine Daten zum Abholen vorhanden"


    Meinen Papierbescheid habe ich Ende Februar bekommen und die Rückübermittlung über Elster hatte ich bei der Abgabe auch aktiviert und
    steht auch unter "Datei -> Einstellungen -> Abgabe/Elster" so drinnen.


    Software ist Wiso Sparbuch 2008/2009. Hat wer eine Idee, was da schief laufen könnte?


    Vielen Dank und beste Grüße,
    Johannes

  • Das FA hat mir bei meinen Betriebsausgaben 2 Posten nicht anerkannt und im Papierbescheid steht nun unter dem Punkt "Einnahmen aus Gewerbebetrieb" ein Betrag, der deutlich zu hoch ist, selbst wenn ich die beiden gestrichenen Posten aus meiner Einnahmenüberschußrechnung herausnehme.


    Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass mir der elektronische Bescheid genauer aufschlüsselt, was da das FA gemacht hat und das wüsste ich gerne, bevor ich mit dem FA telefoniere.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass mir der elektronische Bescheid genauer aufschlüsselt, was da das FA gemacht hat

    Darin steht genau dasselbe.


    Schon mal einen Blick in die umfangreichen Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid geworfen? Üblicherweise erläutert das FA seine Abweichungen von den erklärten Angaben. Aber bitte alles lesen!

    • Offizieller Beitrag

    Was willst denn noch mit den Bescheiddaten, wenn du den Papierbescheid schon hast ???


    Sicher steht da nichts anderes drin, aber da hier die Werte aus dem Bescheid des FA denen der Sparbuchberechnung direkt und anschaulich gegenüber gestellt werden, kann man z.B. im Falle einer von der Sparbuchrechnung abweichenden Steuerfestsetzung sehr schnell sehen, wo die Differenzen im Detail sind. Man wird praktisch mit der Nase drauf gestossen. ;)
    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Sicher steht da nichts anderes drin, aber da hier die Werte aus dem Bescheid des FA denen der Sparbuchberechnung direkt und anschaulich gegenüber gestellt werden, kann man z.B. im Falle einer von der Sparbuchrechnung abweichenden Steuerfestsetzung sehr schnell sehen, wo die Differenzen im Detail sind. Man wird praktisch mit der Nase drauf gestossen.

    Das schon, löst aber nicht sein Problem. Er hat die Position, bei der abgewichen wurde, ja gefunden. Er weiß nur nicht warum abgewichen wurde. Und da helfen ihm ausschließlich die Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid, die, auf Grund des oftmals erheblichen Umfangs, gerne nur überschlägig gelesen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Das schon, löst aber nicht sein Problem. Er hat die Position, bei der abgewichen wurde, ja gefunden. Er weiß nur nicht warum abgewichen wurde. Und da helfen ihm ausschließlich die Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid, die, auf Grund des oftmals erheblichen Umfangs, gerne nur überschlägig gelesen werden.


    Da hast Du absolut Recht und da ich hier regelmäßig mitlese, kann ich mich auch ebenso regelmäßig davon überzeugen, daß es mit den Lesekünsten einiger User nicht weit her ist ;)
    Aber: mein Kommentar bezog sich einzig und alleine auf die allgemeine Frage vom Petz, was man mit den Bescheiddaten will, wenn man schon den Papierbescheid hat? Das also nur als ergänzender Hinweis an den geneigten Leser. Es ist sicher nicht sinnvoll, mit dem sorgfältigen Lesen des Papierbescheides zu warten, bis man in Problemfällen wie diesem dann den ELSTER-Bescheid abrufen kann. Aber im Normalfall hat man die zu fast demselben Zeitpunkt und da ist es nach meinen Erfahrungen einfach bequemer, die Daten elektronisch zu vergleichen (ich habe im Normalfall zuerst den elektronischen Bescheid und manchmal sogar noch her die Rückzahlung auf dem Konto und dann erst den Papierbescheid :D ). Zumindest sehe ich keinen Grund, dieses Sparbuch-Feature nicht zu nutzen.
    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    JohSch scheint aber zu meinen, dass in dem ELSTER-Bescheid mehr steht als in dem Papierbescheid. Und das ist definitiv nicht der Fall. Und der maschinelle Abgleich des Sparbuchs ersetzt nicht die persönliche Überprüfung des Bescheides. Das Sparbuch sagt einem nämlich nichts, wenn Sparbuch und FA übereinstimmen, man aber vielleicht generell irgendeine Angabe vergessen hat.


    Die Nützlichkeit der Software wird oft überschätzt. Das Programm ist nur so gut wie die Steuerkenntnisse des Bedieners. Selbst viele im Steuerrecht Erfahrene bedienen sich nur der Software, weil es bequemer ist als die Handarbeit und heutzutage auch beim FA "gut ankommt". Bitte nicht meckern, ich bin wirklich pro Sparbuch und nutze es schon ewige Zeiten. Aber den Presseveröffentlichungen, dass ein Programm Steuerkenntnisse (Lesen) oder gar einen Steuerberater ersetzen könne, sollte man keinen Glauben schenken. Da schafft auch der beste Interviewmodus nicht. Wer zu bquem ist, nicht selber nachliest und sich nur auf ein Steuerprogramm verlässt (nicht nur Sparbuch, wohlgemerkt alle), der verschenkt unter Umständen bares Geld.

    • Offizieller Beitrag

    JohSch scheint aber zu meinen, dass in dem ELSTER-Bescheid mehr steht als in dem Papierbescheid.

    Noch einmal: das ist nicht der Punkt, den ich ansprach. Da drehen wir uns ein wenig im Kreise. :doofy:
    Ist ja nicht das erste mal, daß wir uns über dieses Thema austauschen. Ich bin der Meinung, daß wenn man sich die Zeit nimmt, sich mit diesem Thema intensiv zu beschäftigen (viele Beiträge lassen das offensichtlich vermissen) und es handelt sich um einfache Standardfälle, dann kommt man auch ohne Steuerberater aus. Das kostet aber seine Zeit und geht nicht so nebenbei. Deshalb ist das nur wenigen zu empfehlen (erst Recht nicht, wenn's geschäftlich wird). Aber selbst wenn man einer Steuerberater aufsucht, so würde ich jeden empfehlen, sich mit grundlegenden Fragen des Steuerrechts zu beschäftigen und die Ohren aufzuhalten. In diesem Sinne verstehe ich viele Postings hier. Die Leute wollen einfach verstehen, was da abgeht. Bei Arztbesuch werden doch heutzutage auch teilweise medizinische Kenntnisse erwartet :D
    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Aber selbst wenn man einer Steuerberater aufsucht, so würde ich jeden empfehlen, sich mit grundlegenden Fragen des Steuerrechts zu beschäftigen und die Ohren aufzuhalten.

    In diesem Punkt stimme ich Dir 100 % zu.

    In diesem Sinne verstehe ich viele Postings hier.

    Das tue ich allerdings nicht. Ich tippe auf 99 % der Nutzer des Steuerforums, die sich nicht die Mühe machen, eine Gesetzesvorschrift zu lesen bzw. zu googeln, weil es einfach schneller und bequemer ist, einen zu fragen.


    Im Übrigen schreibt JohSch doch "Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass mir der elektronische Bescheid genauer aufschlüsselt, was da das FA gemacht hat und das wüsste ich gerne, bevor ich mit dem FA telefoniere." Und genau das macht der elektronische Bescheid eben nicht.