Gemeinschaftliches Konto ohne Einzelvollmacht für die Eigentümer

  • Hallo,
    ich stelle meine Fragen erstmal auf diese Art und hoffe, daß ich mich trotzdem so verständlich ausdrücke, daß ich auch Antworten bekomme.
    Wir, 4 Eigentümer möchten ein Konto eröffnen mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung und keine Einzelvollmacht, deswegen haben wir einen Hausverwalter bevollmächtigt.
    Soviel ich weiss gibt es dafür die "und" Konten oder die WEG Konten.
    Ist es ein WEG Konto ein Girokonto? Ist es ein Firmenkonto oder ein Personenkonto ?
    Wer eröffnet ein WEG Konto, die Eigentümer oder der Hausverwalter ?
    Wenn dem Hausverwalter Vollmacht erteilt worden ist, haben die Hauseigentümer noch irgendwelche Vollmachten ?
    -Einzel oder gemeinschaftliche Vollmacht ?
    Was passiert bei Beendigung des Hausverwaltervertrages ?
    Welche Banken eröffnen gemeinschaftliche Konten ?
    Wieviel betragen die Kosten bei solche Konten ?
    Es würde mich freuen wenn jemand sich auskennt und mir antworten könnte.
    Gruß, Ver.be

    • Offizieller Beitrag

    Frage mich, ob Dir hier jemand in einem Forum, in dem sich hauptsächlich die Anwender der Finanzsoftware austauschen, weiterhelfen können wird? :S Klar, theoretisch paßt das Thema, aber wenn Du möchtest, verschiebe ich Deinen Beitrag zum Immobilen-Unterforum. Ich nehme an, daß da eher die Leute mitlesen, die über die von Dir gesuchten Erfahrungen verfügen.
    Gruß
    Dirk