Berücksichtigung von Beiträgen zur VBL

  • Als Angestellter im öffentlichen Dienst leiste ich Beiträge zur VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Diese habe ich in der Einkommensteuererklärung als "Vorsorgeaufwand zu eigenen kapitalgedeckten Rentenversicherungen mit Laufzeitbeginn nach 31.12.2004" angegeben.
    Im Einkommensteuerbescheid wurden diese Beiträge allerdings nicht als Altersvorsorgeaufwendungen behandelt, sondern als übrige Vorsorgeaufwendungen. Dies ist für die Steuerberechnung aber nachteilig, da hier (wenn ich das richtig verstanden habe) nur ein Pauschalbetrag anerkannt wird, der durch die Beiträge zur Krankenversicherung schon überschritten ist. Wenn die VBL-Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen behandelt werden, würden sie zumindest anteilig in die Berechnung einfließen und die Steuerhöhe senken.
    Die Frage ist jetzt, ob das ein allgemein übliches Vorgehen ist und so korrekt ist oder lohnt es sich, hiergegen Einspruch einzulegen und beim Finanzamt darauf hinzuwirken, dass die Beiträge als Altersvorsorge behandelt werden?

    • Offizieller Beitrag

    Im Einkommensteuerbescheid wurden diese Beiträge allerdings nicht als Altersvorsorgeaufwendungen behandelt, sondern als übrige Vorsorgeaufwendungen.

    Richtig.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist halt so, dass die eigenen Beiträge zur VBL seitens des Fiskus' ziemlich "stiefmütterlich" behandelt werden. Als "echte" Altersvorsorgeaufwendungen gelten eben nur die Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherung und bei Selbständigen die Beiträge in eine Versorgungseinrichtung. Alle übrigen Beiträge zählen halt nur zu den "sonstigen Versicherungen", deren Höhe jedoch meist schon wegen anderer Leistungen überschritten ist. Ein diesbezüglicher Einspruch gegen den Steuerbescheid ist also zwecklos.