Ich bin Steuerlaie und versuche gerade, mich in die Buchführung einzuarbeiten.
Verlangt wird von mir eine Einnahmen-/Überschußrechnung.
Nun ist mir unter anderem nicht klar, wie ich die Vorsteuer/Umsatzsteuer in
folgendem Fall buche:
Für eine Rechnung des laufenden Jahres setze ich die VSt. an, obwohl die
Bezahlung der Rechnung erst im Folgejahr erfolgt.
Die Vorsteuer darf ja nun nicht noch einmal berücksichtigt werden, woraus
sich die Frage ergibt:
Wie buche ich denn nun den Betrag im Folgejahr, wenn ich in meiner Kassen-
buchführung (Programm) keine Möglichkeit habe, dies entsprechend anzu-
geben? Reicht es aus, den besagten Rechnungsbetrag im Folgejahr einfach
BRUTTO (einschließlich USt.) und OHNE Steuersatz einzugeben?
Rechnerisch wäre dann ja alles in Ordnung, aber werden nicht irgendwelche
'Formalien' verletzt, gerade wenn das Kassenbuch für die weitere Bearbeitung
(EÜR etc) an den Steuerberater weitergegeben werden soll?
Für eine (eindeutige) Beantwortung wäre ich dankbar.