Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben ein kleines Problem mit der Angabe bzw. Rückerstattung der von ihr erhaltenen Abfindung. Bitte um Hilfe!
Folgender Sachverhalt:
Sie war von 01.01. bis 30.04.09 bei einer sog. Auffangesellschaft nach Kündigung von ihrem Arbeitgeber beschäftigt und hat von dort 2.302,96€ (lt. Lohnsteuerbescheinigung) erhalten. Seltsamerweise wurde keine Lohnsteuer darauf einbehalten. Allerdings wurde im Feld 15 2.652,80€, in den Feldern 22 und 23 jeweils 97,16 und im Feld 105,72€ eingetragen. Ab 01.05 war sie bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt und hat dort einen Jahresarbeitslohn (LSt-KLasse 4) von 18.720,-€ (Feld 3) erhalten, wovon 2.706,- Lohnsteuer, 148,80€ Soli und 216,48€ Kirchensteuer einbehalten wurden. Außerdem liegen drei weitere Lohnsteuerbescheinigungen (LSt-KLasse 6) vor, auf denen Abfindungen vermerkt sind. Und zwar eine (im Feld 10) mit 1.137,50€ (LSt: 160,- / Soli: 8,80 / KSt: 12,80), eine (im Feld 10) in Höhe von 1.955,- (LSt: 290,- / Soli: 15,05 / KSt: 23,20) und eine über 1.137,50 (Feld 3) (LSt: 159,- / Soli: 8,74 / KSt: 12,72).
Nach ewigem Rumgesuche im Netz und völliger Hilflosigkeit nach lesen des § 32 (1) S.1 EStG hoffe ich nun hier im Forum Antworten zu finden, wo ich was im Steuersparprpgramm einzutragen habe. Gibt es eine Chance auf Rückerstattung? Nach Aussage der Lohnbuchhaltung des Ex-Arbeitgebers soll das bzgl. der Abfindung wohl so sein.
Im voraus schon herzlichen Dank!!