Abfindung

  • Hallo zusammen,


    meine Frau und ich haben ein kleines Problem mit der Angabe bzw. Rückerstattung der von ihr erhaltenen Abfindung. Bitte um Hilfe!


    Folgender Sachverhalt:


    Sie war von 01.01. bis 30.04.09 bei einer sog. Auffangesellschaft nach Kündigung von ihrem Arbeitgeber beschäftigt und hat von dort 2.302,96€ (lt. Lohnsteuerbescheinigung) erhalten. Seltsamerweise wurde keine Lohnsteuer darauf einbehalten. Allerdings wurde im Feld 15 2.652,80€, in den Feldern 22 und 23 jeweils 97,16 und im Feld 105,72€ eingetragen. Ab 01.05 war sie bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt und hat dort einen Jahresarbeitslohn (LSt-KLasse 4) von 18.720,-€ (Feld 3) erhalten, wovon 2.706,- Lohnsteuer, 148,80€ Soli und 216,48€ Kirchensteuer einbehalten wurden. Außerdem liegen drei weitere Lohnsteuerbescheinigungen (LSt-KLasse 6) vor, auf denen Abfindungen vermerkt sind. Und zwar eine (im Feld 10) mit 1.137,50€ (LSt: 160,- / Soli: 8,80 / KSt: 12,80), eine (im Feld 10) in Höhe von 1.955,- (LSt: 290,- / Soli: 15,05 / KSt: 23,20) und eine über 1.137,50 (Feld 3) (LSt: 159,- / Soli: 8,74 / KSt: 12,72).


    Nach ewigem Rumgesuche im Netz und völliger Hilflosigkeit nach lesen des § 32 (1) S.1 EStG hoffe ich nun hier im Forum Antworten zu finden, wo ich was im Steuersparprpgramm einzutragen habe. Gibt es eine Chance auf Rückerstattung? Nach Aussage der Lohnbuchhaltung des Ex-Arbeitgebers soll das bzgl. der Abfindung wohl so sein.


    Im voraus schon herzlichen Dank!!

  • wo ich was im Steuersparprpgramm einzutragen habe.


    ...die Felder sind doch alle genannt.
    Also alle Beträge in die entsprechenden Felder eintragen, das war es schon.
    MfG Günter

  • Meiner Frau wurde gesagt, dass diese Abfindungen erstmal mit LStKl.6 versteuert werden und sich die Rückerstattungen darauf beziehen, dass sie eigentlich mit der günstigeren Kl.4 versteuert werden müssten. Ist das richtig?


    Gibt es im Programm eine Funktion, um dieses einzutragen?

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Frau wurde gesagt, dass diese Abfindungen erstmal mit LStKl.6 versteuert werden und sich die Rückerstattungen darauf beziehen, dass sie eigentlich mit der günstigeren Kl.4 versteuert werden müssten. Ist das richtig?

    Kann kein Mensch sagen. Kommt auf den individuellen Fall bzw. die Progression an.

    Gibt es im Programm eine Funktion, um dieses einzutragen?

    Nein. Warum auch? Einnahmen sind Einnahmen, die Steuerklasse für den Lohnsteuerabzug spielt bei der Einkommensteuerveranlagung keine Rolle.

  • Ok, vielen Dank!!


    Eine Frage hätte ich allerdings noch - ist es möglich ehrenamtliche Tätigkeiten in einem gemeinützigen Verein steuerlich geltend zu machen? Wo sind solche Sachen in WISO 2010 einzutragen?