Hausgeldabrechnung nach Eigentümerwechsel

  • Warum wird nach einem Eigentümerwechsel noch der alte Eigentümer in die Jahres- bzw. Hausgeldabrechnung als Empfänger eingesetzt, und nicht nur der zum Rechnungszeitpunkt aktuelle? Dieser neue Eigentümer ist doch gegenüber der ET-Gemeinschaft zur Zahlung verpflichtet, da die Abrechnung erst durch Beschluss rechtskräftig wird. Dazu müßte ich aber die Stammdaten vorübergehend ändern. Kann jemand dazu aus Erfahrung etwas sagen?

  • da werden ja beide Eigentümer eine Abrechnung bekommen, alles zeitanteilig verteilt, am besten bitte die Stammdaten nochmal prüfen, ob der Wechsel dort richtig eingetragen ist. in der Zeile Eingentümer muss der aktuelle Eigentümer stehen, sonst ist da etwas nicht richtig hinterlegt

  • Hallo ! wie soll der Eigentümerwechsel am besten erfasst werden - wenn ich die Stammdaten der Wohnung mit den neuen Eigentümer überschreibe, sind ja die Daten des "alten" Eigentümers weg !? - Soll die Wohneinheit des Eigentümerwechsels mittel "Kopieren" 2x angelegt sein ??

  • Hallo,


    über Daten erfassen - Stammdaten - Wohnungen / Einheiten - Angaben zu den Eigentümern - Eigentümer - den alten Eigentümer auswählen, den Zeitpunkt des Eigentumsendes eintragen, speichern - und jetzt kommt's: - NEU, und nun kannst Du einen neuen Eigentümer mit dem Zeitpunkt seines Eigentumsantritts anlegen.


    Viel Erfolg.


    Christian