Lohnsteuerbescheinigung Zeile 33: Stfr.AG-Ant. zus.Alterss.lstg.

  • In Zeile 33 findet sich der Eintrag "Stfr.AG-Ant. zus.Alterss.lstg.", heisst wohl steuerfreier Arbeitgeberanteil zusätzliche Alterssicherungsleistung. Dafür sind bei mir Zeile 22+23 leer. Lt. Personalbüro ist das korrekt so. Wo muss ich diesen Wert in der WISO-Software eintragen?

    • Offizieller Beitrag

    Das verstehe jetzt, wer will...
    Warum und wieso sind bei Dir die Zeilen 22 und 23 der Lohnsteuerbescheinigung leer? Bist Du (als Arbeitnehmer) nicht in der "gesetzlichen Rentenversicherung" versichert? Wenn doch, so solltest Du Dir das vom Personalbüro nochmals erklären lassen.

  • Zur Zeile 33:


    Im Dialog, in dem Du die Daten der Lohnsteuerbescheinigung eintragen kannst, findest Du recht weit unten eine Zeile
    "Auf der Lohnsteuerbescheinigung sind weitere Einträge hinter Zeile 30 vorhanden."


    Wenn Du hier das Kreuz in das Feld davor setzt erhältst Du weitere Eingabemöglichkeiten.

  • Das verstehe jetzt, wer will...
    Warum und wieso sind bei Dir die Zeilen 22 und 23 der Lohnsteuerbescheinigung leer? Bist Du (als Arbeitnehmer) nicht in der "gesetzlichen Rentenversicherung" versichert? Wenn doch, so solltest Du Dir das vom Personalbüro nochmals erklären lassen.


    ...nein, ich bin als ärztlicher Arbeitnehmer bei der Ärzteversorgung und zahle dort meine Beiträge. Trotzdem standen die Beiträge bis letztes Jahr noch in diesen Zeilen, weil's dem Rentenversicherungsbeitrag versicherungspflichtig entspricht.

  • Zur Zeile 33:


    Im Dialog, in dem Du die Daten der Lohnsteuerbescheinigung eintragen kannst, findest Du recht weit unten eine Zeile
    "Auf der Lohnsteuerbescheinigung sind weitere Einträge hinter Zeile 30 vorhanden."


    Wenn Du hier das Kreuz in das Feld davor setzt erhältst Du weitere Eingabemöglichkeiten.


    Das habe ich auch schon gefunden, aber die weiteren Optionen sind alle nicht zutreffend, denke ich.

  • Ich habe überlegt, ob ich den Betrag unter Sonderausgaben --> Versicherungen --> Rentenversicherungsbeiträge im Punkt "Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicheurng oder vergleichbare..." eintragen soll. Was meint Ihr?

    • Offizieller Beitrag

    @ ukessler


    So langsam klärt sich jetzt auch diese Sache auf, hoffe ich jedenfalls...


    In dem Fall können natürlich keine Beiträge mehr in den Zeilen 22 und 23 der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen, weil Du neuerdings Deine Rentenbeiträge selbst in eine "berufsständische Versorgungseinrichtung" abführst. Zu diesen Beiträgen erhälst Du jährlich von Deinem Versicherer (z.B. der Bezirksärztekammer - als Versorgungseinrichtung) eine Bescheinigung über die geleisteten Beiträge, die dann in die Zeile 5 der "Anlage Vorsorgeaufwand" einzutragen sind. In der Maske dazu dann per Klick auf den entsprechenden Button "Ärzteversorgung" auswälen und dort auch den geleisteten Beitrag eintragen. Die Bescheinigung des Versicherers dann der ESt-Erklärung beilegen.


    Den Eintrag aus Zeile 33 der LoSt-Bescheinigung kannst Du in dem Fall ignorieren. Offenbar handelt es sich dabei um die Beiträge des AGs zur Zusatzkasse des Öffentlichen Dienstes - wahrscheinlich zur VBL bzw. zur ZVK, das sind die Abkürzungen für diese Zusatzversorgungseinrichtungen.

  • @ Hermann


    Ok, jetzt scheint es tatsächlich fast klar zu sein! Ich stolpere nur noch über einen Punkt: Die Zeile 5 in der Anlage Vorsorgeaufwand spricht ja von "Beiträgen ... zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen bei Nichtarbeitnehmern ..."
    Ich bin als Angestellter aber doch kein Nichtarbeitnehmer?!

    • Offizieller Beitrag

    Zunächst möchte ich mal den von Dir zitierten Satz aus Zeile 5 der "Anlage Vorsorgeaufwand" ergänzen:
    "Beiträge...zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen bei Nichtarbeitnehmern, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen"


    Jetz aber mal Fragen meinerseits, weil Du auf meinen letzten Beitrag nicht erschöpfend geantwortet hast:


    1. Du schreibst in Deinem Beitrag von gestern, dass Du "ärztlicher Arbeitnehmer bei der Ärzteversorgung" bist; was hat man sich genau darunter vorzustellen?


    2. Wenn Du und Dein AG noch bis vor geraumer Zeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet haben, warum nicht auch heute noch?


    3. Zahlst Du also seit 2009 (berufsständische) Rentenbeiträge an eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts", z.B. an eine Bezirksärztekammer?


  • zu 1. Ich bin angestellter Arzt in einer Klinik.
    zu 2. Ich bin von Beginn meiner Tätigkeit an von der Rentenversicherungspflicht befreit, muss dafür aber entsprechend in die Ärzteversorgung einzahlen. Trotzdem tauchte bis vergangenes Jahr der Rentenversicherungsbeitrag in Zeile 22/23 auf, auch wenn dieser nicht an die Rentenversicherung, sondern die Ärzteversorgung abgeführt wird. Das Personalbüro sagte mir dazu, dass dies ab diesem Jahr geändert sei und die Zeilen leer bleiben.
    zu 3. Wie gesagt: Seit Beginn meiner Tätigkeit zahle ich meine Beiträge an die Ärzteversorgung, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.



    FROHE OSTERN!!! :)

    • Offizieller Beitrag

    Daher rührt also Deine (und auch meine) Verwirrung! Deine Beiträge in die Kasse der Ärzteversorgung durften nämlich auch schon früher nicht in den Zeilen 22 und 23 der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen, weil dort ausschließlich die Beiträge zur "gesetzlichen Rentenversicherung" hingehören. Jetzt gehe ich mal davon aus, dass Dein AG inzwischen von Seiten des FA auf diese Falscheintragung aufmerksam gemacht wurde und dies korrigiert hat.
    Trage also Deine Beiträge zur Ärzteversorgung (siehe auch oben) in die Zeile 5 der "Anlage Vosorgeaufwand" ein und füge der ESt-Erklärung die Bescheinigung über die geleisteten Beiträge in Kopie bei.


    PS: Am Rande würde mich nun noch interessieren, an welche "Zusatzversorgungseinrichtung" Dein AG die Beiträge aus Zeile 33 der LoSt-Bescheinigung abführt, an die "VBL" oder die "ZVK"? Frag doch mal nach; musst darauf aber nicht antworten.


    Auch meinerseits: Frohe Ostern