Verlust vor- und rücktragen, aber in welche Jahre?

  • Liebe Forumsteilnehmer,


    im Jahr 2008 habe ich einen Verlust nach Einkommenssteuererklärung von 14.000 € gehabt. Den würde ich gerne in der Einkommessteuererklärung für 2009 mit Verslustvor- und -rücktrag auf die Jahre 2007 und 2009 splitten, da ich dann in keinem der beiden Jahre Steuern zahlen müsste.
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    Geht das noch oder ist das gelaufen? Ich habe ja für 2007 längst den Bescheid in der Hand, allerdings bevor ich wissen konnte, dass ich im Jahr 2008 so viel Miese machen würde.
    Wenn ja, wie trage ich das in das Wiso Sparbuch ein? Im Program finde ich nur was über Verlustrücktrag aus dem Jahre 2010. Aber ich weiß doch noch garnicht ob ich dieses Jahr einen Verlust haben werde. ?(


    Herzlichen Dank für jede Hilfe!


    Kirschbaum

    • Offizieller Beitrag

    Was hast Du denn in der 2008er Steuererklärung hinsichtlich Deines Wahlrechtes zum Verlustrück-/vortrag eingetragen (Mantelbogen Seite 2 Zeile 50)?


    Von wann ist der Bescheid über den verbleibenden Verlustabzug auf den 31.12.2008? Vorbehalt der Nachprüfung i.S. § 164 Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) enthalten?

  • Ich ahne es schon! Da hätte ich was reinschreiben müssen. Habe ich nicht. Damals habe ich das einfach nicht überblickt. Dabei macht das ja an der Stelle Sinn. Ich wusste noch nicht genau wie hoch, aber das ich einen Verlust hatte war klar. Davon hätte ich einen Teil zurücktragen können.
    Der Bescheid über den Verlustabzug ist vom 11.11.2009 aber warum ist das wichtig?

    • Offizieller Beitrag

    Der Bescheid über den Verlustabzug ist vom 11.11.2009 aber warum ist das wichtig?

    Weil es sich dann für Dich, auf Grund der Bestandskraft des Bescheides, erledigt hat.


    Und Du hast in Zeile 56 (editiert) nicht zufällig eine "0" eingetragen? Üblicher Weise wird bei keiner Eintragung automatisch der Verlustrücktrag in höchstmöglichem Rahmen durchgeführt. Spricht also für diesen Antrag auf 0,00€ Verlustrücktrag. Lässt sich übrigens alles dem § 10d Absatz 1 EStG entnehmen.

  • Der Verlustfeststellungsbescheid zum 31.12.2008 stellt doch nur den Verlust für 2008 fest. Er sagt doch nichts darüber aus, ob der Verlust vor- oder zurückzutragen ist.


    Und Einspruch wegen neuer Tatsachen müsste man dann doch gegen den 2007er Bescheid einlegen. Und ob dieser bestandskräftig ist oder nicht spielt doch gar keine Rolle, wenn man nach §173 AO berichtigen kann.

  • miwe4: In meinen Unterlagen habe ich das zwar nicht, aber du hast natürlich recht. Vermutlich habe ich die Null handschriftlich eingetragen und kann mich da jetzt nicht mehr drann erinnern. Auf jeden Fall besser so. Hätte ich da nichts hingeschrieben wären dieses Jahr mehr Steuern fällig.


    Herzlichen Dank für Deine schnelle Hilfe!


    @ Steuerzahler: Ja, das hatte ich mich zunächst auch gefragt. Die Größenordnung des Verlustes war mir allerdings schon vorher bekannt. Außerdem scheu ich gerade den Aufwand dafür noch mal in "Revision" zu gehen.


    Danke an alle! Und frohe Ostern.


    Kirschbaum

    • Offizieller Beitrag

    Und ob dieser bestandskräftig ist oder nicht spielt doch gar keine Rolle, wenn man nach §173 AO berichtigen kann.

    Was um Gottes Willen soll der § 173 AO mit dem Verlustrücktrag nach § 10d EStG zu tun haben? In der Schule würde ich sagen, Note 6 - setzen.


    Und wenn Du meinst, gegen den ESt-Bescheid Einspruch einlegen zu müssen/können? Mit welcher Begründung? Der ESt-Bescheid 2007 ist doch gar nicht streitig bzw. er ist doch gar nicht beschwert. Die Einkünfte wurden ja in seinem Sinne ermittelt. Wäre auch Note 6, Du müsstest Dich trotzdem setzen.


    Genau dazu gibt es den Bescheid über den verbleibenden Verlustabzug. Wird dieser nicht angefochten, ist das mit dem Verlustrücktrag (oder eben auf Antrag 0,00 €) bestandskrätig.

  • Na ja...



    Wenn bei der Erklärung 2008 in Zeile 56 (!) wirklich eine Null eingetragen wurde - was Kirschbaum im letzten Beitrag eingeräumt hat - , dann kann man wohl nichts mehr machen. Bisher bin ich davon nicht ausgegangen.

    • Offizieller Beitrag

    Zeile 56 (!)

    Danke. Stimmt natürlich. War ein Tippfehler meinerseits.

    Wenn bei der Erklärung 2008 in Zeile 56 (!) wirklich eine Null eingetragen wurde - was Kirschbaum im letzten Beitrag eingeräumt hat - , dann kann man wohl nichts mehr machen. Bisher bin ich davon nicht ausgegangen.

    Das kann nur er wissen. Im Zweifel hilft auch schon mal ein Anruf beim FA.