Handwerkerleistungen

  • Hallo Ihr lieben habe wiedermal eine Frage


    Wir haben zur Zeit einige Umbau bzw. Anbau maßnahmen um unsere Wohnfläche zu vergrößern, dabei fallen unterschiedliche Handwerkerrechnungen an ( Heizung, Dach, Maurer, Fliesenleger...) und auch Kosten für ein Architekten sowie für die Baugenehmigung schon in 2009.
    Mein Frage kann ich diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen und auch die Kosten für die Baugenehmigung bzw. Architekten absetzten oder nicht?
    Manche sagen ja manche nein. Bin jetzt ganz schön durcheinander.
    ?(
    Habe von jemanden gehört das, das nicht geht da es ein Neubau ist. Für mich ist es aber eine Vergrößerung unserer alten Wohnfläche und es wird mit dem Altbau verbunden bzw. ein Teil vom Altbau wird mit Saniert ( Dach ).
    Hoffe mir kann jemand weiter Helfen oder mir einen Tip geben wie ich ein Teil der Kosten geltend machen kann.
    Vielen lieben Dank für eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben zur Zeit einige Umbau bzw. Anbau maßnahmen um unsere Wohnfläche zu vergrößern, dabei fallen unterschiedliche Handwerkerrechnungen an ( Heizung, Dach, Maurer, Fliesenleger...) und auch Kosten für ein Architekten sowie für die Baugenehmigung schon in 2009. Mein Frage kann ich diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen und auch die Kosten für die Baugenehmigung bzw. Architekten absetzten oder nicht?

    Nein.

    Habe von jemanden gehört das, das nicht geht da es ein Neubau ist.

    Genau (neue Wohnfläche geschaffen = Neubau).

  • Danke für den schlauen Kommentar kannst mir auch noch ein Tip geben was man sonst machen kann!!
    wie siehts mit der Anlage FW aus????
    Habe eigentlich auf Hilfe gehofft. Also wer ist so lieb und kann mir weiter helfen.

  • Soweit neuer Wohnraum geschaffen wird, können die Aufwendungen nicht als Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.



    Wenn jedoch vorhandener Wohnraum modernisiert wird, auch die Erneuerung des Daches, können die darauf entfallenden Aufwendungen (ohne Materialkosten) als Handwerkerleistungen bis zu 6.000 Euro (davon dann 20% = max. 1.200 Euro) berücksichtigt werden.



    Für die Handwerkerleistungen ist entscheidend, wann die Rechnung (per Banküberweisung) bezahlt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn jedoch vorhandener Wohnraum modernisiert wird, auch die Erneuerung des Daches, können die darauf entfallenden Aufwendungen (ohne Materialkosten) als Handwerkerleistungen bis zu 6.000 Euro (davon dann 20% = max. 1.200 Euro) berücksichtigt werden.

    Aebr nicht, wenn sich das neue Dach auf dem Anbau befindet. Und so wurde der Sachverhalt geschildert.


  • Zitat

    Aebr nicht, wenn sich das neue Dach auf dem Anbau befindet. Und so wurde der sachverhalt geschildert.

    Das hatte ich anders verstanden...

    Zitat

    bzw. ein Teil vom Altbau wird mit Saniert ( Dach ).


    Wenn das Dach vom Altbau saniert wird, dann wäre dieser Teil doch begünstigt.



    • Offizieller Beitrag

    Wenn das Dach vom Altbau saniert wird, dann wäre dieser Teil doch begünstigt.

    Wenn es dazu eine gesonderte und detaillierte Rechnung gäbe, gegebenenfalls ja (Lohnanteil).