Hallo Ihr lieben habe wiedermal eine Frage
Wir haben zur Zeit einige Umbau bzw. Anbau maßnahmen um unsere Wohnfläche zu vergrößern, dabei fallen unterschiedliche Handwerkerrechnungen an ( Heizung, Dach, Maurer, Fliesenleger...) und auch Kosten für ein Architekten sowie für die Baugenehmigung schon in 2009.
Mein Frage kann ich diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen und auch die Kosten für die Baugenehmigung bzw. Architekten absetzten oder nicht?
Manche sagen ja manche nein. Bin jetzt ganz schön durcheinander.
Habe von jemanden gehört das, das nicht geht da es ein Neubau ist. Für mich ist es aber eine Vergrößerung unserer alten Wohnfläche und es wird mit dem Altbau verbunden bzw. ein Teil vom Altbau wird mit Saniert ( Dach ).
Hoffe mir kann jemand weiter Helfen oder mir einen Tip geben wie ich ein Teil der Kosten geltend machen kann.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe