Prozentuale Abschreibung von Wirtschaftsgütern (PC) bei Freiberuflichkeit und Studium

  • Liebe Forumsteilnehmer,
    vielleicht können Sie mir bei folgender Problemstellung helfen:
    Ich bin freiberuflich tätig und führe Umsatzsteuer ab. Gleichzeitig studiere ich im Teilzeitstudium an der Fernuni Hagen. Meinen neuen PC möchte ich zu 50% als Freiberuflerin absetzen, zu 30% für das Studium und zu 20% für private Nutzung.


    Ich habe folgendes Problem bei der Eingabe meines neuen PCs als Wirtschaftsgut.
    Ich befinde mich im Programmteil "Mein Einnahmenüberschussrechnung". Und dort und unter "Einnahmen/Ausgaben" -> Anlagevermögen. Meinen neuen PC habe ich dort als Wirtschaftsgut eingegeben.


    Nun ist es ja so: ich bekomme die MwSt vollständig zurück (meine Umsatzsteuererklärung mache ich ebenfalls über WISO - und das Programm holt sich die Daten aus dem Kassenbuch, in dem auch dieser PC automatisch mit aufgeführt wirdI). Wie bekomme ich es nun jedoch hin, dass nur 50% der Anschaffungskosten (netto) abgeschrieben werden? Die restlichen 50% teile ich noch einmal in die Nutzung im Studium und private Nutzung auf.


    Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt und würde mich über Hilfe sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen, Luise

  • Nun ist es ja so: ich bekomme die MwSt vollständig zurück (meine Umsatzsteuererklärung mache ich ebenfalls über WISO - und das Programm holt sich die Daten aus dem Kassenbuch, in dem auch dieser PC automatisch mit aufgeführt wirdI). Wie bekomme ich es nun jedoch hin, dass nur 50% der Anschaffungskosten (netto) abgeschrieben werden? Die restlichen 50% teile ich noch einmal in die Nutzung im Studium und private Nutzung auf.


    ...so einfach, wie du dir das vorstellst, geht das nicht.
    Die Vorsteuer bekommst du zurück und die Afa läuft auch über den vollen Netto-Betrag.
    Die 50% private Nutzung für Studium und für Privat sind steuerpflichtiger Umsatz und muss monatlich zzgl. Umsatzsteuer über Privatkonto ausgebucht werden.
    Den Anteil fürs Studium (inkl. MwSt.) kannst du anschließend be der EKSt.-Erklärung wiederum als Werbungskosten ansetzen.


    MfG Günter