Erste Rate im Finanzplan bei Teilauszahlung

  • Aber ich tilge doch nicht auf das Hauptdarlehen, wenn es noch nicht voll ausgezahlt wurde. So etwas hätte ich erst gar nicht unterschrieben.

    Ich verstehe das Problem nicht. Worin besteht der Nachteil?


    Zitat

    Bezahlung nach Baufortschritt ist nie vorhersehbar, Sicherheitseinbehalte ebenfalls nicht.

    Genau deshalb ist unsere Darlehen immer noch nicht voll ausgezahlt, wobei das Thema Sicherheitseinbehalt mittlerweile nervt, - der Bauträger kommt nicht in die Pötte, offensichtlich war es zu wenig.


    Zitat

    Wie macht es Deine Bank mit dem Zins- und Tilgungsplan? Bekommst Du einen oder mehrere?

    Hmm, da hatten wir mal was bekommen, das stimmt natürlich nicht mehr so ganz. Unter anderem auch nicht wegen der ganzen Sonderzahlungen, die man vermutlich auch nicht macht, wenn der Kredit noch nicht voll ausgezahlt ist. Letzteres wundert übrigens auch unsere Bank.


    zap-o-post

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe das Problem nicht. Worin besteht der Nachteil?

    Das kann einem die Luft abdrehen, wenn man auch noch seine vorherige Behausung zu bezahlen hat.

    Zitat
    Wie macht es Deine Bank mit dem Zins- und Tilgungsplan? Bekommst Du einen oder mehrere?


    Hmm, da hatten wir mal was bekommen, das stimmt natürlich nicht mehr so ganz. Unter anderem auch nicht wegen der ganzen Sonderzahlungen, die man vermutlich auch nicht macht, wenn der Kredit noch nicht voll ausgezahlt ist.

    Dann lass Dir erst einmal von denen "einen" Zins- und Tilgungsplan für das alles geben. Oder kannst du deren Zinsberechnungsart auch so genau nachvollziehen?


    Wie soll Buhl das alles für so einen Einzelfall hinbekommen, wenn es die Bank wohl schon nicht schafft. Wie rechnest Du denn die Salden nach. Gute alte Excel-Tabelle? Dann reicht aber eine auch nicht. Dabraucht es schon mehrere und die dann miteinander verknüpft. Wie soll das also hier ins Programm? Ist doch auch nichts anderes als eine "schöne" Tabelle.

  • Das kann einem die Luft abdrehen, wenn man auch noch seine vorherige Behausung zu bezahlen hat.

    OK, wenn es sonst keine Nachteile gibt, - ich wohne schon einige Monate in der neuen Hütte.


    Zitat

    Dann lass Dir erst einmal von denen "einen" Zins- und Tilgungsplan für das alles geben. Oder kannst du deren Zinsberechnungsart auch so genau nachvollziehen?

    Also für die Idealfall (Entnahme auf einen Rutsch) hatte ich einen Plan. Nach einigem Nachfragen kann ich auch deren Zinsberechnung nachvollziehen.


    Zitat

    Wie soll Buhl das alles für so einen Einzelfall hinbekommen, wenn es die Bank wohl schon nicht schafft. Wie rechnest Du denn die Salden nach. Gute alte Excel-Tabelle? Dann reicht aber eine auch nicht. Dabraucht es schon mehrere und die dann miteinander verknüpft. Wie soll das also hier ins Programm? Ist doch auch nichts anderes als eine "schöne" Tabelle.

    Dann muss ich wohl wieder das gute alte Excel nehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Dann muss ich wohl wieder das gute alte Excel nehmen.

    Würde ich so machen. Hat mir schon dreimal bares Geld zurück gebracht. Und die Zins- und Tilgungspläne der Banken waren auf den ersten Blick auch nicht zu beanstanden gewesen.

  • Hallo zap-o-post, (sorry für die Umbenennung!)
    um auch für die Zukunft eine nachvollziehbare Abrechnung zu erhalten, gibt es m. E. nur einen gangbaren Weg, den Du mit Deiner Bank besprechen solltest:


    Das bisherige Darlehen wird kontenmäßig am besten zum Jahresschluss (bzw. Ende des Abrechnungszeitraumes) so neu aufgeteilt, dass ein Konto nominell dem Stand des bereits ausgezahlten Teiles entspricht, und ein weiteres Konto dem bisher noch nicht ausgezahlten Teil. Zinsmäßig müsstest Du dann auch auf die bereits gezahlten Beträge kommen, da die dann vorgerechnete planmäßige Tilgung aber sowohl wegen der ursprünglich von einem höheren Nominalkapital ausgehenden Annuität, als auch durch die geleisteten Sondertilgungen nicht dem planmäßigen Tilgungsplan entsprechen wird, solltest Du dann in Absprache mit der Bank diesen den planmäßigen Tilgungen übersteigenden Teil als weitere ausserplanmäßig Tilgung zum Jahresschluss buchen. Im Anschluss daran könnte und sollte das Konto dann mit einem planmäßigen neuen Tilgungsplan weitergeführt werden können.


    Und das zweite Konto läuft dann mit dem Bereitstellungszins solange weiter, bis es ausgezahlt werden kann. Anders dürftet Ihr vermutlich nie auf einen "grünen Zweig" in dieser Sache kommen.


    Gruss Allzeit

    Windows 7 HE (64bit); 8 GB RAM; Intel (R) Core(TM)2 Quad CPU Q6600 2.40GHz; ATI Radeon HD 5770

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