Buchungs-Wirrwarr

  • Hallo zusammen,


    der Bildschirm ist ein eigenes Anlagegut und wird über 3 Jahre abgeschrieben. Afa-Tabelle im Internet: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.urbs.de/index.htm">http://www.urbs.de/index.htm</a><!-- m -->


    Liebe Grüße
    Paulchen

    "Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. " Mahatma Ghandi

  • Danke! :) Also wenn ich das richtig verstehe, dann kann ich Gegenstände nur dann in der gleichen Anlage verbuchen, wenn sie gleichzeitig angeschafft wurden? Und falls ja, welcher Anschaffungszeitraum gilt als gleichzeitig? Genügt das gleiche Jahr, oder müssen die Geräte im gleichen Monat angeschafft worden sein?

  • Guten Morgen,


    entscheident ist der Tag der Anschaffung, in d.R. gleichzusetzen mit dem Rechnungsdatum. Ab diesem Tag beginnt die Abschreibung.


    • Wenn Du in MB ein Abschreibungsgut angelegt hast, das z.B. PC-Anlage heißt und Du diesem Abschreibegut den Monitor hinzubuchst, dann musst Du die Abschreibungstabelle manuell bearbeiten, um die richtigen Abschreibewerte und Abschreibungszeitraum für die EÜR zu erhalten.
    • Daher empfehle ich Dir, für den Monitor in MB ein neues Abschreibegut anzulegen -geht sehr gut mit dem Zuweisungsassistenten beim Buchen des Rechnungsbetrages-. Dann wird der Abschreibungsbetrag von MB über den gesamten Zeitraum korrekt ermittelt.


    Beide Wege sind nach meinem Kenntnisstand gangbar. Wobei der 1. Weg für ungeübte natürlich fehleranfälliger ist. Im Zweifel aber bitte einen Steuerberater fragen.

  • Hallo Eisenbart,


    Werterhöhungen durch Zugänge zu einem Anlagegut wirken sich nicht auf die Dauer der Abschreibung aus. Schaffst du am 01.01.2006 (Datum gewählt, weil sonst die zeitanteilige Abschreibung im Beispiel zu kompliziert wird) einen PC im Wert von 1000 EUR an und schreibst diesen auf die vorgesehenen 3 Jahre ab, so ergibt sich in den ersten zwei Jahren eine Abschreibung von 333,33 EUR. Im letzten Jahr würde der Restwert von 333,34 EUR abgeschrieben werden (ohne Restwertbuchung auf 1 EUR).


    Schaffst du nun im letzten Jahr eine Grafikkarte für den PC im Wert von 200 EUR an, so erhöht sich für das letzte Jahr die Abschreibung auf 533,34 EUR. Die Abschreibungsdauer wird nicht verändert. So verhält es sich, meines Wissens nach, bei allen Anlagegütern. Eine Werterhöhung wirkt sich in den Jahr der Abschreibung aus (anteilige Abschreibung beachten), hat jedoch keinen Einfluss auf die Abschreibungsdauer.


    Weiterhin kann man nicht alle Anlagegüter mit Zugängen versehen. Ein Bildschirm wäre theoretisch auch ohne den (bestimmten) PC nutzbar und gilt daher nicht als Zugang zum Anlagegut. Eine Grafikkarte wäre ohne den PC nicht nutzbar und gilt als Zugang. Letztlich bestimmen hier die aktuellen AfA-Tabellen, wie mit welchen Anlagegut verfahren wird. (Sonderabschreibungen gänzlich aussen vor gelassen)


    Die gleichzeitige Anschaffung hat nichts mit Zugängen oder so zu tun. Wie gesagt, hier entscheiden die AfA-Tabellen. Ein Bildschirm wird in jedem Fall als separates Anlagegut geführt. Eine GraKa oder eine neue Festplatte nicht.


    Liebe Grüße
    Paulchen

    "Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. " Mahatma Ghandi

  • Grins. Nun ist die Verwirrung komplett. Zwei Antworten, zwei zum Teil abweichende Meinungen.
    Eine Grafikkarte kann unter Umständen auch direkt als Betriebsausgabe gebucht werden. Hier kommt es auf den Einzelfall an.
    Deswegen gilt auch hier:
    Entweder mache es so, wie Du meinst, dass es richtig ist, oder frage einen Steuerberater.

  • Zitat von &quot;khmcologne&quot;

    Grins. Nun ist die Verwirrung komplett. Zwei Antworten, zwei zum Teil abweichende Meinungen.
    Eine Grafikkarte kann unter Umständen auch direkt als Betriebsausgabe gebucht werden. Hier kommt es auf den Einzelfall an.
    Deswegen gilt auch hier:
    Entweder mache es so, wie Du meinst, dass es richtig ist, oder frage einen Steuerberater.


    *grinst* Sicher kann man eine Grafikkarte auch direkt als Betriebsausgabe absetzen. Je nachdem, was sich als günstiger erweist. Gerade bei den Auswirkungen auf die UStVA. :) Will man die Ausgabe im Quartal 4 oder im Quartal haben, in dem die Anschaffung erfolgte?


    Liebe Grüße
    Paulchen

    "Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. " Mahatma Ghandi

  • Jetzt bin ich in der Tat verwirrt, vor allem was den Bildschirm angeht: Also gilt der Bildschirm nicht als Zugang zum Anlagegut, weil man ihn an verschiedenen PCs anschließen kann, er also kein fester Bestandteil eines PCs ist? Auch eine Grafikarte kann man ja von einem PC in den anderen einbauen, auch wenn das natürlich ein bißchen aufwendiger ist als einen Stecker umzustecken. Hab jetzt mal in die Abschreibungtabelle geguckt, zu der Paulchen einen Link gepostet hat, aber da steht nur die Nutzungsdauer in Jahren sowie eine "Fundstelle" - wie bekomme ich heraus, ob ich ein Anlagengut als Zugang behandeln kann?


    Zitat von &quot;Paulchen&quot;

    *grinst* Sicher kann man eine Grafikkarte auch direkt als Betriebsausgabe absetzen. Je nachdem, was sich als günstiger erweist. Gerade bei den Auswirkungen auf die UStVA. :)


    Kann man sich das tatsächlich aussuchen? Ich dachte, das hängt ab vom Preis der Grafikkarte und davon, ob sie eigenständig verwendbar ist?


    Aber so in etwa habe ich es kapiert, glaube ich. Was mich durcheinander gebracht hat ist diese Sache mit der eigenständigen Verwendbarkeit von Geräten, die ja für die Aufnahme ins Anlagevermögen entscheidend ist. Ich dachte fälschlicherweise, daß Geräte, die nicht eigenständig verwendbar sind, auch im Anlageverzeichnis nicht "eigenständig" auftauchen dürfen, sondern immer den Geräten zugeordnet werden müssen, mit denen sie zusammen verwendet werden.


    Aber dem ist ja offenbar nicht so, und darüber bin ich auch froh, denn es erschien mir irgendwie unsinning, einen PC zu meinem Drucker hinzuzubuchen, so als ob der PC ein Teil des Druckers wäre.

  • Zitat von &quot;Eisenbart&quot;


    Kann man sich das tatsächlich aussuchen? Ich dachte, das hängt ab vom Preis der Grafikkarte und davon, ob sie eigenständig verwendbar ist?


    Das hatten wir hier schon einmal mit dem Beispiel Festplatte:

    Beim Austausch einer Festplatte empfehle ich Dir: "Frage Deinen Steuerberater." Denn da kann es auch sein, dass es unter Erhaltungsaufwand und Instandsetzung fällt und dann wäre es wiederum unter Umständen ein GWG. Bei GWG beachte die neuen Abschreibungsregeln.
    Und zu guter letzt und abschließend: Frage Deinen Steuerberater :!:


    Ich glaube auch kaum, dass wir Deinen, lieber Eisenbart, Wissenshunger zu diesem Thema letztendlich befriedigt bekommen. Dies geht auch über die Zielsetzung dieses Forum weit hinaus. Zitate: "Dieses Forum dient dem Austausch von Hilfeleistungen von Nutzer zu Nutzer." und "Diskussionen über inhaltliche Fragen zur Software." :roll: Die VHS und diverse private Schulungseinrichtungen bieten immer wieder recht preiswerte Fortbildungen an. Vielleicht wäre das einmal etwas für Dich!


    Daher schlage ich vor, dass wir auch dieses Thema schließen, weil die Handhabung in MB wohl nicht das Problem ist, sondern eher die Abgrenzung der Anlagengüter und das ist, da bist Du sicherlich mit mir einer Meinung, ein weites Feld.