Muss ich eine EÜR abgeben wenn ich unter § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer falle

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    meine Frau arbeitet freiberuflich und hat ein Bruttoeinkommen von höchtsens bis zu 6.000,-€ im Jahr (2009 waren es sogar nur knapp über 3.000,-€).


    Jetzt ist meine Frage ob meine Frau eine Einnahmenüberschussrechnung machen muss oder nicht.


    Da wir beide Laien sind im erstellen des Lohnsteuerjahresbescheids (für 2009 die erste selbst erstellte) wären wir über jeden für Laien verständlichen Rat.


    Danke schon einmal im voraus!


    Gruß
    Uwe Palmero

  • Hallo,


    ja, auch in diesem Fall muss eine EÜR gemacht werden. Im Fall des WISO-Programms ist das recht komfortabel, da man im Prinzip auf mögliche Ausgaben stößt und hierfür zu empfehlen.
    Auch kann dann in einer Anfangsmaske zur Selbständigkeit angegeben werden, dass es sich um ein Kleinunternehmen handelt und die Umsatzsteuererklärung muss nicht gemacht werden.
    Bei Kleinunternehmen sollte man noch darauf achten, dass alle Ausgaben mit der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer angegeben werden. Auch Absetzung eines häuslichen Arbeitszimmers ist möglich, falls vorhanden.
    Bei größeren Anschaffungen wie Computer, Büromöbel etc. sollte man sich noch mit Thema Abschreibungen befassen, d.h. solche Ausgaben werden in der Regel über mehrere Jahre abgeschrieben. Hierzu gibt es mehere Möglichkeiten. WISO bietet dazu Hilfe/Erklärungen. Praktisch ist dann, dass die WErte mit den Jahren übernommen werden, d.h. man muss nicht kompliziert irgendwelche WErte selber erfassen.


    Viel Spaß
    Birgitta

  • meine Frau arbeitet freiberuflich und hat ein Bruttoeinkommen von höchtsens bis zu 6.000,-€ im Jahr (2009 waren es sogar nur knapp über 3.000,-€).


    Jetzt ist meine Frage ob meine Frau eine Einnahmenüberschussrechnung machen muss oder nicht.


    Sie muss es machen, aber es kann formlos sein, d.h. es muss nicht auf dem EÜR Vordruck geschehen. Wenn Du die Steuererklärung sowieso schon mit der passenden Software machst, würde ich allerdings raten, die Einnahmen und Ausnahmen trotzdem komplett zu machen und die EÜR abzugeben. Die Zusammenstellung zur Ermittlung des Gewinns müsst Ihr sowieso machen, da könnt Ihr es auch gleich eintippen.


    Da wir beide Laien sind im erstellen des Lohnsteuerjahresbescheids (für 2009 die erste selbst erstellte) wären wir über jeden für Laien verständlichen Rat.


    Ihr macht Eure Einkommensteuererklärung. "Lohnsteuer" heißt es schon eine Weile nicht mehr offiziell und der "Bescheid" kommt später vom Finanzamt. Den kann man noch nicht selbst erstellen. ;)