Eingangsrechnungen zum Rechnungsdatum buchen

  • Hallo ich hab mal ne Frage:


    Ich arbeite jetzt schon eine Weile mit MB2010 und komme ganz gut damit zurecht.


    Ich habe die Frage auch schon mal gestellt, jedoch nicht so detailliert.



    Betrifft: Eingangsrechnungen


    Mein FA hat gesagt, das ich die Eingangsrechnungen zum Rechnungsdatum buchen muß.


    So wirklich richtig habe ich keine Funktion in MB dazu gefunden, weil ich meine Bankkonten in MB angelegt habe, und mit MB auch die Umsätze online abrufe.
    MB will dann natürlich bei getätigter Banküberweisung auch zum diesem Datum buchen, welches meistens aber nicht das Rechnungsdatum ist :(



    Ich habe jetzt das folgendermaßen gemacht und wollte gerne wissen, ob es richtig so ist:


    Die Eingangsrechnungen buche ich nach Rechnungsdatum und Zuweisung zum jeweiligen Buchungskonto im Verrechnungskonto.


    In der EÜR und in der UST-Voranmeldung tauchen diese Buchungen korrekt auf.


    Um Doppelbuchungen zu vermeiden, buche ich diese Beträge in meinem Bankkonto als nicht betriebsrelevant.


    Ist diese Lösung sauber und korrekt ?

  • Das Thema hatten wir schon öfters im Forum. Daher zunächst meine Bitte, nutzt die erweiterte Foren-Suche.


    Die vermeintliche Aussage des Finanzamtes in dieser absoluten Weise bezweifle ich im Übrigen, aber das ist ein anders Thema und hilft Dir nicht wirklich weiter. In diesem Thread gibt es am Ende sogar einen Lösungsvorschlag des Supports.

  • Vielen Dank.


    Ihre Antwort beantwortet meine Frage nicht :(


    Es hätte ein einfaches " Ja, das kann man so auch machen " oder " Nein, das kann man so nicht machen " gereicht.


    Andere Diskussionen beantworten meine Frage nicht, denn ich habe sehr wohl nachgeschaut im Forum.


    Und bei der Fa Dame geht es darum, wenn sie wissen will, weshalb ich in einem Monat soviel UST geltend mache und daraufhin die Eingangsrechnungen verlangt, stimmen diese meistens nicht mit der Monats UST-Summe überein, wenn Rechnungen im einen Monat gebucht werden, aber in einem anderen Monat gezahlt werden - das ist doch wohl einleuchtend oder?


    Vielleicht kann ja jetzt jemand sagen, wie man das im vorliegenden Fall am besten buchen soll?


    Kann man alle Eingangsrechnungen zum Rechnungsdatum im Verrechnungskonto buchen (mit Zuordnung zu den jeweiligen Konten) und ist es dann richtig, wenn man diese Beträge, die dann in dem Bankkonto mit einem anderen Datum (nämlich dem Bezahldatum) auftauchen, auf nicht Betriebsrelevant buchen?

  • In dem von mir verlinkten Thread geht es darum, dass die Rechnung am 31.08. eingegangen und am 01.09. bezahlt wurde. Der Benutzer wollte die VSt im Monat August und nicht im Monat September geltend machen.


    Das ist doch, wenn ich Dich richtig verstehe, genau die gleiche Problemstellung wie bei Dir und hier hat Buhl in dem von mir verlinkten Thread diesen Lösungsvorschlag unterbreitet:

    Zitat von Support WISO Mein Büro

    Buchen Sie über "Finanzen > Zahlungen Bank/Kasse >Verrechnung" eine Einnahme auf das relevante Vorsteuerkonto mit dem Datum 01.09.2009.
    Damit ist der im Monat September verbuchte Vorsteuerbetrag ausgeglichen.
    Im Anschluss verbuchen Sie über "Finanzen > Zahlungen Bank/Kasse >Verrechnung" eine Ausgabe auf das relevante Vorsteuerkonto mit dem Datum 31.08.2009.


    Eine Umsetzung dieser Loslösung des Vorsteuerabzugs von der Zahlung ist aktuell im Programm nur über eine Buchungserfassung in der genannten Form möglich. Gerne regen wir an, für dieses Vorgehen eine separate Programmfunktion zur Verfügung zu stellen.


    Ob Dein Lösungsweg zum gleichen Ergebnis führt, kann man nur sagen, wenn man diesen einmal in der Demofirma nachstellt. Dieser Aufwand rechtfertigt sich meiner Meinung nach für einen Ehrenamtler nur, wenn noch kein Lösungsvorschlag im Forum vorhanden ist. Hier ist sogar ein Lösungsvorschlag des Supports vorhanden. Warum also das Rad neu erfinden?


    Die wenigsten Fragen sind im Übrigen mit einem einfachen JA oder NEIN zu beantworten.


    Aber in Deinem Fall würde ich Sie mit: Nein
    beantworten, weil der Support eine Lösungsvorschlag unterbreitet hat und hierzu noch angemerkt hat, dass es keine andere Möglichkeit der Darstellung gibt.

    5 Mal editiert, zuletzt von khmcologne () aus folgendem Grund: Inhaltlich und redaktionell

  • Vielen Dank.



    Ich habe dies in der Demoversion nun mal geprüft.


    Bei August UST-Voranmeldung bucht MB nun ein UST-Guthaben
    Bei der September UST Voranmeldung bucht MB eine UST-Schuld


    Auch nicht ganz richtig finde ich :(




    Irgendwie fehlt doch da was in dem von Buhl gemachten Lösungsvorschlag?



    Es steht nicht da, wohin man dann auf dem Bankkonto die Zahlung der Eingangsrechnung buchen muß !


    Ich denke auf das Verrechnungskonto ?


    Ich habe beides probiert aber es macht im Ergebnis nichts aus !


    Bei der August Voranmeldung kommt ein UST Guthaben raus
    Bei der September Voranmeldung kommt eine UST-Schuld raus



    Meiner Meinung nach macht das zwar am Ende nichts aus, aber ganz durchsichtig ist es nicht.

  • Wenn die vorgeschlagene Lösung des Supports richtig sein soll:


    Wie das zu buchen ist leuchtet mir ein.


    Es fehlt aber noch die Angabe, wie man dann diesen Betrag auf dem Bankkonto buchen soll.


    Wie/wohin soll man also gemäß dem Vorschlag die Zahlung auf dem Bankkonto verbuchen?

  • Wenn die vorgeschlagene Lösung des Supports richtig sein soll:

    Meiner Meinung nach ist der Lösungsvorschlag des Supports richtig.

    Es fehlt aber noch die Angabe, wie man dann diesen Betrag auf dem Bankkonto buchen soll.

    Die Angabe ist nicht notwendig, weil hier ja keine Ausnahme von der Regel bei der Aufzeichnung gilt.


    Beispiel:
    Ich kaufe bei der Firma Sorgenfrei Ware ein. Die Rechnung über 119,00 € geht am 10. April 2010 ein. Zahlungsziel 30 Tage, also bis spätestens 10. Mai 2010.
    Den Vorsteuerabzug in Höhe von 19,00 € möchte ich im April 2010 geltend machen. Die Rechnung über 119,00 € möchte ich zum 10. Mai 2010 zahlen.


    Folgende Aufzeichnungen in MB2010 nehme ich gemäß dem Support-Vorschlag bei eingestellter Buchungs-Variante 3 vor:


    Am 10. April 2010:
    Lösungsvorschlag Buhl:
    verbuchen Sie über "Finanzen > Zahlungen Bank/Kasse >Verrechnung" eine Ausgabe auf das relevante Vorsteuerkonto.


    Betrag: 19,00 €
    Die richtige Kategorie lautet also: 1576 Anrechenbare Vorsteuer 19 %
    (Das Konto ist im MB-Kontenplan auf unsichtbar gestellt und muss zunächst auf Kontenliste Erweitert umgestellt werden.)


    Am 10. Mai 2010
    1. Aufzeichnung:
    ->Bankkonto
    Die nunmehr bezahlte Rechnung über 119,00 € wird meinem Konto belastet. Der Betrag wird dem Wareneinkaufskonto zugeordnet.


    Betrag: 119,00 €
    Die Kategorie lautet i.d.R.: Wareneingang 19% Vorsteuer


    2. Aufzeichnung
    Lösungsvorschlag Buhl:
    Buchen Sie über "Finanzen > Zahlungen Bank/Kasse >Verrechnung" eine Einnahme auf das relevante Vorsteuerkonto


    Betrag: 19,00 €
    Die richtige Kategorie lautet also: 1576 Anrechenbare Vorsteuer 19 %
    Den Warnhinweis des Programms mit Ja bestätigen.


    Wenn man nunmehr das Buchungsjournal aufbereitet, ergibt sich folgendes Bild:


    Wenn man sich noch die Umsatzsteuervoranmeldungen der Monate April und Mai aufbereitet, ergibt sich folgendes Bild:


    Fazit:
    Die Aufzeichnung gemäß Support-Vorschlag ergibt das richtige Ergebnis.


    Sofern man die Buchungs-Variante 2 eingestellt hat, ist der Support-Vorschlag in der vorliegenden Form nicht umsetztbar. Der Aufwand ist dann größer und man muss auch mit der Manuellen Buchung arbeiten.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne () aus folgendem Grund: redaktionell

  • Vielen Dank !


    Ich habs verstanden - es ist zwar etwas umständlich weil man für eine Rechnung 3x buchen muß, aber wenn es richtig ist - ist es in Ordnung.


    Vielleicht hat man ja Glück, und Buhl erweitert MB bei der nächsten Version um dieses Feature.

  • Vielen Dank !


    Ich habs verstanden - es ist zwar etwas umständlich weil man für eine Rechnung 3x buchen muß, aber wenn es richtig ist - ist es in Ordnung.


    Vielleicht hat man ja Glück, und Buhl erweitert MB bei der nächsten Version um dieses Feature.

    Das würde eine Lieferanten-Rechnungs-Verwaltung voraussetzen, da ja ein Bezugspunkt geschaffen werden muss. Ich glaube man muss kein Hellseher oder Insider sein, um die Behauptung wagen zu dürfen, dass die Kostenstruktur der MB Standard Version dies kaum zulassen wird. Wenn es denn jemals kommt, dann vermutlich nur in den höherwertigen Versionen.

  • @ khmcologne


    Ich habe gerade nochmal mit der Dame vom FA gesprochen.


    Sie sagte wortwörtlich:


    Eingangsrechnungen sind nach dem Rechnungsdatum zu buchen, dies ist auch der Fall bei einer Ist-Versteuerung.


    Klar, denen geht es um die Kontrolle, denn im Bedarfsfall können sie so nachvollziehen, was in einem Monat gelaufen ist.


    Weiter sagte sie: Es ist ein Käse, das Programme auf dem Markt sind, die die Eingangsrechnungen nach dem Ist- Versteuerungsprinzip buchen, weil es eine Ist-Versteuerung bei Eingangsrechnungen nicht gibt.


    Nun, es ist schon ein Kuddelmuddel, die Eingangsrechnungen nach dem Supportvorschlag zu buchen, man hat halt 3 Buchungen für einen Vorgang.


    Schwierig wirds erst in einem Fall, den ich grad habe. Ich habe einem Händler per Vorkasse gezahlt für mehrere Artikel.
    Dieser schickt mir nun 3 Rechnungen innerhalb anderthalb Monaten, weil er erst dann die Rechnungen schreibt, wenn er ausgeliefert hat. Dann kommt nach dazu, das das Skonto abgezogen wird, dann wirds richtig schwierig.



    Sehe ich das richtig, das dies alles kein Problem wäre, wenn man nur ein Verrechnungskonto eingerichtet hat?
    Weil in diesem kann man ja manuell buchen.


    Weiter habe ich ja am Anfang meine Lösung geschrieben.


    Geht man davon aus, das man im Verrechnungskonto manuell buchen kann und man nimmt in diesem eine Buchung vor müsste es ja richtig sein.


    Setzt man die tatsächliche Überweisung vom Bankkonto aus sozusagen auf nicht existent, würde es ja an der richtigen Buchung im Verrechnungskonto nichts ändern.


    Das Einzige was ist, das das Verrechnungskonto ziemlich rote Zahlen schreibt.

  • Eingangsrechnungen sind nach dem Rechnungsdatum zu buchen, dies ist auch der Fall bei einer Ist-Versteuerung.

    Diese Aussage ist grundsätzlich richtig.


    Fakt ist aber auch, dass in den meisten Fällen der Eingang der Lieferanten-Rechnung und die Belastung des Geschäftskontos, also die Bezahlung der Lieferanten-Rechnung, in den gleichen Vorauszahlungszeitraum fallen und die Programmentwickler daher in der Regel keine automatisierte Trennung von Vorsteuerabzug und Zahlung der Rechnung in ihren Programmen vorsehen, da diese in diesen Fällen auch nicht notwendig ist.
    Weiterhin machen die Finanzämter in der Regel bei Grenzfällen auch keine Probleme. In dem von mir verlinkten Thread führt g.horn im Beitrag 7 zum Beispiel aus, dass in den 45 Jahren seiner Unternehmertätigkeit sein Finanzamt (u. Betriebsprüfer) diese gängige Praxis nie beanstandet hat.


    Nun, es ist schon ein Kuddelmuddel, die Eingangsrechnungen nach dem Supportvorschlag zu buchen, man hat halt 3 Buchungen für einen Vorgang.

    Das ist kein Kuddelmuddel, sondern man nennt dies Buchführung.


    Selbst bei einem Modul „Lieferanten-Rechnung“ käme man um diese buchhalterischen Schritte nicht herum.


    Auch wenn man alle Konten manuell buchen würde, wären die hier geschilderten Schritte notwendig. Eine wesentliche Verkürzung oder Erleichterung kann ich bei der von Dir angedachten rein manuellen Vorgehensweise nicht erkennen.

    Schwierig wirds erst in einem Fall, den ich grad habe. Ich habe einem Händler per Vorkasse gezahlt für mehrere Artikel.
    Dieser schickt mir nun 3 Rechnungen innerhalb anderthalb Monaten, weil er erst dann die Rechnungen schreibt, wenn er ausgeliefert hat. Dann kommt nach dazu, das das Skonto abgezogen wird, dann wirds richtig schwierig.

    Dies ist auch ein grundlegend anderer Sachverhalt und demgemäß auch wieder anders aufzuzeichnen.


    Zunächst wäre die Vorauszahlung (Vorkasse) ohne Vorsteuerabzug aufzuzeichnen, was zu einer Forderung gegenüber dem Lieferanten führt. Diese Aufzeichnung ist meiner Meinung nach EÜR- und Umsatzsteuer-neutral vorzunehmen, da es den Gewinn zunächst nicht schmälert und eine Umsatzsteuer (hier VSt) nicht anfällt.


    Sobald die jeweilige Rechnung eingeht, kann diese dann entsprechend aufgezeichnet werden. Nach der hier aufgeführten Sachverhaltsschilderung findet keine Trennung der Vorsteuer und Zahlung der Lieferanten-Rechnung statt, da eine Verrechnung des um den Skontobetrag gekürzten Rechnungsbetrages mit dem Guthaben beim Lieferanten aus der Vorauszahlung (Vorkasse) erfolgt. Das Gegenkonto wäre dann das Konto auf das die Vorauszahlung aufgezeichnet wurde. Die Aufzeichnung müsste vermutlich via ->Manueller Buchung erfolgen.

    5 Mal editiert, zuletzt von khmcologne () aus folgendem Grund: redaktionell

  • Hallo khMcologne


    vielen Dank für deine Antworten.


    Das Andere (Buchung zum Rechnungsdatum) habe ich verstanden und mittlerweile richtig gebucht.


    Ich habe das auch selbst im Demo-Account ausprobiert und es leuchtet mir auch ein:
    Die UST einer Rechnung wird bei RG-Eingang dem Vorsteuerkonto als Ausgabe gebucht. Bei Zahlung dieser Rechnung nimmt man dann eine ganz normale Buchung vor auf das entsprechende Konto z.B. Wareneingang 19% Vorsteuer. Mit dieser Buchung ist automatisch die Vorsteuer zweimal als Ausgabe gebucht, somit ist zu dem Bezahldatum der Rechnung eine Einnahme auf das Vorsteuerkonto zu buchen - was somit ausgeglichen ist.




    Aber ich bin in der Pretouille, weil ich schon mit der UST Voranmeldung drüber bin.


    Meine Buchhaltung stimmt mittlerweile, aber bei der einen Buchung komme ich einfach nicht weiter, und da sitze ich schon Tage dran.


    Es geht um die Vorauskasse bei der Lieferantenrechnung.


    Würdest Du so nett sein, und mir Schritt für Schritt erklären, wie und auf welches Konto man bucht?
    Im SKR03 gibt es so viele Konten, da möchte ich auch nichts falsch machen.


    Folgendes Szenario:


    Ich bestelle bei einem Hersteller Küchenmaschinen.
    Dieser schickt mir eine Auftragsbestätigung zu und erwartet Vorkasse, weil ich nocht nicht so lange Kunde bei ihm bin.
    Gemäß dieser Auftragsbestätigung leiste ich unter Abzug von 2%Skto eine Vorkasse in Höhe von 1546,38 Euro.


    Auf welches Konto ist dies zu buchen? Also wie macht man eine EÜR und UST- neutrale Buchung?


    Danach, etwa 2 Wochen später schickt mir der Händler 3 Rechnungen zu.


    Wie genau soll ich diese Buchen. Im Verrechnungskonto, zb. Wareneingang 19% Vorsteuer?

  • Also wie macht man eine EÜR und UST- neutrale Buchung?

    Die einfachste Variante ist dieses, dass Du die Kategorie nicht betriebsrelevant nimmst. Nach Eingang der Rechnungen werden diese via Verrechnungskonto dem jeweiligen Wareneingangskonto zugeordnet.


    Die zweite Möglichkeit ist, dass Du ein Konto Verrechnungskonto für Lieferanten-Vorkasse im MB-Kontenplan anlegst und hierfür z.B. das Konto Nr. 1360 mit ->F7 kopierst und das "neue Konto" auf Kontenliste Erweitert stellst. Die Vorkasse-Leistungen werden dann diesem Konto zugeordnet. Sobald eine Rechnung eingeht, erfolgt die Aufzeichnung via ->Manueller Buchung (Soll: Wareneingangskonto, Haben: Verrechnungskonto für Lieferanten-Vorkasse).


    Du solltest die Vorgehensweise aber durch einen Steuerberater, Buchhalter prüfen lassen, da diese nach Einsicht in die Unterlagen den Geschäftsvorfall genau bewerten und richtig einordnen können. Dies ist hier im Forum nur bedingt möglich.

  • Vielen Dank.


    Anhand der Leser dieses Threads kann Du ja ersehen, das es viele Interessierte gibt.

    Also wie macht man eine EÜR und UST- neutrale Buchung?
    Die einfachste Variante ist dieses, dass Du die Kategorie nicht betriebsrelevant nimmst. Nach Eingang der Rechnungen werden diese via Verrechnungskonto dem jeweiligen Wareneingangskonto zugeordnet.

    Ja so ähnlich habe ich mir das vorgestellt, das man die Zahlung als "Nicht Betriebsrelevant" zuordnet.


    Durch diese Buchung aber, habe ich im dann im Verrechnungskonto einen Sollbetrag stehen.




    An dieser Stelle möchte ich nochmals an den Anfang dieses Threads erinnern.


    Ich schrieb, das ich die Eingangsrechnungen im Verrechnungskonto zum Rechnungsdatum entsprechend buche, und wenn ich sie dann überwiesen habe, diese Überweisung auf "Nicht Betriebsrelevant" buche.


    Du hast ja geschrieben, das Du nicht weißt, ob es so korrekt ist, und das man das erst nachprüfen sollte.


    Meiner Meinung nach aber die einfachste Lösung.


    Im Verrechnungskonto wird die Buchung korrekt erfasst, und bei der Bezahlung wird sie eben als nicht Betriebsrelevant gebucht.
    Diese nicht Betriebsrelavante Buchung ändert dann nichts an der Buchung, die man für die betreffende Rechnung im Verrechnungskonto getätigt hat.


    Der einzige Nachteil, den ich sehen kann ist der, das das Verrechnungskonto in die roten Zahlen rutscht.


    Vielleicht gibt es ja einen Vorschlag, wie man dann dieses Verrechnungskonto ausgleichen kann?

  • Ich schrieb, das ich die Eingangsrechnungen im Verrechnungskonto zum Rechnungsdatum entsprechend buche, und wenn ich sie dann überwiesen habe, diese Überweisung auf "Nicht Betriebsrelevant" buche.

    Du willst doch zum Zeitpunkt des Rechnungseinganges lediglich den Vorsteuerbetrag aufzeichnen.
    Bei deinem Vorschlag wird aber bereits der gesamte Betrag als Betriebsaufgabe aufgezeichnet, obwohl noch gar keine Betriebsausgabe vorliegt. Es ist doch lediglich die Vorsteuer abzuführen.
    Wenn dann die eigendliche Betriebsausgabe erfolgt, willst Du diese als nicht betriebsrelevant aufzeichnen.
    Kann das richtig sein?

    Vielleicht gibt es ja einen Vorschlag, wie man dann dieses Verrechnungskonto ausgleichen kann?

    Dazu müßte man Einsicht in die gesamte Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle haben, um feststellen zu können, warum das Verrechnungskonto im Minus steht. Das muss nicht falsch sein, sondern kann aufgrund der Art und Weise der Aufzeichnung durchaus im Bereich des möglichen liegen.


    Hinsichtlich des zweiten Sachverhaltes bzgl. der Vorkasse an den Lieferanten gebe ich noch zu bedenken, dass wenn die Auftragsbestätigung des Lieferanten die Anforderungen einer Rechnung gem. § 14 UStG erfüllt, der Geschäftsvorfall unter Umständen anders aufzuzeichnen ist.
    Daher nochmal meinen Rat, lass einen Fachmann ein Blick darauf werfen.

    4 Mal editiert, zuletzt von khmcologne () aus folgendem Grund: redaktionell

  • Nun hab ich dazu doch noch eine Frage:


    Wie verhält sich diese Variante bei jahresübergreifenden Vorgängen?


    Sind diese genauso aufzuzeichnen?


    Beispiel:


    RG Eingang am 23.12.2010
    Online überwiesen am 31.12.2010
    Bank bucht aber erst zum 03.01.2011

  • RG Eingang am 23.12.2010 Buchen bei Soll
    Online überwiesen am 31.12.2010
    Bank bucht aber erst zum 03.01.2011 Buchen bei Ist


    Was machst du überhaupt ?? Soll- oder Ist-Versteuerung :?:


    3.5.1.8. Soll-Versteuerung – Ist-Versteuerung
    Generell entsteht die Umsatzsteuerschuld mit dem Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Lieferung oder Leistung ausgeführt wurden (§16 UStG). Nun fallen leider Leistungserbringung, Rechnungsstellung und Geldeingang zeitlich selten zusammen. Sie haben Ihre Lieferung/Leistung für den Kunden erbracht, die Rechnung dafür geschrieben und verschickt und der Voranmeldungszeitraum ist abgelaufen (zum Voranmeldungszeitraum kommen wir gleich), aber das Geld ist noch nicht eingegangen. Trotzdem müssen Sie nach §16 UStG die lt. Rechnung „vereinbarte“, jedoch noch nicht „vereinnahmte“ Umsatzsteuer in die oben dargestellte Berechnung der Zahllast unter Umsatzsteuer mit hineinnehmen. Die Steuerschuld wird also auf Steuer berechnet, die Sie noch gar nicht erhalten haben. Das ist liquiditätsbedrohend. Die Versteuerung nach §16 UStG wird auch Soll-Versteuerung genannt.


    Um für kleine Unternehmen solche „Liquiditätsfallen“ auszuschließen, gibt es den §20 UStG – Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten. Danach wird die Zahllast aufgrund der Umsatzsteuer berechnet, die Sie auch wirklich von Ihren Kunden in Geld eingenommen haben. Ob Sie nach §20 UStG abrechnen dürfen, hängt von der Höhe der Umsätze Ihrer Unternehmung ab. Auf Antrag beim Finanzamt kann ein Unternehmer die Steuer nach §20 UStG berechnen, wenn sein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 125.000 € lag oder wenn er nicht buchführungspflichtig ist. Der Wert 125.000 € gilt für Unternehmen in den alten Bundesländern. Für Unternehmen im Beitrittsgebiet gilt bis zum 31.12.2004 der Wert 500.000 €. Die Versteuerung nach §20 UStG wird auch Ist-Versteuerung genannt.


    Das allgemeine Rechenschema Umsatzsteuer minus Vorsteuer gleich Zahllast bzw. VSt-Überhang stellt sich also konkret in zwei Varianten dar.


    MfG Günter

  • g.horn, deine Antwort ist wenig hilfreich, da es in diesem Thread ausschließlich um Lieferanten-Rechnungen geht. Soll- und Ist-Versteuerung sind aber grundsätzlich nur für die Umsatzsteuer (also Kunden-Rechnung) von Bedeutung. Geht aus den von Dir eingestellten Erläuterungen im Übrigen auch eindeutig hervor.
    Bei der Vorsteuer (Lieferanten-Rechnung) gibt es grundsätzlich keinen Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung. Das ist in diesem Thread aber alles schon sehr ausführlich durchgekaut, einschließlich Lösungsweg, worden.


    Daher verstehe ich die Nachfrage von Rasselputz auch nicht.
    Wenn die Lieferanten-Rechnung im Jahr 2010 eingegangen ist und die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug in 2010 gegeben sind, dann sollte Rasselputz entsprechend den im Thread geposteten Vorschlag aufzeichnen, da nach seinen eigenen Angaben es sein FA (siehe Beiträge zum Anfang des Thread) hier wohl sehr genau nimmt.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne () aus folgendem Grund: Jahreszahl 2010 zum besseren Verständnis eingefügt.

  • war ja nur ne Frage....


    Dann zeichne ich es so auf, wie üblich:


    1. Buchung der Vorsteuer als Ausgabe zum RG Datum (VR Konto)


    2. Buchung der Vorsteuer als Einnahme zum Tag der Bezahlung (VR Konto)


    3. Buchung der Gesamtrechnung zum Tag der Bezahlung (z.B. Wareneingang 19% Vorsteuer)