Hallo,
ich hoffe, dass mir einer von Euch helfen kann.
Mein Mann ist selbstständig. Seit 2009 muss er jetzt keine Umsatzsteuervorauszahlungen mehr machen (vorher Vierteljährlich). Ist es richtig, dass hier nur eine Umsatzsteuererklärung bis 31.05.2010 abgegeben werden muss?
Und gleich noch eine Frage: Kann ich den zu zahlenden Umsatzsteuerbetrag für 2009 - in unserer Einkommensteuererklärung für 2009 bereits mit reinrechnen?
Vielen Dank!!!
Umsatzsteuerzahlung
- jeannette
- Erledigt
-
-
Mein Mann ist selbstständig. Seit 2009 muss er jetzt keine Umsatzsteuervorauszahlungen mehr machen (vorher Vierteljährlich). Ist es richtig, dass hier nur eine Umsatzsteuererklärung bis 31.05.2010 abgegeben werden muss?
Ja.
Und gleich noch eine Frage: Kann ich den zu zahlenden Umsatzsteuerbetrag für 2009 - in unserer Einkommensteuererklärung für 2009 bereits mit reinrechnen?
Vielen Dank!!!Was soll die Umsatzsteuer mit der Einkommensteuer zu tun haben. Und bei der Einnahmenüberschussrechnung i.S. § 4 Absatz 3 EStG gilt § 11 EStG (Zufluss-/Abflussprinzip).
-
Hab ich etwas falsch formuliert - ich meine natürlich die Einnahmeüberschussrechnung 2009
-
Also wie schon gesagt: Bei der Einnahmenüberschussrechnung i.S. § 4 Absatz 3 EStG gilt § 11 EStG (Zufluss-/Abflussprinzip).