nochmal Firmenwagen

  • Ich habe als Einzelunternehmer einen Firmenwagen, der zum notwendigen Betriebsvermögen gehört. Der Wagen wird über 50% für notwendige Fahrten benutzt. Wenn ich die 1-Prozent-Regelung anwende, komme ich auf einen geldwerten Vorteil von 286 Euro im Monat ohne irgendwelchen zuzüglichen Fahrtkosten. Zum Einsatzort muss ich von der Betriebsstätte (die auch gleichzeitig Wohnung ist) 60km fahren und ebenfalls auch wieder zurück zur Betriebsstätte/Wohnung. Sind hier noch irgendwelche Kosten, die geldwerter Vorteil sind und die daher steuerlich nicht geltend gemacht werden können? Ich verstehe immer die ganzen Rechenbeispiele nicht so ganz, da die für Arbeitnehmer gelten und nicht für den Firmeninhaber. Ich muss in diesem Monat (April) zum Beispiel 13x die Strecke fahren.


    Will alles korrekt abrechnen und frage deshalb hier nach.

  • Du hast einen Firmenwagen und versteuerst nach der 1 % Regel monatlich 286 Euro.
    Damit ist doch alles erledigt.
    MfG Günter