PKW - Ratenkauf / Eigenanteil - wie verbuche ich das und wie ist das mit der AfA ?

  • Hallo


    Tja - wie ist das denn wenn :



    Ich habe in 05/2009 privat ein Neufahrzeug im Wert von 15.330€ gekauft.


    Davon habe ich ca. 6500€ direkt bezahlt (2.500 Ich und Privatdarlehen Schwester 4000,00€ die ich im Zeitraum 09-12 / 2009 zurückbezahlt habe )


    den Rest habe ich über die Autobank Finanziert.



    In 09/2009 habe ich mich selbsttändig gemacht.


    Ich möchte nun das Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt ins Firmenvermögen übernehmen.


    Wie Buche ich da nun die einzelnen Posten und wie geht das mit den monatlichen Raten.


    die 1% Regelung ist mir klar.


    Kann ich das Fahrzeug überhaupt ins Anlagevermögen nehmen und über 5 Jahre Abschreiben?


    Wie verbuche ich dies und die monatlichen Raten an die Autobank?



    Ist für mich ein wenig undurchsichtig. ?(



    Axo - Bin Einzelunternehmer mache EÜR und Vorsteuerabzugsberechtigt.



    Wäre nett wenn mir da jemand helfen könnte - danke ?(

  • Ganz ehrlich: das wird hier zu kompliziert, insbesondere bzgl. Vorsteuerberichtigung für die Anschaffung des Autos (§ 15a UStG). Also bitteschön Steuerberater aufsuchen und diesen zumindest im ersten Jahr die Gewinnermittlung machen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann auch nur zu einem steuerlichen Berater raten.


    Im Übrigen: Was sollen diese riesigen Absätze? Da verliert man die Lust am Lesen.


    Napoleon
    § 15a UStG kommt hier nicht zum Tragen, da der Pkw als Nichtunternehmer angeschafft worden ist.

    • Offizieller Beitrag

    Immerhin muss er dafür keine unentgeltlichen Wertabgaben versteuern.

    Dann wäre aber immer noch zu prüfen, ob die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen zur Berücksichtigung als Unternehmensvermögen erfüllt sind. Und selbst wenn das der Fall ist, muss er Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) führen, um den Anteil des privat veranlassten Anteils an den laufenden Kosten abzugrenzen (unentgeltliche Wertabgabe, nur eben nicht nach der 1%-Regelung).


    Ich kann ihm nur nochmals zum Aufsuchen eines Steuerberaters raten.

  • nochmal hallo


    also - die großen Absätze stammen nicht von mir - irgendwie kamen die übers Sytem - aber egal.
    tja - Steuerberater - recht und gut - den ersten den ich hatte hat ja nichts hinbekommen ausser Rechnungen zu schreiben.
    aber egal - irgendwie muss ne Lösung her.
    Wie wäre es wenn ich ich das Fahrzeug einfach ab dem Zeitraum 09.2009 als Anschaffung einbuche
    zum Wert von 15.330€
    gesplittet auf Privateinlage 2500 zzgl. die als AN bezahlten Raten.
    das Darlehen 4000€ ( die ich in der Zeit als Sebstständiger dem Darlehensgeber zurückerstattet habe (Darlehensvertrag Anschaffung und zur Existenzgründung liegt vor - also Betriebliche Aufwenung)
    und den Rest als Darlehen der Autobank (also Darlehensumme abzügl. der bereits geleisteten Zahlungen)
    Wie mache ich das mit der Umsatzsteuer?
    die laufenden Darlehensraten kann ich dann als Kosten ansetzen-
    die 1% Regelung ebenfalls


    so müsste das doch gehen? oder?

    • Offizieller Beitrag

    Wie wäre es wenn ich ich das Fahrzeug einfach ab dem Zeitraum 09.2009 als Anschaffung einbuche zum Wert von 15.330€ ....... so müsste das doch gehen? oder?

    Nein. Schon der erste Fehler.

    also - die großen Absätze stammen nicht von mir - irgendwie kamen die übers Sytem - aber egal.

    Stimmt nicht, die Absätze machst Du. Schon mal Quellcode probiert?

    tja - Steuerberater - recht und gut - den ersten den ich hatte hat ja nichts hinbekommen ausser Rechnungen zu schreiben.

    Das hat man ein bisschen auch selber in der Hand. Und es gibt ja auch nicht nur einen Steuerberater. Ein bisschen muss auch die Chemie zwischen den Parteien stimmen (allgemeines Beratungsgespräch führen).


    Schon einmal davon gehört, dass es bei ESt und USt gewisse gesetzliche Voraussetzungen gibt, um ein Wirtschaftsgut als Betriebsvermögen bzw. Unternehmensvermögen zu behandeln?

  • OK
    schön - das wäre also Falsch - und wie wäre es nun Richtig?
    Das ist doch die Frage die ich an die Profis hier richte :(


    Konstruktive Antworten helfen mir sicher mehr als "das ist Falsch" ohne nähere Erklärung.
    Ansonnsten habe ich bislang keine Probs mit der Buchhaltung - hatte ich - bis auf diesen speziellen Fall.
    Also - ich bitte um Konstruktive Hilfe wie ich das hier Buchen kann.
    Ziel ist es natürlich Kosten zu Produzieren und den Gewinn kleinzurechnen - wer will denn schon mehr an den Fiskus abführen als notwendig - Und jetzt bitte keine Vorhaltungen zum Thema "Gemeinwohl" :)


    Also - wer kann mir Konkret sagen wie ich das verbuchen kann? So das es beim FA auch durchgeht?
    Besten Dank!


    PS. Ich weis es ist nicht einfach - sonnst würde ich es ja hier nicht reinschreiben :)

    • Offizieller Beitrag

    Also - wer kann mir Konkret sagen wie ich das verbuchen kann? So das es beim FA auch durchgeht?

    Niemand, da Du meine Frage nach den gesetzlichen Gegebenheiten und dem tatsächlichen Sachverhalt ignorierst.


    Klartext: In welchem Umfang wird das WG (Kfz) überhaupt für unternehmerische Zwecke genutzt? So mal einfach aktivieren geht eben nicht.


    Hast Du überhaupt einmal versucht, den Sachverhalt im Sparbuch unterzubringen?

  • :) Ich ignoriere in der Regel niemanden :)


    Das Fahrzeug wir überwiegend - (ca 85%) beruflich genutz für Fahrten ins Büro und zu meinen Kunden.
    (Ja - zur Not kann ich das nachweisen)
    Nein - ich habe noch nicht versucht zu Buchen - da ich vor der Tat eher den Gedanken setze und versuche, das zu verstehen was ich mache. Und was mach ich nach dem Buchen wenn es nicht OK ist?
    Also Denke ich ist doch mein Weg nicht verkehrt wenn ich erst Frage und dann Buche? *grinsel
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so schwierig ist ein WG (hier Auto) in die Firma einzubringen.
    Für mich ist es wichtig zu wissen wie - und warum - und wie ich dann die laufenden Kosten Buche.
    Auf konkrete Fragen kann ich Konkrete Antworten geben *zwinker
    Also - bin für jeden Tipp dankbar :) Danke


    Wie ich sehe nähern wir uns Stück für Stück einer Lösung :)

    • Offizieller Beitrag

    beruflich genutz für Fahrten ins Büro

    Also Fahrten ins angemiete oder im Eigentum befindliche Büro (Whg.-Büro und zurück)?

    Also Denke ich ist doch mein Weg nicht verkehrt wenn ich erst Frage und dann Buche?

    Aber vor dem Buchen kommt immer noch die steuerrechtliche Beurteilung.


    Wenn Du Dich bei Deinem Steuerberater auch so verhalten hast, wundert es micht nicht, dass Ihr Probleme miteinander hattet.

  • miwe
    1. ins angemietete Büro
    2. eben - vor dem Buchen kommt das wissen und das verstehen (Zitat: die steuerliche Beurteilung) :) das hast du richtig erkannt.
    3. Ich versteh deine unterschwellige Agresivität nicht ganz - dies hier ist doch wohl ein Forum, dass dazu dienen soll genau solche unklarheiten zu behandeln und Fragen zu klären.
    Beim Studium deiner Antworten ist mir aufgefallen, dass du dich immer gleich pers. angegriffen fühlst, wenn jemand mit deinen teils Kryptischen Antworten nicht zurechtkommt. Vielleicht solltest du mal in betracht ziehen, dass jeder der hier eine Frage stellt kein Profi ist :) - sonnst würde er hier ja nicht nachfragen.
    Meine Fragestellung war im Grunde doch ganz einfach - und wenn noch einzelheiten fehlen, die ein Profi benötigt um eine konkrete Antwort geben zu können, kann man dies doch ohne Augenrollen und aggri fragen? oder sind alle Fragesteller prinzipiell dumm? und du musst ihnen das sagen?
    das geht doch sicherlich sachlicher?
    Du verlangst konkrete Angaben - dann frag - ich bin sicher jeder der eine Lösung wünscht, wird alle fragen beantworten man ihm stellt.
    Ich finde es gut, dass du dir Zeit nimmst die eine oder andere Frage auch konkret zu beantworten.
    Vielleicht nähern wir uns doch noch einer Lösung für mein Probs :)
    aber dennoch Danke


    :) es gibt keine dummen Fragen - nur dumme Antworten ;) *zwinker


    Ich schließe nun diese Anfrage, da es wohl doch keine substanziellen Antworten hier gibt. :rolleyes: :censored:


    Übrigens - nicht die Anzahl der Antworten ist wichtig - sondern deren inhaltlicher Wert ;)