Umsatzsteuervorauszahlung 4. Quartal - trotz Dauerfristverlängerung im Vorjahr verbuchen?

  • Hallo,


    ich habe meine Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 4. Quartal 2009 am 02.01.2010 abgegeben. Bin davon ausgegangen, dass der Betrag noch vor dem 10.01.2010 vom Finanzamt abgebucht wird (per Lastschrift) und ich die Vorsteuer noch für 2009 als Ausgabe buchen kann. Betrag wurde aber erst am 10.02.2010 abgebucht, anscheinend entsprechend meiner sonst sehr hilfreichen Dauerfristverlängerung. Kann ich den Betrag trotzdem als Betriebsausgabe des Jahres 2009 geltend machen? Zum Zeitpunkt meiner fristgerechten Anmeldung war das Konto natürlich auch entsprechend gedeckt.


    Grüße an Alle & Vielen Dank!
    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Das Thema gab es kürzlich mehrfach. Es gibt eine gut funktionierende Suchfunktion. Oder man scrollt ein Bisschen durch das Forum und findet vielleicht auch für seinen Fall noch etwas brauchbares.


    siehe u.a. > Umsatzsteuer-Vorauszahlung in Januar 2010 für Einnahme aus Dezember 2009