Hallo,
ich habe meine Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 4. Quartal 2009 am 02.01.2010 abgegeben. Bin davon ausgegangen, dass der Betrag noch vor dem 10.01.2010 vom Finanzamt abgebucht wird (per Lastschrift) und ich die Vorsteuer noch für 2009 als Ausgabe buchen kann. Betrag wurde aber erst am 10.02.2010 abgebucht, anscheinend entsprechend meiner sonst sehr hilfreichen Dauerfristverlängerung. Kann ich den Betrag trotzdem als Betriebsausgabe des Jahres 2009 geltend machen? Zum Zeitpunkt meiner fristgerechten Anmeldung war das Konto natürlich auch entsprechend gedeckt.
Grüße an Alle & Vielen Dank!
Jürgen