Wo Forderungsausfälle buchen?

  • Ich habe zwei Forderungen die leider nicht einbringbar waren. Ich habe das Wiso Sparbuch, finde aber in der EÜR leider kein Konto bei dem ich diese Ausfälle buchn könnte. Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Deine Aussage stimmt, dass Di eine Einnahmeüberschussrechnung erstellst, ist der Forderungsausfall gar nicht zu erfassen. Bei der Einnahmeüberschussrechnung gilt ja das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Somit hast Du, mangels Zahlung, ja bisher gar keine Zahlung als Betriebseinnahme erfasst. Also ist auch nichts zu korrigieren. Und falls eine Umsatzsteuerpflicht bestehen sollte, wirst Du ja wohl die Istversteuerung beantragt haben, so dass der Forderungsausfall da ebenfalls keine (steuerlichen) Konsequenzen hat.