Betriebsrentner, aber keine Versorgungsbezüge bescheinigt?

  • Hallo zusammen,
    ich bin seit Frühjahr letzten Jahres Rentner, erhalte BfA-Rente, Pension aus einer Pensionskasse, und eine Betriebsrente.


    Diese letzte Betriebsrente wird seitens der auszahlenden Stelle voll besteuert, und es wird für einen Teil KV- und PV-Beiträge abgeführt. Zu Jahresbeginn erhalte ich wie jeder Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung.


    Wenn ich diese Daten "als Arbeitnehmer" ins Programm eingebe, meckert es, weil keine Beiträge zur RV und ALV bescheinigt sind.
    Wenn ich die gleichen Daten "als Betriebsrentner" (was der Wahrheit wohl näher kommt) eingebe, meckert es auch, weil keine enthaltenen Versorgungsbezüge bescheinigt und eingetragen sind.


    Müßten in solch einer Betriebsrente (reine Firmenleistung) nicht eigentlich auch steuerbegünstigte Versorgungsbezüge enthalten sein? Hat da jetzt die zahlende Stelle der Firma was vergessen, oder ist das Programm hier nicht "up-to-date".

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    keinesfalls ist diese Betriebsrente unter dem Titel eines "Arbeitnehmers" einzutragen, sondern unter "Betriebsrentner".
    Hierzu solltest Du unbedingt nochmals beim Unternehmen nachhaken bzw. nachfragen, ob evtl. die Deklarierung der Versorgungsbezüge doch vergessen wurden. Mehr kann man momentan nicht dazu sagen.
    Die Abführung der Beiträge zur KV und PV geht schon in Ordnung, das gehört bei einer Betriebsrente dazu.
    Vielleicht schreibst Du hier mal kurz, welche Zeilen der LSt-Bescheinigung vom AG ausgefüllt wurden.

  • Vielleicht schreibst Du hier mal kurz, welche Zeilen der LSt-Bescheinigung vom AG ausgefüllt wurden.

    in der zugehörigen LS-Bescheinigung sind die Zeilen 3 bis 5, und die 25, mit Leben erfüllt, alles andere steht auf 0 (Null)

    • Offizieller Beitrag

    Versorgungsbezüge für Nicht-Beamte gibt es erst, wenn man das 63. Lebensjahr vollendet hat.


    Versorgungsbezüge für Nicht-Beamte gibt es für Schwerbehinderte, wenn man das 60. Lebensjahr vollendet hat.


    Bis dahin ist man "normaler" Arbeitnehmer.

  • Als Berufsgruppe wäre hier wohl Vorruheständler auszuwählen.

    Danke Petz,
    ja, hab's ausprobiert, das Programm meckert dann nicht mehr und ich muß wesentlich mehr Steuern zahlen !??


    Ist das "steuertechnisch" dann korrekt?
    Natürlich habe ich mit meinem AG eine Vorruhestandsvereinbarung (oder so ähnlich) abgeschlossen. Habe gemäß dieser Vereinbarung zum frühestmöglichen Zeitpunkt (mit Vollendung des 60. Lebensjahres) meine "Altersrente nach Arbeitslosigkeit" beantragt.
    Seit diesem Zeitpunkt beziehe ich ebenfalls diese Betriebsrente. Und ich soll trotzdem "kein" Betriebsrentner sein ?? Und mit 63 wäre ich dann einer ?? Das verstehe aber wer will.

  • Und ich soll trotzdem "kein" Betriebsrentner sein ?? Und mit 63 wäre ich dann einer ?? Das verstehe aber wer will.


    Du sollst das nicht verstehen, du sollst das akzeptieren. :)
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    naja, warum du so mehr Steuern zahlen musst, kann ich im Moment programmtechnisch nicht nachvollziehen.


    Rechne mal beide Varianten durch und berichte uns dann, wo die Abweichungen liegen. Das hat bestimmt einen steuerlichen Hintergrund, den wir dann erklären können.


    Und tja nun, die 63er-Grenze bei Nicht-Beamten steht nun mal im Gesetz, das haben die von uns allen demokratisch gewählten Volksvertreter so beschlossen... :rolleyes:

  • ... die 63er-Grenze bei Nicht-Beamten steht nun mal im Gesetz, das haben die von uns allen demokratisch gewählten Volksvertreter so beschlossen... :rolleyes:

    die 63er Grenze ist ja wohl wegen des neuen "frühestmöglichen Rentenbeginns" festgelegt worden. Ich bin ja nur im Rahmen der Vertrauensschutzregelung (mir wurde schon in 2002 gekündigt) noch mit 60 an diese Rente gekommen.
    Müßte da nicht auch für die Versorgungsbezüge eine analoge Vertrauensschutzregelung greifen ?? Wenn ein Teil dieser Firmenrente Versorgungsbezüge wären, wäre das schon ein gewaltiger Unterschied.

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich habe ich mit meinem AG eine Vorruhestandsvereinbarung (oder so ähnlich) abgeschlossen. Habe gemäß dieser Vereinbarung zum frühestmöglichen Zeitpunkt (mit Vollendung des 60. Lebensjahres) meine "Altersrente nach Arbeitslosigkeit" beantragt.


    Vertrauensschutz gibt es im Steuerrecht schon.


    Aber "dein" Vertrauensschutz spielt sich eben nicht im Steuerrecht ab, sondern im Arbeits- und/oder Sozialrecht.


    Das sind eben zwei verschíedene Welten, die nichts miteinander zu tun haben.


    Aber das sind natürlich jetzt politische Grundsatzdiskussionen, die wir hier aber nicht ändern werden können.......


    Steuerrechtlich sind es eben erst Versorgungsbezüge, wenn du 63 bist, vorher nicht.
    Ein bißchen Sinn macht das ja schon, denn dein Arbeitgeber hat dich ja nicht wegen Erreichens einer Altersgrenze von der Arbeit freigestellt.


    Diese Diskrepanz zwischen Steuerrecht und anderen Rechtsgebieten gibt es auch noch auf anderen Ebenen.

  • Hallo zusammen,
    jetzt gibt es für diese meine Einkünfte, die ja formaljuristisch Einkünfte aus einer Beschäftigung (wie ich jetzt gelernt habe) sind, aber nicht rentenversicherungspflichtig sind, auch die Möglichkeit, sie unter der
    - Berufsgruppe "renterversicherungsfreie Beschäftigung", und bei
    - Tätigkeit: "Bezieher einer Altersrente", einzusetzen.
    Das wäre steuerlich günstiger, wie ich feststelle. Das Programm meckert an keiner Stelle mehr. :thumbsup:


    Wäre das grundsätzlich falsch ???

    • Offizieller Beitrag

    Das kann man so nicht nachvolziehen, da ich nicht weiß, welche Plausibilitäten im Programm hinterlegt sind.


    Du müsstest mal beide Varianten berechnen lassen und uns die Abweichungen mitteilen.


    Vielleicht können wir dann sagen, was richtig oder falsch ist.


    Auf die Berufsbezeichnung kommt es im Steuerrecht nicht an, sondern auf das, was das Programm dann berechnet.


    Anhaltspunkte sind z.B.


    Steht auf der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 10 eine 1 oder eine 2 ?
    Richtig wäre eine 1.


    Wurde beim Bruttoarbeitslohn ein Versorgungsfreibetrag abgezogen?
    Der darf nämlich nicht abgezogen werden, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

  • Hallo Petz,
    der Unterschied im Ergebnis ist rund 1650 Euro weniger Nachzahlung, wenn ich diese Variante einsetze.


    In der Anlage Vorsorgeaufwand steht in Zeile 10 zweimal eine "1" !!


    In der Anlage N ist kein steuerbegünstigter Versorgungsfreibetrag (Zeile 11) eingetragen.
    Hier sind nur die Zeilen 6-8, 41, 47 und 49, mit Leben erfüllt.


    Könnte das so durchgehen ?

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke auch, dass da eine falsche Eintragung der Grund für die hohe Differenz ist. Vielleicht auch ein Tippfehler bei den anrechenbaren Steuern (Lohnsteuer, etc.).

    • Offizieller Beitrag

    Hierbei spielt es doch keine Rolle, was man so alles in die Anlage N einträgt (das Programm "hält da eh still"), sondern was auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt ist.
    Fakt ist doch: Wenn in den Zeilen 8 und 27 der LSt-Bescheinigung keine Eintragungen seitens des AGs vorgenommen wurden, so werden die Einnahmen wie "ganz normaler" Arbeitslohn behandelt bzw. abgerechnet (natürlich abzüglich des Arbeitnehmer-Pauschbetrages).
    Das erforderliche Alter zur Anrechnung eines Versorgungsfreibetrages ist eben noch nicht erreicht; weshalb hier auch keine Experimente mit den Eintragungen ins Programm weiterhelfen würden.

  • Hallo Petz, miwe4 und Hermann,
    ob die Differenz in der Steuerschuld nun hoch erscheint oder auch nicht, ist sicher relativ. Ich hatte ja nicht behauptet, am Hungertuch zu nagen.
    Tatsache ist, auf meiner Lohnsteuerbescheinigung ist in Zeile 8 wie auch in Zeile 27 "nichts" (Null) eingetragen.
    Also bin ich formaljuristisch, für diese Einkunftsart, Arbeitnehmer. Gleichzeitig bin ich aber auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente wegen vorangegangener Arbeitslosigkeit, somit besteht keine Verpflichtung mehr, Beiträge zur RV und ALV zu zahlen.


    Und bei diesen Bedingungen passe ich im vorliegenden WISO-Sparbuch in 2 Kategorien:
    - "Rentenver.freie Beschäftigung" als "Bezieher einer Altersrente"
    oder
    - "Vorruheständler mit VR-Vereinbarung"


    Diese erste Version ist für mich aus steuerlicher Sicht die wesentlich Günstigere, zumindest sagt das das Programm. Wenn ich mir die Erläuterungen zu dieser Einstufung so ansehe, ist diese eher für kurzzeitig Beschäftigte (mit 400€ Job) erfunden worden, aber wo sind die Grenzen wirklich? Immerhin gibt es die Tätigkeit "Bezieher einer Altersrente" in dieser Gruppe.


    Kann das denn falsch sein ??

    • Offizieller Beitrag

    Kann das denn falsch sein ??

    Natürlich kann das falsch sein. Die Eingruppierung zur Anlage N hat nichts, aber auch gar nichts mit der Berechnung zu tun. Sie dient, so denke ich, ausschließlich den Plausis. Und nur, weil Du keine Hinweise des Programms erzeugst, bedeutet das nicht die Richtigkeit Deiner Angaben. im Umkehrschluss bedeutet ein Hinweis des Programms ja auch nicht zwingend, dass deiner Eintragung falsch ist. Man soll sie sich halt noch einmal anschauen bzw. diese überprüfen. Offensichtliche Fehler werden auch als solche bezeichnet.


    Du hast nur das einzutragen, was in Deinen Lohnsteuerbescheinigungen steht, sowie das, was in Deiner Leistungsmitteilung bescheinigt ist.