Betriebsrentner, aber keine Versorgungsbezüge bescheinigt?

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    Zitat von »Petz« Als Berufsgruppe wäre hier wohl Vorruheständler auszuwählen.
    Danke Petz,
    ja, hab's ausprobiert, das Programm meckert dann nicht mehr und ich muß wesentlich mehr Steuern zahlen !??

    jetzt gibt es für diese meine Einkünfte, die ja formaljuristisch Einkünfte aus einer Beschäftigung (wie ich jetzt gelernt habe) sind, aber nicht rentenversicherungspflichtig sind, auch die Möglichkeit, sie unter der
    - Berufsgruppe "renterversicherungsfreie Beschäftigung", und bei
    - Tätigkeit: "Bezieher einer Altersrente", einzusetzen.
    Das wäre steuerlich günstiger, wie ich feststelle. Das Programm meckert an keiner Stelle mehr

    Zitat von »miwe4«
    Du hast nur das einzutragen, was in Deinen Lohnsteuerbescheinigungen steht, sowie das, was in Deiner Leistungsmitteilung bescheinigt ist.
    .. genau das habe ich getan !!, what's wrong ??

    Für mich hört sich das nicht nach Eingabe gemäß Anweisung (Lohnsteuerbescheinigung+Leistungsmitteilung) an, sondern vielmehr nachr Herumprobieren zum Erhalt des steuerlich günstigtsen Ergebnisses.


    Ohne Deine Zahlen zu kennen, kann Dir hier keiner mehr weiterhelfen. Und ansonsten scheinst Du ja mittlerweile mehr an der Verringerung der Zahllast als an einer zutreffenden Steuererklärung interessiert.

  • Für mich hört sich das nicht nach Eingabe gemäß Anweisung (Lohnsteuerbescheinigung+Leistungsmitteilung) an, sondern vielmehr nachr Herumprobieren zum Erhalt des steuerlich günstigtsen Ergebnisses.


    Ohne Deine Zahlen zu kennen, kann Dir hier keiner mehr weiterhelfen. Und ansonsten scheinst Du ja mittlerweile mehr an der Verringerung der Zahllast als an einer zutreffenden Steuererklärung interessiert.

    .. ja das verstehe jetzt wer will !!


    Ich erwarte vom Programm, daß es mir "eindeutige" Hinweise und Hilfestellung gibt, wo ich meine Zahlen einzutragen habe, so das es beim Finanzamt auch Bestand hat !! Punkt !!
    Und es wird doch wohl niemand erwarten, daß ich hier meine konkreten Zahlen veröffentliche, oder? Und wem würde das helfen ?


    Die notwendigen Details meiner Lohnsteuerbescheinigung dieses dritten hier diskutierten Postens (Firmenrente als reine Firmenleistung, neben BfA-Rente und einer Pensionskasse), in welcher Zeile etwas steht und in welcher nicht, habe ich hier dargelegt. Das Programm bietet mir dafür mindestens 3 plausible Eingaben an, mit unterschiedlichem Ergebnis.
    Was soll ich jetzt von so einem Programm halten?

  • Aha! Jetzt auf einmal ist das Programm an allem schuld. Tipp: Such Dir einen Steuerberater oder wende Dich direkt ans FA mit Deinen Fragen.

    Na Ja, sind wir hier wirklich noch in einem Forum, welches Hilfestellung zu "Schwachstellen" des Wiso-Sparbuchs leisten will/soll ??
    Deinen Hinweis, zum Steuerberater gehen zu sollen, hätt ich mir notfalls auch selbst geben können. :sleeping:

    • Offizieller Beitrag

    Na Ja, sind wir hier wirklich noch in einem Forum, welches Hilfestellung zu "Schwachstellen" des Wiso-Sparbuchs leisten will/soll ??
    Deinen Hinweis, zum Steuerberater gehen zu sollen, hätt ich mir notfalls auch selbst geben können.

    Na also, Du kannst Dich über mangelnde Hilfestellung hier im Forum nun wirklich nicht beschweren.


    Das Problem sitzt hier wirklich mal wieder an der Tastatur. Du kannst von einer Software nicht erwarten, dass sie mittels Scanner Deine Daten erkennt und diese 100%ig richtig in steuerliche Bahnen steuert. Nur geht es eben auf keinen Fall, verschiedene Eingabemöglichkeiten auszuwählen und die für einen günstigste Lösung als Weisheit letzter Schluss zu nehmen.


    Das für Dich günstigere Ergebnis muss sich ja aus irgendwelchen nachvollziehbaren Zahlen ermitteln (geringere Einkünfte, höhere Freibeträge, höhere Anrechnungsbeträge, etc.). Und wenn Du nicht bereit bist, zumindest die differierenden Positionen der Steuerberechnung hier zu benennen, kann man Dir nicht helfen. Wir sind wieder am Anfang. Entweder Butter bei die Fische oder es ist Schluss.

  • so, also noch mal ganz von Vorne:
    habe jetzt mal bei sonst unveränderten Randbedinungen den fraglichen Einkommensanteil einerseits unter der Überschrift:
    - "Vorruheständler mit Vorruhestandsvereinbarung" und andererseits unter:
    - "RV-freie Beschäftigung" und "Bezieher einer Altersrente" eingetragen,
    und das Ergebnis (die Steuererklärung) in eine pdf-Datei ausgedruckt, und Zeile für Zeile verglichen.
    (Die Ergebnisse bei "Betriebsrentner" oder "normaler Arbeitnehmer" gleichen der des Vorruheständlers)


    In den "Erläuterungen für die eigene Akte" ist nun der entscheidende Unterschied in der "Behandlung" der Vorsorgeaufwendungen zu erkennen.


    Dort wird im erstgenannten Fall eine Minderung n §10 Abs. 3 Nr.2 EStG(2004) von 8297€ angenommen.
    Im zweiten Fall beträgt diese Minderung 0.
    Das führt zu "Ansetzbaren Vorsorgeaufwendungen" im ersten Fall von 4002€, im zweiten Fall von 9106€


    In der Erläuterungen K03 zu diesem Satz steht dann:
    -----
    Minderung des Vorwegabzugs
    Die Minderung des Vorwegabzugs ist grundsätzlich bei allen Arbeitnehmern vorzunehmen, die in der
    gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert sind oder die nicht pflichtversichert sind und von Ihrem
    Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse zu einer Lebensversicherung oder freiwilligen Rentenversicherung erhalten.
    Ebenso bei Beamten, Soldaten, Richtern, Abgeordneten und GmbH-Geschäftsführern und
    Vorstandsmitgliedern einer AG, die vom Unternehmen eine Pensionszusage erhalten haben.
    (§ 10 Abs. 3 EStG)
    -----
    Ich bin in der gesetzlichen Sozialversicherung freiwillig versichert und erhalte derzeit "keine" steuerfreien Zuschüsse zu einer LV oder einer RV.


    Folglich sehe ich mich mit dieser Eingruppierung der Einkunftsart doch an der richtigen Stelle, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo kbn,


    ok, diese Konstellation kann vorkommen, ist aber relativ selten.


    In diesem Fall würde ich empfehelen, die Steuererklärung persönlich beim Finanzamt abzugeben und den Sachverhalt.


    Der Bearbeiter muss nämlich extra Kennziffern in seinem Programm ansprechen, damit die Kürzung des Vorwegabzugs nicht automatisch vorgenommen wird.


    Noch ein Frage: Steht bei dir in Zeile 10 der Anlage Vorsorgeaufwand weiterhin eine 1 ?


    Das muss zur sicheren Berechnung sichergestellt sein.....

  • Noch ein Frage: Steht bei dir in Zeile 10 der Anlage Vorsorgeaufwand weiterhin eine 1 ?

    Hallo Petz, Danke für deine sachliche Einlassung,
    ja, in der fraglichen Zeile steht auch in dieser Version zweimal eine 1 !!

  • In diesem Fall würde ich empfehelen, die Steuererklärung persönlich beim Finanzamt abzugeben und den Sachverhalt. Der Bearbeiter muss nämlich extra Kennziffern in seinem Programm ansprechen, damit die Kürzung des Vorwegabzugs nicht automatisch vorgenommen wird.

    Hallo Petz, da muß ich meinen Sachbearbeiter aber mal loben !!
    Habe mal meine letzten beiden Steuerbescheide daraufhin kontrolliert, ob diese Minderung vorgenommen wurde, da die Randbedingungen ähnlich waren, allerdings noch ohne Altersrente. Ich hatte damals "Vorruheständler mit Vereinbarung" eingegeben, worauf das Programm diese Minderung vorgenommen und mir eine höhere Steuerschuld sugeriert hatte.
    Mein Sachbearbeiter hatte, wie ich jetzt den Bescheiden entnehme, diese "Fehleinschätzung" offensichtlich erkannt und korrigiert, die Minderung wurde in jedem Fall nicht vorgenommen und ich erhielt eine deutlich höhere Rückzahlung als das Programm mir vorgegeben hatte. :)

  • Es gibt ja auch gute Finanzbeamte ..... 8) :D

    Na Ja, aber nicht jeder erwischt einen solchen,
    an dieser Stelle der Dateneingabe im WISO-Sparbuch könnte ich mir im nächsten Jahr etwas mehr Hilfestellung und Erläuterung vorstellen !!
    Denn eine Fehleinschätzung hier führt standardmäßig zu einer deutlich höheren Steuerschuld.


    Ich benutze das WISO-Sparbuch jetzt sicher schon 10 Jahre, ich denke es gehört zu den besten in der Branche, aber nichts ist so gut, daß es nicht noch verbessert werden könnte!
    Nochmals Danke !

    • Offizieller Beitrag

    Ja, ich denke auch, dass das ein Punkt ist, der noch verbesserungswürdig ist.


    Ich werde mal Kontakt mit dem Support aufnehmen, mir sind nämlich die Plausibilitäten, die hinter den Berufsbezeichnungen stehen, weder bekannt noch eindeutig erklärlich.