2 EÜR bei 2 freiberuflichen Tätigkeiten

  • Hallo


    ich habe mal wieder Fragen: Ich bin dabei die Einkommenssteuer 2009 zu erstellen. Meine Frau geht zwei verschiedenen freiberuflichen Tätigkeiten nach. Nach Rücksprache mit unserem Finanzamt, sollen wir eine Umsatzsteuererklärung (erledigt) und zwei EÜRs machen.


    Frage:Ich kann unter dem Punkt "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen" --> "Freiberufliche und selbständige Arbeit" --> "Laufende Einnahmen" lediglich einen Punkte "freiberuflicher Tätigkeit" angeben. Hier würde ich die EÜR eingeben. Allerdings gibt es keine Möglichkeit, eine zweite berufliche Tätigkeit anzugeben. Ich könnte lediglich bei "sonstiger selbständiger Tätigkeit" etwas eingeben. Muss ich hier die zweite EÜR eingeben?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe und die besten Grüße


    Cube

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings gibt es keine Möglichkeit, eine zweite berufliche Tätigkeit anzugeben. Ich könnte lediglich bei "sonstiger selbständiger Tätigkeit" etwas eingeben. Muss ich hier die zweite EÜR eingeben?

    Warum nutzt Du nicht die Funktion "Einnahmenüberschussrechnung & Kassenbuch"? Da kannst Du auch mehrere EÜR erstellen.