Hallo *!
Person A bezieht seit 01.11.2007 die große Witwenrente und ist berufstätig.
In 2009 wurde die Rente aufgrund von Einkommen neu berechnet und Person A mußte einen Teil der gezahlten Rente für 2009 zurückerstatten.
Die Mitteilung der RV für das Finanzamt enthält jedoch nur den vollen Betrag (exklusive Rückzahlungsbetrag).
Nach Aussage der RV kann nur diese Mitteilung erteilt werden, da maschinell erstellt. Dem FA wurde die Rückzahlung mitgeteilt.
Ist nun der gekürzte, oder der mitgeteilte Betrag einzutragen (und eventuell die Kürzung woanders)?
Weiterhin verlangt das Programm noch den Rentenbetrag für 2008 und teilt in der Hilfe mit, daß die Anpassungsbetrag vermutlich nur korrekt ist, wenn die Rente nicht neu berechnet wurde.
Als Laie, der lediglich nur die 0815-Einkommenssteuererklärung abgibt, bin ich ratlos.
Grüße...