Große Witwenrente - Handlingsfrage zur Steuererklärung für 2009, wenn die Rente in 2009 neu berechnet wurde...

  • Hallo *!


    Person A bezieht seit 01.11.2007 die große Witwenrente und ist berufstätig.


    In 2009 wurde die Rente aufgrund von Einkommen neu berechnet und Person A mußte einen Teil der gezahlten Rente für 2009 zurückerstatten.


    Die Mitteilung der RV für das Finanzamt enthält jedoch nur den vollen Betrag (exklusive Rückzahlungsbetrag).


    Nach Aussage der RV kann nur diese Mitteilung erteilt werden, da maschinell erstellt. Dem FA wurde die Rückzahlung mitgeteilt.


    Ist nun der gekürzte, oder der mitgeteilte Betrag einzutragen (und eventuell die Kürzung woanders)?


    Weiterhin verlangt das Programm noch den Rentenbetrag für 2008 und teilt in der Hilfe mit, daß die Anpassungsbetrag vermutlich nur korrekt ist, wenn die Rente nicht neu berechnet wurde.


    Als Laie, der lediglich nur die 0815-Einkommenssteuererklärung abgibt, bin ich ratlos.



    Grüße...

    • Offizieller Beitrag

    Da bei der Rente das Zu- und Abflussprinzip gilt, ist nur die tatsächlich erhaltene Rente einzutragen, also in 2009 erhaltene Rente abzgl. in 2009 zurückgezahlter Rente.


    Der Rentenanpassungsbetrag ist in solchen Fälen äußerst schwierig selbst zu berechnen.


    Man kann sich die Daten von der Deutschen Rentenversicherung zuschicken lassen, und zwar hier.
    Oder einfach mal anrufen, rechts in dem link steht eine Telefonnummer. Dafür aber Rentenunterlagen bereithalten.



    Man kann aber auch beim Finanzamt anrufen, dort sollte der Anpassungsbetrag elektronisch gespeichert sein, einfach mal anrufen.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

    Einmal editiert, zuletzt von Petz ()