Mehrere Einkommensarten vorhanden (Gehalt, Rente, SecondLife, Markthandel)

  • Guten Tag,


    ich bin völlig neu hier und ein wenig überfordert was die Eingabe meiner Einkommen betrifft.
    Ich liste mal einfach auf was anfällt.
    1. Ich arbeite halbtags als Angestellter im öffentlichen Dienst.
    2. Meine Frau bezieht vorgezogene Altersrente
    3. betreibe ich einen Markthande
    l (Kleinunternehmer nach §19 Abs.1 UStG Umsatzsteuerbefreit)
    4. Einnahme aus Online-Spiel "Secondlife", deren Betreiber sitzt in den USA, die Gewinne werden mir via Paypal in USD ausgezahlt und von Paypal in EUR auf mein Privatkonto ausgezahlt.
    Die Deklarierung von Gewinnen aus Onlinespielen ist, laut meinem Steuerberater, in Deutschland nicht geklärt, aber nunmal ja eine Einnahme, die ich angeben muss. Seiner Aussage nach käme diese unter "Sonstige Einnahmen".


    Zu 1-3 habe ich die Eingaben gemacht, nur wo trage ich die Einnahme zu 4. ein?


    Hoffe ich konnte mich verständlich machen


    Mit Gruss & Dank


    Stefan

  • nur wo trage ich die Einnahme zu 4. ein?


    ...nirgends


    ZITAT
    ONLINE-GLÜCKSSPIEL: MÜSSEN ZOCKER IHRE GEWINNE VERSTEUERN?
    Glücksspielgewinne generell steuerfrei
    Grundsätzlich müssen Privatleute für Spielgewinne keine Steuern zahlen - gleich ob diese aus legalem Glücksspiel, also den staatlich geschützten Monopolcasinos oder illegaler Online-Zockerei bei ausländischen Anbietern ohne deutsche Lizenz anfallen. Der Hamburger Steuerberater Michael Schleifer fasst die Rechtslage so zusammen: "Grundsätzlich sind Spielgewinne nach derzeit vorliegender Rechtsprechung keiner der sieben Einkunftsarten zuzuordnen, da sie in der Regel ohne Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und ohne nachhaltigen Leistungsaustausch mit anderen erzielt werden (Lottogewinne, Roulettegewinne)." Folge: Im privaten Vermögensbereich bleiben diese Einnahmen einkommensteuerfrei.

    • Offizieller Beitrag

    g.horn
    Die Einnahmen aus "Secondlife" sind nicht gleichzusetzen mit Gewinnspielen.


    Builder
    Der Berater liegt, ohne detaillierte Prüfung, mit seiner Einschätzung sonstige Einkünfte (Anlage SO) gar nicht so verkehrt.

  • Ich würde es auf dem Anschreiben oder einem beiliegenden Brief bei der Steuererklärung angeben, d.h. nirgends in die Formulare eintragen. Du schreibst, welche Einkünfte Du hattest und Dir nicht sicher bist, ob und wo sie eingetragen werden müssen. Damit ist es dem Finanzamt bekannt und Du bist auf der sicheren Seite. Sobald Du den Bescheid kriegst, kannst Du ja nachschauen, ob bzw. wie sie es berücksichtigt haben.

    • Offizieller Beitrag

    Sehe ich etwas anders als gvde. M.E. sollte es zwingend im Rahmen der sonstigen Einkünfte auf der Anlage SO erklärt werden. Wenn man meint, es gäbe da rechtliche Auslegungsprobleme, sollte man nach Erlass des Steuerbescheides Einspruch einlegen und diesen entsprechend begründen (anhängige Verfahren, etc.). Selbst in einschlägigen Online-Foren wird von einer Einkommensteuerpflicht ausgegangen.


    Second Life & ALGII


    Der Fiskus und Second Life


    Auf Second Life kann man anscheinend Geschäfte in der dortigen Währung tätigen und sich das ab einer bestimmten Summe in echtem Geld auszahlen lassen. Muß das versteuert werden?


    Und die Steuerpflicht macht auch Sinn. Ich kann schließlich in Secondlife alle Waren des täglichen Bedarfs, Luxusgüter, Arbeitsleistungen anbieten. Warum sollen Gewinne daraus anders behandelt werden als normale geistige Leistungen.

  • g.horn
    Die Einnahmen aus "Secondlife" sind nicht gleichzusetzen mit Gewinnspielen.


    ...danke für die Info über "Secondlife"...Sachen gibt's, die ... :) ...muss man dafür Langeweile haben :?:


    MfG Günter

  • Ersteinmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.


    Wie es scheint habe ich doch eine "Gedanken-Welle" losgetreten um die Einordnung von Gewinnen aus Online-Spielen.

    g.horn
    Die Einnahmen aus "Secondlife" sind nicht gleichzusetzen mit Gewinnspielen.


    Builder
    Der Berater liegt, ohne detaillierte Prüfung, mit seiner Einschätzung sonstige Einkünfte (Anlage SO) gar nicht so verkehrt.

    Diese Gewinne sind mit Sicherheit NICHT mir Gewinnspielen gleich zu setzen.


    Also angeben werde ich diese Einkünfte mit Sicherheit, ich rede ja hier über ca. € 1500,-/Monat. Die werde ich nicht versuchen am Fiskus vorbei zu schleusen.

    Ich würde es auf dem Anschreiben oder einem beiliegenden Brief bei der Steuererklärung angeben, d.h. nirgends in die Formulare eintragen. Du schreibst, welche Einkünfte Du hattest und Dir nicht sicher bist, ob und wo sie eingetragen werden müssen. Damit ist es dem Finanzamt bekannt und Du bist auf der sicheren Seite. Sobald Du den Bescheid kriegst, kannst Du ja nachschauen, ob bzw. wie sie es berücksichtigt haben.

    Hmmm.... soll ich das im ermessen des, vielleicht unwissenden, Sachbearbeiters lassen?

    Danke für die Links, sehr Hilf- & Aufschlussreich.


    Ich denke auch die Anlage SO ist der richtige Platz dafür.


    Die Geldbewegung LindenLab->PayPal->Girokonto kann ich lückenlos belegen.


    Gruß & Dank


    Stefan

  • Sehe ich etwas anders als gvde. M.E. sollte es zwingend im Rahmen der sonstigen Einkünfte auf der Anlage SO erklärt werden. Wenn man meint, es gäbe da rechtliche Auslegungsprobleme, sollte man nach Erlass des Steuerbescheides Einspruch einlegen und diesen entsprechend begründen (anhängige Verfahren, etc.). Selbst in einschlägigen Online-Foren wird von einer Einkommensteuerpflicht ausgegangen.

    Welchen Sinn sollte es haben, erst die Einkünfte auf der SO einzutragen und damit zu beantragen, dass sie besteuert werden, um danach gegen den Steuerbescheid, der aufgrund der selbst gemachten Angaben zustande kommt, wieder Einspruch einzulegen?


    Solange ich Angaben in der Steuererklärung mache, die sich bestenfalls zu meinen eigenen Ungunsten (d.h. zu höheren Steuern) auswirken, wird das Finanzamt diese Angaben so akzeptieren und bearbeiten. Wenn man also die Einkünfte komplett so angibt und sie voll versteuert haben möchte, dann wird das Finanzamt dem so nachkommen, auch wenn es vielleicht gar nicht sein müsste, weil sie vielleicht gar nicht angegeben werden müssten oder vielleicht steuerfrei nur unter Progressionsvorbehalt.


    Ich habe bereits mehrfach bei einfachen Problemen mit den Formularen oder bestimmten Eintragungen den Weg mit dem ergänzenden Brief gemacht und damit keinerlei Probleme gehabt. In der Regel reicht das völlig aus. Und wenn das Finanzamt dann doch eine bestimmte Anlage mit den entsprechenden Eintragungen haben möchte, dann wird das mitgeteilt.


    Wenn man mit der Berücksichtigung auf dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann man dann immer noch Einspruch einlegen.



  • So gesehen hast Du Recht, vielleicht doch ein Versuch Wert diesen Weg zu wählen. Einspruch kann ich im nach hinein immer noch einlegen, wenn mir die Einordnung der Gewinne nicht gefällt.


    Gruß
    Stefan

  • Klick auf den Link "Datenerfassung" am Ende des Bereichs "Einkommenssteuer 2009" und wähle "nach Formularen".


    Danke, werde vielleicht doch die "Brief-Lösung" wählen. Zumindest sehen Sie, dass ich Willens bin diese Gewinne anzugeben.


    Gruß
    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Da muss ich gvde widersprechen. Steuererklärung ist das abgegebene Formular (formgebunden). Die sonstigen Unterlagen muss sich das FA überhaupt erst anschauen, wenn die Angaben in den Steuererklärungsformularen unplausibel erscheinen. Bei etwaigen gesonderten Blättern, selbst Anschreiben, kann es darüberhinaus Streitigkeiten und Beweisprobleme/-pflichten geben, was jetzt tatsächlich der Steuererklärung beilag. Üblicherweise werden nämlich diverse Unterlagen (oder gar alle) zurückgesandt. Insbesondere bei elektronischer Abgabe halte ich gvde´s Weg für äußerst bedenklich. Einzig bei persönlicher Abgabe vor Ort und zusätzlicher mündlicher Erläuterung unter Zeugen könnte ich mir das vorstellen.


    Das gvde nichts auf seine gesonderten Angaben gehört hat, kann auch daran liegen, dass sie gar keiner gelesen hat.


    Wo ist das Problem, den Sachverhalt ordnungsgemäß in der Steuererklärung anzugeben und ggf. Im Nachhinein zu klären? Selbst Dein Steuerberater hat Dir dazu geraten.

    Die Deklarierung von Gewinnen aus Onlinespielen ist, laut meinem Steuerberater, in Deutschland nicht geklärt, aber nunmal ja eine Einnahme, die ich angeben muss. Seiner Aussage nach käme diese unter "Sonstige Einnahmen".

    Und es ist der einzig richtige Weg. So machen es nämlich sogar Steuerberater und Unternehmer z.B. in streitigen Umsatzsteuersachverhalten (und die sind gar nicht so selten).

  • Da muss ich gvde widersprechen. Steuererklärung ist das abgegebene Formular (formgebunden). Die sonstigen Unterlagen muss sich das FA überhaupt erst anschauen, wenn die Angaben in den Steuererklärungsformularen unplausibel erscheinen. Bei etwaigen gesonderten Blättern, selbst Anschreiben, kann es darüberhinaus Streitigkeiten und Beweisprobleme/-pflichten geben, was jetzt tatsächlich der Steuererklärung beilag. Üblicherweise werden nämlich diverse Unterlagen (oder gar alle) zurückgesandt. Insbesondere bei elektronischer Abgabe halte ich gvde´s Weg für äußerst bedenklich. Einzig bei persönlicher Abgabe vor Ort und zusätzlicher mündlicher Erläuterung unter Zeugen könnte ich mir das vorstellen.

    Das sehe ich gar nicht so. Jedes Schreiben, welches ich an das Finanzamt schicke, muss sich das Finanzamt anschauen. Ich habe auch nicht vorgeschlagen, die Anmerkung versteckt zu verschicken oder zwischen auffällig und oben aufliegend. Das Anschreiben ist auf jeden Fall wichtig, da das Finanzamt ja wissen muss, von wem die Belege kommen und für welchen Steuerfall sie verwendet werden.


    Beweisprobleme, was der Steuererklärung genau beilag, gibt es immer. Es könnte ja genauso gut passieren, dass ein ausgefülltes Formular im Finanzamt irgendwie "verloren" geht. Insofern sehe ich da kein Problem. Wenn das Finanzamt die Belege wieder zurückschickt, hat es die Belege offensichtlich davor erhalten und hat entsprechend auch etwas vom Anschreiben gelesen, um in der Lage zu sein, die Belege korrekt zuzuordnen und wieder zurückzuschicken.


    Ich habe auch gerade nachgeschaut und bei allen Belegen, die ich wieder zurückbekommen habe, war nie das Anschreiben oder Ergänzungen dabei. Die sind immer im Finanzamt geblieben.


    Das Problem, was Du siehst, weshalb Du nur eine persönliche Abgabe vor Ort unter Zeugen als vorstellbar siehst, ist kein Problem meines Vorschlags, sondern ein generelles Problem: das Problem des Nachweises, ob etwas bei der Sendung dabei war oder nicht.

    Das gvde nichts auf seine gesonderten Angaben gehört hat, kann auch daran liegen, dass sie gar keiner gelesen hat.

    Das stört mich nicht weiter. Das Finanzamt hat den Brief erhalten und ich habe eine Kopie des Briefs, den das Finanzamt erhalten haben muss, da es mir die Belege zurückgeschickt hat.


    Nach Deiner Argumentation kann man auch nur jede Selbstanzeige beim Finanzamt persönlich und mit Zeugen machen und niemals per Post. Schließlich könntest Du auch da nie nachweisen, was Du in einem Brief tatsächlich geschrieben hast und was nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Jedes Schreiben, welches ich an das Finanzamt schicke, muss sich das Finanzamt anschauen.

    Wo steht das?

    Beweisprobleme, was der Steuererklärung genau beilag, gibt es immer.

    Ach ja.

    Nach Deiner Argumentation kann man auch nur jede Selbstanzeige beim Finanzamt persönlich und mit Zeugen machen und niemals per Post. Schließlich könntest Du auch da nie nachweisen, was Du in einem Brief tatsächlich geschrieben hast und was nicht.

    Wenn Du kein Einschreiben mit Rückschein machst, kannst Du noch nicht einmal nachweisen, dass Du etwas ans FA geschickt hast.


    Einkommensteuererklärung ist das amtliche Einkommensteuerformular nebst der erforderlichen amtlichen Anlagen zur Einkommensteuererklärung. In diesen Formularen sind sämtliche steuerrelevanten Zahlen darzulegen. Alle Papiere daneben sind allenfalls Urkunden und Beweismittel.


    Soll er machen, was er will. Sein Steuerberater sagt es ihm so, ich sage es ihm so, jeder Steuerfachmann sollte auch keinen anderen Rat geben.

  • Wenn Du kein Einschreiben mit Rückschein machst, kannst Du noch nicht einmal nachweisen, dass Du etwas ans FA geschickt hast.

    Selbst mit Einschreiben mit Rückschein kann Du noch nicht nachweisen, was Du ans Finanzamt geschickt hast, weder was genau im Brief stand, welche Formulare ausgefüllt wurden, wie sie ausgefüllt wurden, welche Belege beilagen, ... Das ganze Argument mit der "Beweispflicht" bringt einfach nichts.

    Einkommensteuererklärung ist das amtliche Einkommensteuerformular nebst der erforderlichen amtlichen Anlagen zur Einkommensteuererklärung. In diesen Formularen sind sämtliche steuerrelevanten Zahlen darzulegen. Alle Papiere daneben sind allenfalls Urkunden und Beweismittel.

    Und wenn ich was auf den Formularen vergessen habe und es mir eine Woche später auffällt, dann schreibe ich auch einen Brief, in dem ich auf mein Versäumnis hinweise und bitte, dass dies bei der Erklärung berücksichtigt wird. Da gebe ich ja auch nicht nochmals alle Formulare ab. Damit wird dies auch Teil der Steuererklärung. Man muss ja nicht immer alles komplizierter machen, als es eh schon ist. Die Sachbearbeiter sind schließlich auch nur Menschen. Wegen solcher Kleinigkeiten hat sich zumindest bei mir bislang noch niemand beschwert...

    • Offizieller Beitrag

    Selbst mit Einschreiben mit Rückschein kann Du noch nicht nachweisen, was Du ans Finanzamt geschickt hast, weder was genau im Brief stand, welche Formulare ausgefüllt wurden, wie sie ausgefüllt wurden, welche Belege beilagen, ... Das ganze Argument mit der "Beweispflicht" bringt einfach nichts.

    Habe ich auch nicht behauptet. Deswegen habe ich ja geschrieben "Wenn Du kein Einschreiben mit Rückschein machst, kannst Du noch nicht einmal nachweisen, dass Du etwas ans FA geschickt hast."

    Und wenn ich was auf den Formularen vergessen habe und es mir eine Woche später auffällt, dann schreibe ich auch einen Brief, in dem ich auf mein Versäumnis hinweise und bitte, dass dies bei der Erklärung berücksichtigt wird.

    Und damit hast Du, streng genommen, schon eine Selbstanzeige i.S. § 371 AO gemacht. Komplett anderer Sachverhalt, der mit dem hier geschilderten Sachverhalt aber auch überhaupt nichts gemein hat.

  • Also bin ich mit der Anlage SO doch auf der richtigen Seite, wie mein Steuerberater auch schon anmerkte. Dann sehe ich auch was an Abgabe auf mich zu kommt und lauf nicht in´s blaue.


    Gruß


    Stefan

  • Habe ich auch nicht behauptet. Deswegen habe ich ja geschrieben "Wenn Du kein Einschreiben mit Rückschein machst, kannst Du noch nicht einmal nachweisen, dass Du etwas ans FA geschickt hast."

    Na gut. Ich brauch ja nicht verstehen, warum Du dann das mit der "Beweispflicht" überhaupt erwähnt hast, wenn das Argument sowieso nichts bringt...

    Und damit hast Du, streng genommen, schon eine Selbstanzeige i.S. § 371 AO gemacht. Komplett anderer Sachverhalt, der mit dem hier geschilderten Sachverhalt aber auch überhaupt nichts gemein hat.

    Mag sein, dass es rechtlich ein anderer Sachverhalt ist. Unterm Strich ergibt sich für mich genau dasselbe. Darauf kommt es an. Ich habe alles korrekt angegeben, was anzugeben war. Gebe ich eben eine unvollständige Steuererklärung ab, bei der direkt ein Brief zur Selbstanzeige dabei ist.


    Ich habe es schon öfters so gemacht und es wurde auch jedes Mal vom Sachbearbeiter gelesen, weil es sich nämlich in der Steuerberechnung niederschlug. Beim Steuerbescheid hat sich mein Vorgehen nicht als Nachteil für mich erwiesen...


    Aber damit soll jetzt gut sein...