Ich habe zwei Verständnisproblem mit einer Steuerbescheinigung.
1. Es ist ein Haken in der Zeile "Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden". Darunter steht:
nur nachrichtlich:
Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen Zeile 15 Anlage KAP 415,40 EUR
Muss ich das nun eintragen oder ist es "nur nachrichtlich" ausgewiesen?
2. Der letzte Absatz in der Bescheinigung heißt:
Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 448,23 EUR
(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.)
Versteh ichs richtig, dass ich diesen Betrag von der Zeile 7 (Höhe Kapitalerträge) abziehe bevor ich diesen eintrage?
Habt Dank!
Stefan