Abgeltungssteuer Bausparvertrag bei Vorfinanzierungsdarlehen Guthabenzinsen aus Billigkeitsgründen einkommensteuerrechtlich unbeachtlich

  • Hallo!


    Laut Schreiben des BMF vom 22.12.2009 sind Guthabenzinsen bei Bausparverträgen, die mit einem Vorfinanzierungsdarlehen gekoppelt sind, aus Billigkeitsgründen einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.


    Ich suche bei der Eingabe in WISO Sparbuch vergeblich nach einer Berücksichtigung dieser relativ neuen Regelung.


    Zitat:


    Die Steuerpflichtigen können sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer auf Guthabenzinsen aus Bausparverträgen, die zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden, nach § 32d Absatz 4 EStG durch das Veranlagungsfinanzamt auf die festgesetzte Einkommensteuer anrechnen lassen.




    Wie kann ich das in der WISO Sparbuch Software eingeben bzw. angeben?




    Gruß jshimbi

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    im Sparbuch lässt sich diesbezüglich (noch) nichts gesondert eintragen. Die Anlage KAP also ganz "normal" ausfüllen:


    In Zeile 7 die Kapitalerträge (Zinsen) eintragen (Bausparkassen-Name und Vertrags-Nr. nicht vergessen)


    In Zeile 49 die abgeführte Kapitalertragssteuer und in Zeile 50 der Soli (in Zeile 51 evtl. noch die einbehaltene Kirchensteuer)


    Der Steuererklärung dann evtl. noch eine Kopie des BMF-Schreibens beifügen