Verpflegungspauschale vom Arbeitgeber erstattet

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Angabe der Verpflegungspauschale.
    Ich bin als Berater tätig (angestellt) und bin deutschlandweit tätig. Ein Einsatz dauert meist mehr als 3 Monate.
    Ich arbeite dann die ganze Woche beim Kunden vor Ort.
    Ich bekomme von meinem Arbeitgeber sämtliche Fahrtkosten zum Kunden erstattet, sowie die Verpflegungspauschale.
    Nach 3 Monaten wird diese durch meinen Arbeitgeber versteuert. (Sowohl versteuerte, als auch nicht-versteuerte Erstattungen erscheinen auf meiner Monatsabrechnung.)
    Am Jahresende bekomme ich vom Arbeitgeber eine Liste, wo folgende Positionen gelistet sind:
    - Verpflegungspauschale gesamt gezahlt
    - Verpflegungspauschale versteuert
    - Verpflegungspauschale unversteuert
    - KM Geld unversteuert


    Auf der Lohsteuerbescheinigung ist Position20 "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" natürlich gefüllt.


    Wie habe ich das ganze bei der Steuererklärung anzugeben? (Am besten nciht nur in Formularform,sondern auch beim Steuersparbuch2010)
    Ich habe ja Reisen durchgeführt, ich möchte aber keien Erstattung haben (hat ja mein Arbeitgeber bereits erstattet). Aber ebensowenig, möchte ich dass mir die Erstattung auf den Lohn addiert wird (so kündigt das Programm es an).


    Vielen Dank für kommende Hilfe!!
    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Aber ebensowenig, möchte ich dass mir die Erstattung auf den Lohn addiert wird (so kündigt das Programm es an).

    Dann musst Du eben alle Angaben zu den VMA eingeben. Du brauchst da doch nur dem Text des Sparbuchs zu folgen.

  • Aber ebensowenig, möchte ich dass mir die Erstattung auf den Lohn addiert wird (so kündigt das Programm es an).


    Du musst jetzt den lückenlosen Nachweis deiner Auswärtstätigkeit und Verpflegungsmehraufwand durch Belege und Aufzeichnungen führen, um zu beweisen, dass die Beträge zu Recht steuerfrei getellt wurden. Falls du das nicht kannst, musst du nachversteuern.
    MfG Günter