Kapitalertragsteuer

  • Hallo,


    Ich habe vor ein paar Tagen mein Wertpapierdepot, welches schon seit April 2006 bestand, gekündigt.
    Auf der Bestätigung für den Verkauf von den Wertpapieren wurde auch Kapitalertragssteuer abgezogen.
    Ist das so in Ordnung? Ich dachte bei "Altverträgen" wird diese nicht erhoben?


    Danke für die Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Auf der Bestätigung für den Verkauf von den Wertpapieren wurde auch Kapitalertragssteuer abgezogen.
    Ist das so in Ordnung? Ich dachte bei "Altverträgen" wird diese nicht erhoben?


    Kann es sein, dass du Kapitalertragssteuer mit Abgeltungssteuer verwechselst ;)


    Ganz grob erklärt: Bis 2009 Kapitalertragssteuer, ab 2009 Abgeltungssteuer


    Viele Grüße


    Sandro

    • Offizieller Beitrag

    Ganz grob erklärt: Bis 2009 Kapitalertragssteuer, ab 2009 Abgeltungssteuer


    Das ist aber sehr grob erklärt.... :D


    Das Wort Abgeltungsteuer kommt im Gesetz nirgendwo vor, es heißt immer noch Kapitalertragsteuer.


    Daher kann es durchaus sein, dass Kapitalertragsteuer einbehalten wurde.

    • Offizieller Beitrag

    ch habe vor ein paar Tagen mein Wertpapierdepot, welches schon seit April 2006 bestand, gekündigt.
    Auf der Bestätigung für den Verkauf von den Wertpapieren wurde auch Kapitalertragssteuer abgezogen.
    Ist das so in Ordnung? Ich dachte bei "Altverträgen" wird diese nicht erhoben?

    Also soweit ich das Ganze richtig verstanden habe, ist das ein Irrtum. Die Erträge aus den Altbeständen werden selbstverständlich auch besteuert, nur nach einem anderen Modus. D.h., wenn kein ausreichend hoher Freistellungsauftrag vorlag, werden auch bei diesen Steuern einbehalten (daran ändert auch eine vorgenommen Bestandstrennung nichts). Hierzu gibt es in Wikipedia sehr schöne Artikel (zumindest empfinde ich als Laie das so ;) ).
    Gruß
    Dirk