Hallo!
Ich bin sowohl angestellt als auch selbständige Übersetzerin. Da ich Telefon, Handy und Internet sowohl privat als auch beruflich nutze, würde ich gerne wissen, wie ich da das Verhältnis berechne? Ich würde sagen, dass die Nutzung in etwa 50:50 ist.
Und wo gebe ich das dann ein? In die Einnahmeüberschussrechnung (50% der Kosten) oder unter Verwaltung Telekommunikationskosten gemischt genutzt?
Vielen Dank!
Telekommunikationskosten - gemischt genutzt
- beta
- Erledigt
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Wenn du EÜR machst, dann gehört es in die EÜR.
MfG Günter -
Danje für die rasche Antwort! Heisst das das ich nur die 50% die ich beruflich nutze da eingegeben werden oder doch die Gesamtkosten?
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Prozentual aufteilen auf die Konten.....
4920 Telefon.....4925 Telefax und Internet.....1800 Privatentahme (evtl. Steuerschlüssel berücksichtigen)
Gesamtbetrag buchen über Bank (Gegenbuchung)
MfG Günter -
Hallo,
hier möchte ich mich mit einer kurzen Nachfrage anschließen. Ich bin freiberuflicher Journalist und mache auch die EÜR, allerdings ohne Aufschlüsselung auf einzelne Konten. Kann ich auch direkt z.B. 50% der Telefonkosten eintragen, wenn ich die übrigen 50% privat genutzt habe? Oder mache ich steuerlich gesehen einen Fehler, wenn ich das nicht über die Privatentnahme mache?
Gruß
Klaus -
Das kommt darauf an, ob Du einen Privatanschluss auch beruflich nutzt oder einen beruflichen Anschluss auch privat nutzt.
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Ich habe einen Anschluss, den ich sowohl privat als auch beruflich nutze, etwa 50%/50%. Kann ich dann direkt die 50% eintragen und den Rest quasi unter den Tisch fallen lassen? Ich finde das mit den vielen Konten bloß etwas kompliziert, deshalb frage ich.
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Ist doch dann genau der oben beschriebene Fall und somit Lösung wie von günter beschrieben. Aufzeichnungen über das Nutzungsverhältnis wirst Du ja sicher führen, damit im Falle einer Prüfung auch nichts schiefgeht.
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Nein, Protokoll führe ich nicht. Ist eine sachgerechte Schätzung, wie ich hoffe.
Aber noch mal: Was bringen dem FA die verschiedenen Konten? In meiner USt- und Est-Erklärung stehen doch nur die Zahlen unter dem Strich. Oder verstehe ich da was falsch?
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Nein, Protokoll führe ich nicht. Ist eine sachgerechte Schätzung, wie ich hoffe.
Für eine sachgerechte Schätzung musst Du für mindestens 3 Monate detaillierte Aufzeichnungen führen und diese auswerten. Die 50/50 sind eine, widerlegbare, willkürliche Schätzung. Im Übrigen können sich für Telefon-, Fax- und Internetnutzung durchaus unterschiedliche Aufteilungsmaßstäbe ergeben.
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Hier als Nachtrag noch kurz die Antwort der Steuerberaterin, die unseren Berufsverband in solchen Fragen berät.
Kann ich dann direkt die 50% eintragen und den Rest quasi unter den Tisch fallen lassen?
Ja. So lange auf den Privatanteil keine Vorsteuer gezogen wird, muss er auch nicht in der EÜR auftauchen.
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Ja. So lange auf den Privatanteil keine Vorsteuer gezogen wird, muss er auch nicht in der EÜR auftauchen.
Das stimt so nicht zwingend. Hat nämlich u.U. auch Auswirkung über die unentgeltliche Wertabgabe für den Gesamtumsatz i.S. § 19 Absatz 1 UStG. Und über die Angemessenheit der allgemeinen 50% sagt das auch nichts aus. Auch bei Steuerberaterfällen erzielen die Steuerprüfer der Finanzverwaltung durchaus beachtliche Mehrergebnisse.
Aber das kommt davon, wenn man sich an erledigte Themen anderer ranhängt.