Aufwendungen für „Erststudium“ nach abgeschlossener Berufsausbildung

  • Mit Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 14/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen f. ein Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als WBK anzuerkennen sind. Mit derselben Begründung sind auch Entscheidungen in vier weiteren Verfahren (VI R 31/07, VI R 79/06, VI R 6/07 und VIR 49/07) ergangen.


    Bei unserem FA (Schl.-Holst.) werden die ruhenden Verfahren aber noch nicht aufgenommen und eine entsprechende Anwendung findet bisher
    nicht statt. Begründung, es fehle eine Anweisung v. Bund + Ländern, wie mit den Einsprüchen zu verfahren ist.


    Wer weiß hier Näheres bzw. wie wird es in anderen Bundesländern „gehändelt“ :?:

    • Offizieller Beitrag

    Wer weiß hier Näheres bzw. wie wird es in anderen Bundesländern „gehändelt“

    Was bringt Dir das, zu Wissen wie es in anderen Bundesländern läuft? Dein FA bzw. die für dein FA zuständige Oberfinanzdirektion ist zuständig, etwaige Weisungen zu erlassen. Und die übernimmt (oder übernimmt eben nicht) die auf Bundesebene abgesprochene Rechtsauffassung.


    Wenn Du mal die Suchfunktion hier im Forum nutzt wirst Du übrigens merken, dass Aufwendungen für ein erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung vielfach als Werbungskosten geltend gemacht und auch anerkannt werden.


    Könnte also durchaus an der Sachverhaltsdarstellung in Deinem Einzelfall liegen. Vielleicht einmal mit der Rechtsbehelfsstelle des FA Kontakt aufnehmen (bei Dir scheint ja wohl ein RB-Verfahren zu Ruhen).


    Im Zweifel kannst Du dann eben nur selber klagen.

  • Was bringt Dir das, zu Wissen wie es in anderen Bundesländern läuft?

    Information!!!!

    Wenn Du mal die Suchfunktion hier im Forum nutzt wirst Du übrigens merken, dass Aufwendungen für ein erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung vielfach als Werbungskosten geltend gemacht und auch anerkannt werden.

    Die Suchfunktion habe ich durchaus genutzt!!! Nur seit dem Urteil des BFH im Juni 2009 kann man nun von "vielfach" wirklich nicht reden.
    Außerdem scheinst Du gerne auf die Suchfunktion zu verweisen!. U. a. schriebst Du am 22. März 2010:


    "Da wirst Du reichlich Infos zu diesem Thema finden. Tenor immer: bei Kosten bis zu 4.000 € (fast) immer Sonderausgaben geltend machen, da
    i.d.R. mit weniger Rückfragen und Problemen seitens des FA zu rechnen ist."


    Da frage ich mich: Was bringt einem Studenten, der kein Einkommen hat, die Anerkennung als Sonderausgaben?
    Werden die Studienkosten aber als vorweggenommene WBK anerkannt, bringt es zumindest einen Verlusrtvortrag der später zu verrechnen ist!

    Und noch etwas, ich war lange nicht im Forum ..... sorry .... aber täusche ich mich oder war der Ton im alten Forum etwas netter???
    MfG

  • Wer weiß hier Näheres bzw. wie wird es in anderen Bundesländern „gehändelt“


    ...hier wird nix gehändelt :!:
    ...hier bekommst du in Steuerfragen absolut komtetenten Rat, der dann aber nicht immer dem Wunschdenken der Fragesteller entspricht.

    aber täusche ich mich oder war der Ton im alten Forum etwas netter???


    ...dafür aber meistens nicht fachlich fundiert.


    MfG Günter

  • ...hier wird nix gehändelt :!:

    Sorry, vielleicht falscher Ausruck - hätte wohl besser gefragt, wie wird in andern Bundesländernverfahren?

    ...hier bekommst du in Steuerfragen absolut komtetenten Rat, der dann aber nicht immer dem Wunschdenken der Fragesteller entspricht.

    Die Antwort

    Was bringt Dir das, zu Wissen wie es in anderen Bundesländern läuft?


    finde ich nun gar nicht kompetent!


    Ebenso wenig kompetent ist der Hinweis auf die Suchfunktion und dann die Aussage "Da wirst Du reichlich Infos zu diesem Thema
    finden. Tenor immer: bei Kosten bis zu 4.000 € (fast) immer Sonderausgaben geltend machen, da i.d.R. mit weniger Rückfragen und Problemen seitens des FA zu rechnen
    ist."

    Mir dann aber vorzuschlagen: "Im Zweifel kannst Du dann eben nur selber klagen."


    Vielleicht einmal mit der Rechtsbehelfsstelle des FA Kontakt aufnehmen

    Woher weiß ich'wohl, dass bei unserem FA die ruhenden Verfahren noch nicht aufgenommen werden und eine entsprechende Anwendung bisher nicht stattfindet :?:

    ...dafür aber meistens nicht fachlich fundiert.

    Dazu nur soviel: "Fruehling" z.B. hat immer sehr kompetent, fachlich fundiert, sehr sachlich und ausführlich den Forumsteilnehmern mit Rat + Tat zur Seite gestanden!


    Ich wünsche ein schönes WE!

  • So wie man in den Wald ruft....



    Klar ist der Ton manchmal *hüstel* aber fachlich ist es top und manchmal redet man auch mal aneinander vorbei, ist halt wie im echten leben...



    (wobei ich bei mir das Gefühl hatte das ist ein Mann / Frau Problem)



    Aber mal im Ernst, sie haben ja schon recht...


    Du wirst wenig machen können wenn das FA das noch nicht angenommen hat.


    Ich meine was willst Du denn machen das FA (Oberfinanzdirektion) "zwingen"...



    Oder um es so zu sagen "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand"...


    Soll heißen wenn Du es mit Gewalt probieren magst such dir einen guten Steuermann (Anwalt) ob es das Wert ist sei mal dahingestellt...

  • :!: :?:

    Ich meine was willst Du denn machen das FA (Oberfinanzdirektion) "zwingen"...


    Soll heißen wenn Du es mit Gewalt probieren magst such dir einen guten Steuermann (Anwalt) ob es das Wert ist sei mal dahingestellt...

    ..... und das nur, weil man um Info's gebeten hat :?:
    Beim nächsten Mal bitte erst alles lesen .... dann schreiben/kommentieren!