Mit Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 14/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen f. ein Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als WBK anzuerkennen sind. Mit derselben Begründung sind auch Entscheidungen in vier weiteren Verfahren (VI R 31/07, VI R 79/06, VI R 6/07 und VIR 49/07) ergangen.
Bei unserem FA (Schl.-Holst.) werden die ruhenden Verfahren aber noch nicht aufgenommen und eine entsprechende Anwendung findet bisher
nicht statt. Begründung, es fehle eine Anweisung v. Bund + Ländern, wie mit den Einsprüchen zu verfahren ist.
Wer weiß hier Näheres bzw. wie wird es in anderen Bundesländern „gehändelt“