Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung bei festem Angestelltenverhältnis

  • Hallo,
    ich benötige ein paar Ratschläge bezüglich der Doppelten Haushaltsführung. Ich habe bereits 2008 DHF angesetzt. Diese wurde vom FA anstandslos akzeptiert, inkl. der 3 Monate Verpflegungsmehraufwand. Mein Angestelltenverhältnis läuft seitdem ohne Unterbrechung weiter. 2009 hatte ich aber betriebsbedingt eine 4-monatige Unterbrechung, die allerdings voll bezahlt wurde. In dieser Zeit war ich nicht an meinem Arbeitsort, welcher 160 km entfernt liegt. Vor dieser Unterbrechung hatte ich bis Mai 2009 ein Zimmer angemietet, welches ich aufgegeben habe. Nach vier Monaten habe ich ein anderes Zimmer angemietet. 1. Fragen zur Steuer: Kann ich nun ab Okt 2009 erneut die 3-monatige Verpfl.mehraufw. ansetzen, obwohl Arbeitgeber und Arbeitsort sich nicht geändert haben und das Angestelltenverhältnis durchgängig bestand? 2. Frage zur Bedienung: Und wie kann ich bei WISO unter DHF zwei verschiedene Haushalte angeben, wenn sich der Arbeitsort nicht ändert?


    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe. (Dieses Forum ist nun einfach mal viel besser und detailierter als die Hilfe im Programm...) axelaos

    • Offizieller Beitrag

    1. Fragen zur Steuer: Kann ich nun ab Okt 2009 erneut die 3-monatige Verpfl.mehraufw. ansetzen, obwohl Arbeitgeber und Arbeitsort sich nicht geändert haben und das Angestelltenverhältnis durchgängig bestand?

    Sollte kein Problem sein. Einfach und nachvollziehbar erklärt: Neubegründung der doppelten Haushaltsführung bei Unterbrechung

    2. Frage zur Bedienung: Und wie kann ich bei WISO unter DHF zwei verschiedene Haushalte angeben, wenn sich der Arbeitsort nicht ändert?

    Person - doppelter Haushalt <-> neuer Eintrag <-> doppelter Haushalt 1 von/bis <-> neuer Eintrag <-> doppelter Haushalt 2 von/ggf. bis - geht im Sparbuch ohne Probleme

  • Hallo miwe,
    Danke für die Antwort. Ja, genauso hab ich es gemacht; sah in der Eingabemaske zuerst ein wenig sonderbar aus, weil sich ja der Beschäftigungsort nicht ändert. Aber so wie Du es beschrieben hast, ist es natürlich möglich und auch logisch nachvollziehbar, denn ich hab ja tatsächlich den zweiten Haushalt aufgegeben und nach der langen Pause einen neuen eingerichtet.


    Jetzt aber noch ein Frage: Meine Frau und ich teilen sich Internet und Telefon, welches wir beide teilweise beruflich nutzen. Wie kann ich das angeben? Muss ich die Anschlüsse bei beiden eingeben und dann jeweils den Anteil der beruflichen Nutzung eintragen? Dann stehen ja auf dem Papier mehr Kosten für die private Nutzung, als tatsächlich entstaden sind, denn die tauchen ja dann doppelt auf?
    Oder vorher die tatsächlich angefallenen Kosten schon aufteilen und dann anteilig bei beiden eintragen, und DAVON dann den Anteil der berufl. Nutzung angeben?! Das sind so die Details, über die ich ständig stolpere...
    Vielen Dank im Voraus,
    axelaos

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt aber noch ein Frage: Meine Frau und ich teilen sich Internet und Telefon, welches wir beide teilweise beruflich nutzen. Wie kann ich das angeben? Muss ich die Anschlüsse bei beiden eingeben und dann jeweils den Anteil der beruflichen Nutzung eintragen? Dann stehen ja auf dem Papier mehr Kosten für die private Nutzung, als tatsächlich entstaden sind, denn die tauchen ja dann doppelt auf?

    Wieso? Wenn ich bei jedem Ehegatten die tatsächlichen Kosten zu 100% eintrage und dann bei beiden sage beruflicher Anteil 25%, dann würde er in der Summe 50% als WK abziehen.


    Ich hätte aber angesichts der heutzutage üblichen Flatrates generelle Probleme mit einem pauschalen Ansatz. Bei einer Flatrate entstehen Euch i.d.R. keine zusätzlichen Kosten durch berufliche Gespräche. Und so argumentiert das FA, m.E. zutreffend, immer häufiger.

  • Guter Punkt. D.h. der private Anschluss mit flatrate fällt dann eigentlich komplett raus, es sei denn man könnte dem FA nachvollziehbar erklären, dass er anfänglich berufsbedingt eingerichtet wurde. Allerdings steht meine Frau tagsüber in ihrem Laden und hat dort keinen Festnetzanschluss. Da wäre ihr Mobilanschluss dann nachvollziehbar berufsbedingt notwendig und damit auch die teilweise berufl. Nutzung, oder?
    Danke für die schnelle Antwort.