WISO Sparbuch 2010 Abendschule abesetzen, aber wo?

  • Moin Moin,
    sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung überhaupt.
    Habe es schonmal mit ELSTER versucht, fand es aber zu kompliziert und jetzt verwende ich das WISO Sparbuch und bin doch recht begeistert, wie einfach es geht. Trotzdem hab ich da ein paar fragen, die für erfahrende wahrscheinlich total easy sind, aber für mich grade nicht.
    Also ich arbeit in Vollzeit. Gehe aber neben der Arbeit noch zur Techniker Abendschule. Nun kann man den weg zur Abenschule ja absetzen. Ich fahre hierfür 3 mal die Woche 5,5km hin und 5,5km zurück. Wo und wie gebe ich aber dieses an?
    Geben ich einfach die Entfernung von zu Hause und Schule an und lege das schreiben der Schule mit bei, oder muß ich die komplette Strecke angeben? Vorallem bräuchte ich aber eben den Tipp, wo ich dies angebe ;)
    Außerdem hab ich gehört, dass man die Fahren zu Lerngruppen auch absetzen kann. Ich habe hierfür auch schon eine Exel Tabelle gemacht, wo alle meine Fahrten zu den Lerngruppen dokumentiert sind. Wo gebe ich dann diese Kilometer an und hier auch wieder die Frage wie?


    Hab dann auch noch ne Frage zur kFZ-Haftpflichtversicherung: Reicht es aus, wenn ich angebe wieviel ich für die KFZ Hafpicht bezahlt habe oder muß ich eine Rechnung von der Versicherung mit bei legen?


    Danke schonmal im Vorraus ;)

  • Wo und wie gebe ich aber dieses an?


    Schau mal unter ...
    > Löhne, Gehälter, usw....
    .....> Ausgaben zu Löhnen und Gehältern
    ..........> Fortbildungskosten
    ,,,,,,,,,,,,,,,> Neuer Eintrag


    Dort kannst du alles in Zusammenhang mit deiner Fortbildung eingeben.
    Erklärt sich alles von selbst aus der Eingabemaske.


    MfG Günter


  • Dort kannst du alles in Zusammenhang mit deiner Fortbildung eingeben.
    Erklärt sich alles von selbst aus der Eingabemaske.

    Hallo,
    danke, die Maske habe ich nun gefunde. Leider stellen sich dort doch wieder ein paar Fragen, die ich auch nicht mit der Hilfe direkt beantworten kann. Mir ist noch nicht ganz klar, um welche Art von Fortbildung es sich hierbei handelt?
    Schließlich besuche ich eine Techniker Schule um den staatlich geprüften Maschinenbautechniker zu machen. Direkten Bezug hat dies zwar nicht auf mein derzeitiges Arbeitsverhätniss, aber indirekt schon, schließlich möchte ich später dann auch als Maschinenbautechniker arbeiten. Und was bedeutet der Punkt "Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten"?
    Dann noch eine Frage zu den Fahrkosten: Muß ich mir nun ausrechen, wie oft ich die Schule besucht habe und dann die km angeben oder reicht es, wenn ich einfch nur die Entfernung angebe? Denn ein Klassenkamerad meinte mal, das es reicht nur die Entfernung anzugeben und die Schulbescheinigung mit zu schicken. Leider finde ich dasnn hierfür keine Funktion.


    Worunter fallen dann die Kosten für die fahrten zu den Lerngruppen? "Sonstige Kosten" oder auch unter "Fahrtkosten"?


    grüße


    daniel

  • Leider stellen sich dort doch wieder ein paar Fragen, die ich auch nicht mit der Hilfe direkt beantworten kann.


    ...Leider scheinst du nicht die geringste Ahnung von einer Steuer-Erklärung zu haben.
    Wenn du die Eingabemaske Punkt für Punkt durchgehst, kannst du eigentlich nichts verkehrt machen, aber du musst schon wissen, welche Art der Fortbildung du machst.
    Auch bei den Fahrtkosten wird eigentlich alles genauestens erklärt und abgefragt.
    Wenn du mit dieser Materie nicht zurecht kommst, empfehl ich dir, den Rat eines Fachmannes (Steuerberater) in Anspruch zu nehmen.
    MfG Günter



    So genau wird jeder Punkt erklärt..........


    Art / Grund der Fortbildung


    Wählen Sie an dieser Stelle die Art / den Grund der Fortbildung. Das Programm bietet Ihnen diesbezüglich folgende Auswahlmöglichkeiten:
    Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis,
    Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis,
    Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten.


    Die Art / der Grund der Fortbildung sind eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung über die steuerliche Behandlung der Fortbildungskosten.
    Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis


    Bei einer Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis kommt es für die steuerliche Beurteilung der Fortbildungskosten auf verschiedene Aspekte an:
    Handelt es sich um eine Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Dienstverhältnis bei der die Fortbildungsstätte an nicht mehr als zwei Tagen in der Woche aufgesucht wird, so wird jedes Aufsuchen der Fortbildungsstätte für die steuerliche Berücksichtigung als neue Dienstreise behandelt. Konsequenz aus dieser Vorgehensweise ist, dass die Dreimonatsfrist (die bei Anwendung der Dienstreisegrundsätze normalerweise Berücksichtigung findet) nicht zur Anwendung kommt. Eingabe im Dialog: Sie sollten kein Kreuz bei "Die Fortbildungsstätte wird an mehr als 2 Tagen wöchentlich aufgesucht" setzen.
    Handelt es sich um eine Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis bei der die Fortbildungsstätte an mehr als zwei Tagen in der Woche aufgesucht wird, so wird die Fortbildung einheitlich nach Dienstreisegrundsätzen behandelt. Konsequenz aus dieser Vorgehensweise ist, dass die Dreimonatsfrist zur Anwendung kommt. D.h. nach Ablauf von drei Monaten können keine Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen mehr angesetzt werden. Darüber hinaus ist der Ansatz der Fahrtkosten ab dem 4. Monat auf den Ansatz der Entfernungspauschale beschränkt. Eingabe im Dialog: Sie sollten das Kreuz bei "Die Fortbildungsstätte wird an mehr als 2 Tagen wöchentlich aufgesucht" setzen.
    Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis


    Bei einer Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis kommt es für die steuerliche Beurteilung der Fortbildungskosten auf verschiedene Aspekte an:
    Handelt es sich um eine Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug zum bestehenden Dienstverhältnis, bei der der Schwerpunkt der Bildungsmaßnahme sich außerhalb der Wohnung des Steuerpflichtigen befindet, so handelt es sich bei der Fortbildungs- / Ausbildungsstätte um die regelmäßige Arbeitsstätte. Konsequenz aus dieser Vorgehensweise ist, dass für sämtliche Fahrten lediglich der Ansatz der Entfernungspauschale in Betracht kommt. Ein Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen kommt in diesem Zusammenhang nicht in Betracht. Eingabe im Dialog: Sie sollten ein Kreuz bei "Der Schwerpunkt der Bildungsmaßnahme befindet sich außerhalb der Wohnung des Steuerpflichtigen" setzen.
    Handelt es sich um eine Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug zum bestehenden Dienstverhältnis, bei der der Schwerpunkt der Bildungsmaßnahme sich innerhalb der Wohnung des Steuerpflichtigen befindet, so handelt es sich bei der Wohnung des Steuerpflichtigen um die Fortbildungs- / Ausbildungsstätte. Dieser Fall liegt z.B. bei einem Fernstudium vor. Konsequenz aus dieser Vorgehensweise ist, dass für sämtliche übrige Fahrten zu anderen Ausbildungsorten Dienstreisegrundsätze gelten. D.h. für diese Fahrten können sowohl die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen als auch die tatsächlichen Fahrtkosten in Form der Kilometer-Pauschalen angesetzt werden. Eingabe im Dialog: Sie sollten kein Kreuz bei "Der Schwerpunkt der Bildungsmaßnahme befindet sich außerhalb der Wohnung des Steuerpflichtigen" setzen.


    Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten
    Bei einer Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten kommt es für die steuerliche Beurteilung der Fortbildungskosten auf verschiedene Aspekte an:
    Handelt es sich um eine Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten, bei der der Schwerpunkt der Bildungsmaßnahme sich außerhalb der Wohnung des Steuerpflichtigen befindet, so handelt es sich bei der Fortbildungs- / Ausbildungsstätte um die regelmäßige Arbeitsstätte. Konsequenz aus dieser Vorgehensweise ist, dass für sämtliche Fahrten lediglich der Ansatz der Entfernungspauschale in Betracht kommt. Ein Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen kommt in diesem Zusammenhang nicht in Betracht. Eingabe im Dialog: Sie sollten ein Kreuz bei "Der Schwerpunkt der Bildungsmaßnahme befindet sich außerhalb der Wohnung des Steuerpflichtigen" setzen.
    Handelt es sich um eine Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten, bei der der Schwerpunkt der Bildungsmaßnahme sich innerhalb der Wohnung des Steuerpflichtigen befindet, so handelt es sich bei der Wohnung des Steuerpflichtigen um die Fortbildungs- / Ausbildungsstätte. Dieser Fall liegt z.B. bei einem Fernstudium vor. Konsequenz aus dieser Vorgehensweise ist, dass für sämtliche übrige Fahrten zu anderen Ausbildungsorten Dienstreisegrundsätze gelten. D.h. für diese Fahrten können sowohl die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen als auch die tatsächlichen Fahrtkosten in Form der Kilometer-Pauschalen angesetzt werden. Eingabe im Dialog: Sie sollten kein Kreuz bei "Der Schwerpunkt der Bildungsmaßnahme befindet sich außerhalb der Wohnung des Steuerpflichtigen" setzen.

  • Und wenn das zu teuer sein sollte, empfehle ich den örtlichen Lohnsteuerhilfe-Verein!


    Vergess ich immer, das es die auch gibt.
    Für einen Steuerberater wäre dieser Fall auch zu sehr *Pillekram* :P
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du mit dieser Materie nicht zurecht kommst, empfehl ich dir, den Rat eines Fachmannes (Steuerberater) in Anspruch zu nehmen.


    Es ist völlig gleichgültig, wie man diese Fahrten bezeichnet.


    Tatsache ist, sie werden mit 30 Cent pro gefahrenen km als WK geltend gemacht.


    Dieser Hinweis wäre hilfreicher gewesen.

  • Tatsache ist, sie werden mit 30 Cent pro gefahrenen km als WK geltend gemacht.
    Dieser Hinweis wäre hilfreicher gewesen.


    Das geht aber aus der Eingabemaske eindeutig hervor.
    Einfache Strecke 0,60 / gefahrene Strecke 0,30


    MfG Günter