EÜR - nicht abziehbare Vorsteuer richtig buchen

  • Hallo zusammen,
    ich habe mehrere Rechnungen bei denen ich den Vorsteuerabzug nicht geltend machen kann, da die Adresse nicht gleich meiner Firmenanschrift ist.
    Jetzt möchte ich dies auch richtig den einzelnen Konten zuweisen, bin mir aber unsicher was richtig wäre.


    beispiel 1
    Eine Rechnung unter 150€ Brutto ist mit der falschen Adresse versehen. Ich würde diese Rechnung jetzt als sonstige Aufwendungen dem Sachkonto 2300 zuweisen und als Bruttobetrag. Und wie gebe ich jetzt korrekt an, dass ich die Vorsteuer nicht geltend mache?


    Hoffe Ihr könnt mir helfen

  • Hoffe Ihr könnt mir helfen


    Rechnungen, die nicht auf deinen Namen oder den deiner Firma lauten, kannst du nirgends verbuchen.
    Es gibt gesetzliche Vorschriften, was eine Rechnung beinhalten muss.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Rechnungen, die nicht auf deinen Namen oder den deiner Firma lauten, kannst du nirgends verbuchen.

    Die Regelungen der §§ 14, 15 UStG schlagen nicht zwingend auf das EStG durch. Auch bei einer Rechnung, die nachweislich für den Betrieb erbracht ist, kann der Vorsteuerabzug bei der Ermittlung der USt-Zahllast aus formalen Gründen (vorläufig) versagt werden. Für das Umsatzsteuerverfahren gibt es ja auch noch die Möglichkeit der Rechnungsberichtigung (-ergänzung). Im Zweifel weichen dann eben einkommensteuerlicher Betriebsausgabenabzug und Zeitpunkt der Abzugsmöglichkeit der Vorsteuer (Voranmeldungszeitraum des Vorliegens einer ordnungsgemäßen Rechnung i.S.d. UStG) voneinander ab.

  • ja. ok. ergo? nehmen wir jetzt einmal das o.g. Beispiel und wollen den Vorsteuerbetrag aus der Rechnung nicht ausweisen. Dennoch die Rechnung Netto als Betriebsausgabe geltend machen. Den Beweis das es sich um eine Betriebsausgabe handelt kann ich erbringen. Nur die Adresse stimmt eben nicht, Name und Firmenname ist korrekt, Finanzamt liegt in der Nachbarstadt.

    • Offizieller Beitrag

    Das beisst sich. Entweder, es ist grundsätzlich abziehbare Betriebsausgabe für die EÜR, dann musst Du WE + n.abz.VorSt (7% oder 19%) an Geldkonto buchen. Oder, es ist keine im Rahmen der EÜR abziehbare Betriebsausgabe, dann musst Du PE an Geldkonto buchen. Wenn die Hauptleistung Betriebsausgabe ist, ist auch die ausgesiwesene USt abziehbare Betriebsausgabe. Es spielt dabei keine Rolle, was bei der USt-Erklärung angerechnet wird. Das sind zwei paar Schuhe. Du hast eine Zahlung geleistet, die entweder insgesamt BA ist oder es eben nicht ist. Ich wüsste jetzt keinen Fall, bei dem das anders wäre.


    Und wenn es doch eine betrieblich veranlasste Aufwendung ist, warum in Gottes Namen lässt Du nicht die Rechnung berichtigen? Würde für mich dafür sprechen, dass die Aufwendung gar nicht zu 100% betrieblich veranlasst ist.

  • danke für die antworten. aber ich verstehe gar nichts! ist halt nur ne falsche adresse! die rechnung ist über 1 jahr alt und nicht mehr zu ändern. die Rechnungsadresse ist meine private adresse und nicht die gemeldete firmenadresse. was ja eigentlich egal sein sollte, nur eben wichtig für die umsatzsteuer die ich nicht abführen darf. wenn das alles so ein problem ist, dann mahlzeit.
    anyway thanx and back of to england

    • Offizieller Beitrag

    ich verstehe gar nichts! ist halt nur ne falsche adresse! die rechnung ist über 1 jahr alt und nicht mehr zu ändern. die Rechnungsadresse ist meine private adresse und nicht die gemeldete firmenadresse. was ja eigentlich egal sein sollte, nur eben wichtig für die umsatzsteuer die ich nicht abführen darf.

    Du musst aber auch richtig lesen. Die Lösung habe ich Dir doch oben beschrieben.

    Entweder, es ist grundsätzlich abziehbare Betriebsausgabe für die EÜR, dann musst Du WE + n.abz.VorSt (7% oder 19%) an Geldkonto buchen.