Verpflegungsmehraufwand als durchlaufender Posten

  • Hi,


    ich habe als Freiberufler meinem Auftraggeber den Verpflegungsmehraufwand einer Reise in 2008 in Rechnung gestellt und natürlich
    auch erhalten. Wie verbuche ich diese Einnahme und wie setze ich sie ab. Es müsste ein durchlaufender Posten sein, ich weiss
    aber nicht wie und wo (welche Konten) dieser Posten/Einahme in der EÜR '08 zu verbuchen ist.


    Kennt sich da jemand aus?


    Filmwerk

    • Offizieller Beitrag

    Es müsste ein durchlaufender Posten sein,

    Nein, die gesamte Gegenleistung ist eine Betriebseinnahme. Die Betriebsausgaben werden dann nach den allgemeinen Grundsätzen ermittelt.

  • D.h. Der erhaltene Verpflegungsmehraufwand inklusive der Ust ist eine Betriebseinnahme, gleichzeitig kann ich den
    entsprechenden Verpflegungsmehraufwand inklusive Ust als Betriebsausgabe absetzen, oder?

    • Offizieller Beitrag

    D.h. Der erhaltene Verpflegungsmehraufwand inklusive der Ust ist eine Betriebseinnahme

    Ja.

    gleichzeitig kann ich den entsprechenden Verpflegungsmehraufwand inklusive Ust als Betriebsausgabe absetzen,

    Eben nicht. Du kannst Vorsteuer abziehen soweit Du tatsächliche Kosten geltend machst und Deine Belege die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug erfüllen. Aus den gesetzlichen Pauschalen kannst Du in keinem Fall Vorsteuer geltend machen.