Wie negativen Betrag bei steuerfreien AG-Zuschüssen zur KV und PV eingeben?

  • Moin,


    auf meiner Lohnsteuerkarte ist in Zeile 24 - Steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und zur PV - ein negativer Betrag eingetragen. Den möchte ich gerne im WISO Sparbuch eintragen, aber das Minus-Zeichen wird bei der Eingabe nicht akzeptiert.


    Gibt es einen Trick, dem Programm doch den negativen Wert unterzujubeln?


    Gruß
    Arnold2010

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es einen Trick, dem Programm doch den negativen Wert unterzujubeln?

    Nein.


    Ich würde die Zahlen einmal mit meinem Arbeitgeber besprechen oder vielleicht auch einfach zur Kontrolle die monatlichen Beträge auf den Gehaltsabrechnungen aufaddieren.

  • Die Zahlen sind korrekt.
    Anfang 2009 stellte sich herraus, dass ich von der PKV in die GKV wechseln muss, und zwar rückwirkend zum 1.12.2008. Der negative Betrag stellt die Rückzahlung der steuerfreien Zuschusses für Dezember 2008 dar.

  • Die Zahlen sind korrekt.
    Anfang 2009 stellte sich herraus, dass ich von der PKV in die GKV wechseln muss, und zwar rückwirkend zum 1.12.2008. Der negative Betrag stellt die Rückzahlung der steuerfreien Zuschusses für Dezember 2008 dar.


    Nein.
    Der negative Betrag hat in der Lohnsteuerbescheinigung 2009 nichts zu suchen.
    Die Lohnsteuerbescheinigung für 2008 muss neu ausgestelllt und übermittelt werden. Dann wird auch anschliessend die EkSt.-Erklärung für 2008 korrigiert.


    MfG Günter


    NB
    Das dürfte jedem Lohnbüro bekannt sein............Korrektur einer bereits übermittelten Lohnsteuerbescheinigung


    Um eine bereits übermittelte Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren, muss eine "neue" Lohnsteuerbescheinigung mit den selben eindeutigen Attributwerten übermittelt werden.


    Die maßgeblichen eindeutigen Attributwerte einer Lohnsteuerbescheinigung sind:


    •Steuernummer des Arbeitgebers
    •eTIN
    •Art der Bescheinigung (besondere Lohnsteuerbescheinigung oder Bescheinigung zu einer Lohnsteuerkarte)
    •Ordnungsbegriff des Arbeitgebers (z. B. Personalnummer)
    •Beschäftigungszeitraum
    Eine Lohnsteuerbescheinigung gilt als übermittelt, wenn diese mittels eines anderen Transfers an die Finanzverwaltung übermittelt wurde. Innerhalb einer Übermittlung ist eine Erstlieferung und Korrektur derselben Bescheinigung nicht möglich. In diesem Fall werden 2 Lohnsteuerbescheinigungen erstellt.


    Bitte beachten Sie
    Es sind zwingend die eindeutigen Attributwerte der Ursprungsbescheinigung zu verwenden, da andernfalls eine weitere gültige Bescheinigung erstellt wird. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass sich bis zur Korrekturlieferung einige Attributwerte geändert haben könnten (z. B. Steuernummer des Arbeitgebers, eTIN, Ordnungsmerkmal des Arbeitgebers, etc.). Auch in diesen Fällen müssen die eindeutigen Attributwerte der Ursprungslieferung zugrunde gelegt werden.