Einen schönen guten Abend!
Ich versuche grad meine Steuererklärung für 2009 abzuschließen, jetzt bringt mich aber dieser eine Punkt "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" langsam zum Verzweifeln!
Mein Arbeitgeber hat auf der Lohnsteuerbescheinigung 6 Euro unter Punkt 20 eingetragen. Da ich die Erklärung per Elster erledigen möchte wird dieser Punkt angemeckert und es wird verlangt Reisekosten für die Auswärtstätigkeit anzugeben. Tatsächlich war ich 2009 zur Fortbildung für einen Tag morgens bis abends unterwegs, mußte an dem Tag aber kein Geld für die Bahn (für die Reise konnte ich mir ein Firmenticket ausdrucken) oder Verpflegung ausgeben.
Ich kann doch nicht den Weg von zuhaus bis zum Arbeitsplatz bzw. zum Bahnhof als Reiseweg/Fahrtkosten angeben, oder zählt das doch mit?
Viele Grüße,
Bogi