[Buchung EÜR 2009] Investitionsabzugsbetrag rückgängig machen

  • Hallo,


    ich habe 2007 einen Investionsabzugsbetrag geltend gemacht. Da ich die Investition nicht vorgenommen habe, möchte ich die Rückstellung wieder auflösen. Wie buche ich das im WISO Sparbuch 2010??


    Erbitte kurze detaillierte Beschreibung.


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Du hast die Rücklage auf ein Konto gebucht (normalerweise 0948 Sonderposten mit Rücklagenanteil nach § 7g Abs. 3, 7 EStG a.F.) Den Kontosaldo mußt du in 2008 und dann in 2009 übernommen haben.


    Jetzt buchst du die Rückstellung einfach gegen das Konto 2741 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil (Sonderabschreibungen). Somit hast du den Betrag jetzt in deinem Gewinn drin. Fallst du kein Existenzgründer bist, dann mußt du noch mal für 2 Jahre 6% fiktive Zinsen auf die Rücklagensumme als Gewinn auf das gleiche Konto dazu buchen. Als Gegenkonto für diese Zinsbuchung nimmst du am besten ein Verrechnungskonto (weil das Geld ja nicht geflossen ist) z.B. die 1370.

  • Du hast die Rücklage auf ein Konto gebucht (normalerweise 0948 Sonderposten mit Rücklagenanteil nach § 7g Abs. 3, 7 EStG a.F.) Den Kontosaldo mußt du in 2008 und dann in 2009 übernommen haben.


    Falsch.
    Investitionsabzugsbetrag hat in der Bilanz oder der EÜR nichts zu suchen. :!:


    Wurde der Gewinn des maßgebenden Wirtschaftsjahres bereits einer Steuerfestsetzung oder einer gesonderten Feststellung zugrunde gelegt, ist der entsprechende Steuer- oder Feststellungsbescheid insoweit zu ändern.
    Steuertechnisch ist der Investitionsabzugsbetrag außerhalb der Steuerbilanz bzw. außerhalb der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu berücksichtigen.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Schaust Du mal unter buchungstechnische Auflösung einer Ansparrücklage bei Einnahme-Überschussrechnung. Nicht verwirren lassen, der Threadersteller schreibt Ansparabschreibung, meint aber mit Sicherheit auch den Invenstitionsabzugsbetrag. Der Lösungsweg ist meines Erachtens identisch (im Prinzip siehe g.horn).

    • Offizieller Beitrag

    Du hast die Rücklage auf ein Konto gebucht (normalerweise 0948 Sonderposten mit Rücklagenanteil nach § 7g Abs. 3, 7 EStG a.F.) Den Kontosaldo mußt du in 2008 und dann in 2009 übernommen haben.


    Der § 7g a.F., den du hier zitierst, trifft nur auf die allerwenigsten Fälle zu.


    Das war noch die Ansparabschreibung, meist ist aber der Investitionsabzugsbetrag zutreffend, für den andere Regeln gelten.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, Ihr habt natürlich Recht. Aber ich war einfach anhand des Jahres (2007) und der Tatsache, dass die Rücklage scheinbar in der Buchhaltung steht davon ausgegangen, er meinte die Ansparabschreibung. Vielleicht können wir erfahren wie und wann die Rücklage gebildet wurde. Wenn sie vor November 2007 gebildet wurde, dann ist es nämlich noch die "alte" Regelung.


    In dem anderen Fall ist es so wie schon beschrieben. Die Steuererklärung für 2007 wird unter Wegfall des Investitionsabzugsbetrag einfach neu erstellt und der Steuerbetrag inkl. Zinsen wird fällig. Da braucht man dann aber nichts mehr in 2009 zu buchen.

    • Offizieller Beitrag

    naja, oft befindet sich ja auch der Gesetzgeber auf dem Holzweg... :D


    Den wir dann aber alle gemeinsam miteinander beschreiten müssen ;(


    In 2007 kann eine Ansparabschreibung nach dem § 7g alte Fassung nur noch dann gebildet werden, wenn das Wirtschaftsjahr irgendwann vor August 2007 geendet hat.
    Das kann aber nur bei Bilanzierenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr der Fall sein.


    Alle, die nur eine GuV oder eine EÜR einreichen und die Bilanzierenden, die ein normales Wirtschaftsjahr haben, haben zwangsweise ein Wirtschaftsjahr, dass am 31.12.2007 geendet hat.


    Und dann gibt es eben nur noch den § 7g neue Fassung mit dem Investitionsabzugsbetrag.


    Übrigens: Du hast mal wieder Post..... ;)

  • Vielen Dank für den regen Austausch zum Thema.


    Ich habe den Investitionsabzugsbetrag 2007 in meiner Steuererklärung geltend gemacht und dieser ist auch erstellt worden.
    Nun will/muss ich den Betrag rückgängig machen, da die Investition nicht vorgenommen wurde.


    Meine (Nach-)Frage zielt nun darauf hin ab, ob ich das Rückgängigmachen über die Steuererklärung 2009 (anhand Anlage EÜR) vornehmen oder ob ich das auf anderem Wege tun kann/muss. Im WISO Sparbuch 2010 habe ich dazu keinen (Buchungs-)Zugang gefunden.


    Ich wäre weiterhin für einen Vorschlag für das weitere Vorgehen dankbar.


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich wäre weiterhin für einen Vorschlag für das weitere Vorgehen dankbar.

    Also, lesen musst Du schon alleine. Steht doch schon alles geschrieben. Und wenn hier was nicht steht, deswegen habe ich in #4 zu dem anderen Thread verlinkt.

  • ...dann gebe ich mal wieder, was nach meinem (Steuer-)Verständnis bei mir angekommen ist:


    ich muss meine Steuererklärung 2007 erneut abgeben?


    Oder reicht eine formlose Erklärung an das Finanzamt, in dem ich die Rückabwicklung des Betrages erkläre?

    • Offizieller Beitrag

    ...dann gebe ich mal wieder, was nach meinem (Steuer-)Verständnis bei mir angekommen ist:
    ich muss meine Steuererklärung 2007 erneut abgeben?
    Oder reicht eine formlose Erklärung an das Finanzamt, in dem ich die Rückabwicklung des Betrages erkläre?

    Ein formloses Anschreiben mit einer berichtigten Anlage EÜR sollte m.E. den Anforderungen genügen.