Verpflegungsaufwendungen

  • Hallo zusammen,


    bin gerade noch (auf den letzten Drücker) meine Steuererklärung zu machen.


    Hierzu habe ich zwei Fragen:


    1. Ich bekomme, sagen wir mal 2000€ Pendlerpauschale. Ich habe aber laut meiner Lohnsteuerbescheinigung vom AG unter Punkt 20 (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse...) sagen wir mal 1000€ drin stehen.
    Sehe ich das richtig, das ich nur noch die Differenz der beiden Beträge bekomme? Also "nur" 1000€?


    2. Ich bin beruflich bedingt viel im Ausland unterwegs. Mein AG zahlt mir Spesen und alle sonstigen Kosten wie Flüge, Tank und Hotel. Nur Frühstück und allgemein das Essen nicht (diese werden ja über die Spesen gedeckt).
    Habe ich das also richtig verstanden, oder?
    Ich habe irgendwo aufgeschnappt: wenn die Dienstreisen über Nacht gehen, dass ich meine Kosten für Verpflegung belegen muss. Ich hab aber keine Belege von irgendwelchen Brötchen oder Restaurantbesuche.
    Was ich aber habe sind die Reiseabrechnung von meinem Arbeitgeber ( mit beiliegenden Rechnung für Hotel und Taxis/Tank (Flüge bucht bei uns sowieso das Reisemanagement)). Kriege ich hier jetzt Probleme oder kann ich das so einreichen?


    Gruß ausm Süden und Danke

    • Offizieller Beitrag

    Was haben Entfernungspauschale und Verpflegungszuschüsse miteinander zu tun?
    Und welche Differenz wollen Sie bekommen?


    Die Entfernungspauschale mindert nur das zu versteuernde Einkommen!

    • Offizieller Beitrag

    1. Ich bekomme, sagen wir mal 2000€ Pendlerpauschale. Ich habe aber laut meiner Lohnsteuerbescheinigung vom AG unter Punkt 20 (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse...) sagen wir mal 1000€ drin stehen. Sehe ich das richtig, das ich nur noch die Differenz der beiden Beträge bekomme? Also "nur" 1000€?

    Die entfernungspauschale hat rein gar nichzts mit VMA laut Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung zu tun.

    2. Ich bin beruflich bedingt viel im Ausland unterwegs. Mein AG zahlt mir Spesen und alle sonstigen Kosten wie Flüge, Tank und Hotel. Nur Frühstück und allgemein das Essen nicht (diese werden ja über die Spesen gedeckt).

    Dein AG dürfte doch die "Spesen" nach den steuerlichen Höchstbeträgen für VMA bemessen. Wo sollten dann noch abziehbare Mehrbeträge für VMA entstehen? Außer eben bei Nachweis der tatsächlichen Kosten, die dann um die erstatten Beträge (Spesen = VMA) zu kürzen wären.

  • VMA


    Die entfernungspauschale hat rein gar nichzts mit VMA laut Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung zu tun.

    Dein AG dürfte doch die "Spesen" nach den steuerlichen Höchstbeträgen für VMA bemessen. Wo sollten dann noch abziehbare Mehrbeträge für VMA entstehen? Außer eben bei Nachweis der tatsächlichen Kosten, die dann um die erstatten Beträge (Spesen = VMA) zu kürzen wären.

    Stimmt, habe mich falsch ausgedrückt. Mir gehts ja primär darum, dass ich "eventuell" Geld vom Fiskus bekomme. Anfangs dachte ich, ich kriege diese 2000euro Pendlerpauschale. Als ich dann die VMA eingetragen habe die auf der Lohnsteuerbescheinigung vom AG stand, berechnete mir das Programm das ich Geld dem Fiskus schulde. Daher dachte ich, das da ein Zusammenhang bestand. Sorry.

  • Mir gehts ja primär darum, dass ich "eventuell" Geld vom Fiskus bekomme. Anfangs dachte ich, ich kriege diese 2000euro Pendlerpauschale. Als ich dann die VMA eingetragen habe die auf der Lohnsteuerbescheinigung vom AG stand, berechnete mir das Programm das ich Geld dem Fiskus schulde. Daher dachte ich, das da ein Zusammenhang bestand. Sorry.


    Bei deinem Wissensstand würde ich den Rat eines Fachmannes in Anspruch nehmen.
    MfG Günter

  • Ich habe aber laut meiner Lohnsteuerbescheinigung vom AG unter Punkt 20 (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse...) sagen wir mal 1000€ drin stehen.

    Der Betrag, der in Zeile 20 Deiner LSt.Besch. eingetragen ist, mußt Du in den WBK unter Reisekosten - Schnellerfassung - Verpfl.Mehraufw. /Ausland (!) - dagegensetzen.