Annuitätendarlehen - Wie mit anderem Zins weiterrechnen?

  • Ich habe unter Finanzierung ein Hypothekendarlehen erstellt, das während der Zinsbindungsfrist gut funktioniert.


    Nun möchte ich aber mit einem neuen Zins weiterrechnen. Ich habe daher bei den Finanzierungsbausteinen unter "Zins nach Ende der Zinsbindung" einen neuen Zinssatz eingetragen.


    Das Problem: Offenbar rechnet WISO nicht mit der Restschuld, sondern mit dem Gesamtbetrag des Kredits weiter, daher stimmen die Raten überhaupt nicht mit dem überein, was wirklich dabei rauskäme.


    Wie kann ich WISO beibringen, nach Ende der Zinsbindung mit der verbleibenden Restschuld, nicht aber mit dem Gesamtbetrag weiterzurechnen? Denn der ursprüngliche Kreditbetrag wäre für eine neue Bank ja nicht von Belang.


    Danke,


    Lyve

  • Hallo Lyve,
    das ist schon so richtig im Prinzip. Die Berechungsgrundlage bleibt im Normalfall immer das Ursprungskapital, ansonsten würde die Laufzeit der Hypothek ja immer wieder zusätzlich verlängert statt verkürzt (wenn sich der neue Zins erhöht), oder auch sowieso schon verlängert (wenn der neue Zinssatz geringer ist. Der Begriff "Annuität" und Tilgung zzgl. ersparter Zinsen sagt dir etwas?


    Klar ist, dass bei einer Umschuldung zum Anpassungszeitpunkt die "neue" Bank das "Restkapital" dann zum neuen Nominalkapital macht, aber in der Folge würde das dann ebenso wie vor beschrieben laufen.


    Aber wie immer in solchen Fällen: Ist natürlich auch hier Verhandlungssache. Wenn die Bank das mitmacht musst Du das einfach wie eine Ablösung der bisherigen Hypothek und Gewährung einer neuen Hypothek behandeln.


    Gruss Allzeit

    Windows 7 HE (64bit); 8 GB RAM; Intel (R) Core(TM)2 Quad CPU Q6600 2.40GHz; ATI Radeon HD 5770

  • Ja der Begriff sagt mir schon was :)


    Ich hatte aber erwartet, das ich die Restschuld neu finanziere, auch bei der selben Bank. Wenn die Bank das nicht mitmachen würde, würde ich natürlich ablösen und woanders finanzieren, das wäre dann ja u.U. deutlich günstiger für mich. Abhängig vom Zinssatz würde ich dann eine höhere anfängliche Tilgung vereinbaren, denn ich möchte natürlich schon irgendwann mal von den Schulden runter sein.

  • Hallo Lyve,


    ich versuch mal Dein Anliegen darzulegen ob ich das richtig verstanden habe.
    Du hast einen Darlehensvertrag bei dem die Zinsbindung ausläuft. Aus meiner Sicht sollte Deine Bank dir einen Folgevertrag mit ausgehandelten Zins/Tilgung anbieten. Du verhandelt mit der Bank auch über die Höhe der Annuität. Daraus ergibt sich eine Restlaufzeit. Das ist für mich ein neuer Darlehensvertrag, der unter Umständen natürlich auch bei einer anderen Bank abgeschlossen werden kann.
    In MG stellt sich das ganze folgendermaßen dar. Du erstellst einen Finanzierungsplan. In diesem Finanzierungsplan erstellst Du die einzelnen Kreditbausteine (das sind die Darlehensverträge welche zur Finanzierung z.B. Deiner Immobilie benötigt werden). Ein Finzierungsplan kann aus mehreren Kredigbausteinen wie z.B. Annutitäendarlehen u. Bausparern bestehen. Das wars.


    Ich hoffe ich konnte Dir helfen.


    Gruß
    Norbert

  • Hallo Norbert,


    soweit genau richtig und so habe ich das auch gemacht, habe also die Bausteine einzeln mit ihren jeweiligen Zins- und Tilgungssätzen eingetragen.


    Das mit dem Folgevertrag ist erst in 10/15 Jahren, ich fange gerade erst an (bin ja noch jung :D).


    Nun rechnen die Banken wohl mit einer Zinsbelastung von 8% nachdem die Zinsbindung ausgelaufen ist, sie wollen halt prüfen ob die Belastung dann ebenfalls noch tragbar wäre. Und genau hier will ich ansetzen, ich möchte gerne auch selbst ausrechnen können wie hoch die Belastung bei 8% Zinsen nach Ende der Zinsbindung ist.


    Und meine Frage ist nun: 8% vom Kaufpreis der Immobilie, oder 8% der bis dahin verbleibenden Restschuld?


    Ich habe nun festgestellt, das ich WISO auch sagen kann, das der Kredit nach Ende der Zinsbindung abgelöst werden soll. Gibt es eine Möglichkeit, die Restschuld des Bausteins als Finanzierungsbedarf in einen neuen Baustein zu übernehmen? Ich denke dann sollte die Rechnung aufgehen.


    Gruß,


    Lyve

  • Und genau hier will ich ansetzen, ich möchte gerne auch selbst ausrechnen können wie hoch die Belastung bei 8% Zinsen nach Ende der Zinsbindung ist

    Beende das aktuelle Darlehen in MG mit Ablauf der Zinsbindung. Lege einen neuen Kreditbaustein mit den angenommen Zins u. Tilgung oder einer geplanten Annuität an (Zins u. Tilgung = Annuität oder Zins u. Annuität = Tilgung).


    Und meine Frage ist nun: 8% vom Kaufpreis der Immobilie, oder 8% der bis dahin verbleibenden Restschuld?

    Der neue Zinssatz greift nur für die Restschuld.


    Ich habe nun festgestellt, das ich WISO auch sagen kann, das der Kredit nach Ende der Zinsbindung abgelöst werden soll. Gibt es eine Möglichkeit, die Restschuld des Bausteins als Finanzierungsbedarf in einen neuen Baustein zu übernehmen? Ich denke dann sollte die Rechnung aufgehen.

    Das geschieht mit den neuen Kreditbaustein in den Du die Restschuld aus dem vorigen Baustein einträgst.


    Gruß
    Norbert

  • Hallo Lyve, hallo Völkl,


    habe mal gegoogelt und diese Seitemit einer Vielzahl von Berechnungsmodulen in Verbindung mit Baufinanzierungen gefunden. Vielleicht ist ja für Euch auch was interessantes dabei.

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  • Hallo Lyve,


    die von Dir zitierten 8% Zinsbelastung sind sicher von Deiner Bank nur eine "worst case" - Rechnung auf Grund der langfristigen Erfahrungen aus der Vergangenheit, um - wie Du ja selbst sagst - zu prüfen, ob auch eine höhere Belastung als heute von Dir getragen werden kann. Aber ebensowenig wie heute eine konkrete Aussage über die Marktkonditinonen in 10/15 Jahren gemacht werden kann, kannst Du wissen, wie hoch Dein Einkommen in 10/15 Jahren sein wird. Ich würde mir also heute noch keinen so großen "Kopf darüber machen", was in 10/15 Jahren sein könnte. Da kann alles ganz anders sein.


    Und nur zur Klarstellung der Begriffe: Berechungsgrundlage für die Annuität (Zinssatz plus Tilgungssatz in %) ist immer das Nominalkapital eines Kredites/einer Hypothek, sie hat mit dem Kaufpreis nichts zu tun. Auch bei einer Umschuldung (Restschuld ggf. zzgl. Kosten) ist das Nominalkapital des neuen Kredites wieder die Berechungsgrundlage. Insofern wäre in MG auch im neuen Kreditbausstein das neue Nominalkapital, und nicht die Restschuld des abzulösenden Kredites einzutragen.


    Gruss Allzeit

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