Hallo,
meine Frau war nach der Elternzeit für zwei Monate in 2009 Arbeitssuchend (vorher Elternzeit).
In dieser Zeit wurden von der Stadt ein Teil der Kinderbetreuungskosten gezahlt, es bleibt jedoch ein Eigenanteil.
Kann ich diesen nun geltend machen, oder sagt der Staat: "Wer Arbeitslos ist, kann in der Zeit auf seine Kinder aufpassen"?
Das Land sieht es ja offensichtlich nicht so und zahlt deshalb einen Anteil zu den Kinderbetreuungskosten.
Das Sparbuch lässt mich die Kosten so jetzt erstmal nicht eintragen.
Viele Grüße,
Hendrik