Keine Umsatzsteuer berechnet - wie nachbuchen?

  • Im Jahr 2008 habe ich eine Rechnung an eine Bildungseinrichtung gestellt, die lt. eigenen Angaben umsatzsteuerberfreit war. Natürlich habe ich keine Ust. berechnet.
    Nun hat sich das als Irrtum herausgestellt.
    Das bedeutet für mich, dass ich halt (auf meine Kosten) für diesen Geschäftsvorfall Umsatzsteuer nachzahlen muss.


    Weiß jemand, wie der entsprechende Buchungssatz in Mein Büro aussieht?
    Leider ist halt 1 Jahr dazwischen, sonst geht das bestimmt ganz leicht ...


    Vielen Dank.

    Wer hier Schreibfehler findet, darf sie behalten!

  • Wird die Umsatzsteuer zu niedrig ausgewiesen, schuldet der Unternehmer dem Finanzamt den tatsächlichen Steuerbetrag. In diesem Fall ist die Berichtigung der Rechnung grundsätzlich möglich.


    Die einfachste Möglichkeit wäre eine (->Vorgänge ->Rechnung) ->"Gutschrift zur Rechnung" aus 2008 zu erstellen, und dann eine "neue" Rechnung mit dem korrekten Steuerschlüssel zu erstellen. In der "neuen" Rechnung sollte im Eingangstext deutlich zum Ausdruck kommen, dass es sich um die Berichtigung der in 2008 fehlerhaft ausgestellten Rechnung handelt. Das "Guthaben" aus der Gutschrift zur Rechnung aus 2008 mit der "neuen" Rechnung verrechnen und den Differenzbetrag über das Verrechnungskonto ausbuchen.


    Ggf. muss die Umsatzsteuervoranmeldung des betreffenden Monats aus 2008 und die Umsatzsteuererklärung aus 2008 berichtigt werden. Unter Umständen will das FA auch noch Verugszinsen haben. Es empfiehlt sich, die genaue Vorgehensweise mit einem Steuerberater und ggf. dem zuständigen Sachbearbeiter beim FA abzusprechen.