Hallo,
offensichtlich habe ich das mit der GWG-Abschreibung in der EÜR nicht so richtig kapiert. Ich habe z.B. ein Handy für 25 Euro im Jahre 2004 als Wirtschaftsgut im Anlagenverzeichnis untergebracht. Da es als GWG verbucht wurde, ist es ja eigentlich schon längst abgeschrieben. Ich habe es aber noch mit einem Restbuchwert von 1 Euro drinstehen. Das Teil ist inzwischen defekt - also nicht mehr brauchbar. Wie bekomme ich das jetzt aus dem Anlageverzeichnis raus? Kann ich es einfach löschen? Wenn "nein", welches Abgangskonto (2310 / 2315 /2320) muss ich dann eintragen?
GWG aus Anlageverzeichnis entfernen
- Duplicate WuB
- Erledigt
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Hallo WuB
Bei den Wirtschaftsgut im Anlageverzeichnis auf Verkauft klicken und dort das Datum eintragen, an dem es kaputt ging. Der 1 Euro ist ein Erinnerungswert, den Du jetzt, da das WG nicht mehr zum Betriebsvermögen gehört auf Abschreibung oder Sonderabschreibung ausbuchen kannst.
Ciao
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Hallo Pinky,
danke für den Tipp. Ich probier das mal aus.
Gruß
WuB -
Hallo WuB
Und, warst Du erfolgreich?
Ciao
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Hallo Pinky,
melde mich jetzt erst wieder -> Winterurlaub - musste einfach mal sein :wink:
Nun aber wieder zum Problemchen:
Das Ausbuchen hat soweit ganz gut geklappt. Habe via 4830 Abschreibungen gebucht. Stellt sich jetzt allerdings die Frage: Welches Geldkonto/Abschlusskonto muss ich für diese Buchung wählen? Bank1 kann ich doch wohl nicht wählen, schließlich ist doch gar kein Geld über mein Bankkonto gegangen - oder? :? -
Hallo WuB
also das Aufwandskonto an das Wirtschaftsgut betrag 1 € ... damit müßte das Wirtschaftsgut jetzt auf 0 sein, genau wie in der Abschreibungsliste.
Hat Dir die Kurzform geholfen, oder soll ich es ausführlicher schreiben?
Ciao
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Hallo Pinky,
wenn ich ehrlich bin: So richtig klar ist mir das nicht.
Ich habe im Anlageverzeichnis unter "Bearbeiten" das "Wirtschaftsgut" "Verkauft". Im Anlageverzeichnis steht das Teil jetzt wirklich auf 0 Euro. Aber in der EÜR-Maske taucht eine diesbezügliche Buchung auf. Und die erwartet von mir eine Eingabe im "Geldkonto/Abschlusskonto". Und da möchte ich wissen, welches ich da anwählen muss.
Und was ist das "Aufwandskonto"?
Gruß
WuB (steht übrigens für "Wort und Bild" - Ich bin freiberuflich als Journalist tätig und Steuern sind nicht so meine Stärke - wie man sieht :wink: ) -
Hallo WuB
Steuern ist nicht Dein Problem .. eher die Buchführung .. aber wer ist da schon perfekt?
Du hast das Wirtschaftsgut einmal als Konto in Deiner EÜR als Anlagevermögen (So sieht es das Programm vor) und damit Du die AfA Berechnen kannst hast Du noch die Abschreibungsaufstellung/Anlagevermögen.
Also musst Du den Verkauf vereinfacht gesprochen 2 mal in der Buchführung nachvollziehen. Einmal das Anlagekonto auf null bringen und einmal das Abschreibungsverzeichnis auf Null bringen.
Wie man das hinbekommen kann hab ich Dir hier geschrieben: <!-- m --><a class="postlink" href="http://bk.buhl.de/phpBB2/ftopic4511.html">http://bk.buhl.de/phpBB2/ftopic4511.html</a><!-- m -->
Bist Du jetzt zurecht gekommen?
Ciao