Hinzuverdienst als Freiberufler

  • Hallo, werte Usergemeinde,


    Als Erwerbsminderungs-Rentner(EMR) hatte ich '09 einen kleinen "Hinzuverdienst".(Sonst keine weiteren Einkünfte) Da es nur 50,- € waren, möchte ich auch keinen Sturm im Wasserglas erzeugen. Vielleicht komme ich ja mit meinen Artikeln noch einmal an die 400,- € Schallgrenze heran?


    Lange Rede kurzer Sinn, das Geld war für einen Bildartikel in einer Zeitung. Ich habe im WISO-Programm unter 'Freiberufliche und selbständige Arbeit' > 'freiberufliche Tätigkeit' bei Berufsbezeichnung 'Bildberichterstattung' eingetragen. Die Art der Gewinnermittlung habe ich bei der Vorgabe '§4 Abs.3 EStG(EÜR)' belassen und die 50,- € als 'Betriebseinnahmen-umsatzsteuerfrei, nicht steuerbar oder § 13b Umsätze' eingegeben. Die Betriebsausgaben hab ich dann 'pauschal' unter 'hauptberufliche schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit' eingestellt. Dabei kommen dann 35,- € Gewinn heraus.


    Ob das jetzt alles richtig war, weis ich nicht wirklich? Vielleicht ist jemand auf dem Gebiet etwas kundiger, als ich und kann mir das bestätigen, ablehnen oder erklären. Für eventuelle Antworten möchte ich mich im Voraus bedanken! ?(

    Vielen Dank
    vom Frank


    Lebe jeden Tag als wäre es der Letzte

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    • Offizieller Beitrag

    Ja, eigentlich richtig.


    In dieser Größenordnung hätte ich es aber bei
    > weitere Einkünfte und Bezüge
    > Leistungen
    untergebracht.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Hallo,
    Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hab mir diese Möglichkeit der Eingabe mal angesehen. Darauf bin ich noch gar nicht gekommen. Aber gut zu wissen, daß es dort auch möglich ist Kleinigkeiten einzugeben. Da ich aber meine Ausgaben für diese Einnahmen nicht belegen kann, kam mir meine Variante mit der Pauschale ganz gelegen. Ergänzend muß ich noch hinzufügen, daß ich das Kästchen <Es soll kein Formular für diese Tätigkeit erzeugt werden> angeklickt habe. Für diese Kleinigkeit habe ich das, von mir aus gesehen, nicht für Nötig erachtet.
    Für eventuelle anderweitige Aspekte lasse ich dieses Thema mal noch offen.

    Vielen Dank
    vom Frank


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