Hallo, werte Usergemeinde,
Als Erwerbsminderungs-Rentner(EMR) hatte ich '09 einen kleinen "Hinzuverdienst".(Sonst keine weiteren Einkünfte) Da es nur 50,- € waren, möchte ich auch keinen Sturm im Wasserglas erzeugen. Vielleicht komme ich ja mit meinen Artikeln noch einmal an die 400,- € Schallgrenze heran?
Lange Rede kurzer Sinn, das Geld war für einen Bildartikel in einer Zeitung. Ich habe im WISO-Programm unter 'Freiberufliche und selbständige Arbeit' > 'freiberufliche Tätigkeit' bei Berufsbezeichnung 'Bildberichterstattung' eingetragen. Die Art der Gewinnermittlung habe ich bei der Vorgabe '§4 Abs.3 EStG(EÜR)' belassen und die 50,- € als 'Betriebseinnahmen-umsatzsteuerfrei, nicht steuerbar oder § 13b Umsätze' eingegeben. Die Betriebsausgaben hab ich dann 'pauschal' unter 'hauptberufliche schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit' eingestellt. Dabei kommen dann 35,- € Gewinn heraus.
Ob das jetzt alles richtig war, weis ich nicht wirklich? Vielleicht ist jemand auf dem Gebiet etwas kundiger, als ich und kann mir das bestätigen, ablehnen oder erklären. Für eventuelle Antworten möchte ich mich im Voraus bedanken!