Hausgeldabrechnung, Werbungskosten, anschaffungsnaher Aufwand

  • Hallo Forum,
    ich habe eine Frage bezüglich der anzusetzenden Werbungskosten bei Vermietung.
    Es geht um die Hausgeldabrechung der Verwaltung. Vorab mal die (gerundeten) Zahlen:


    Laufende Kosten gesamt: 1.500 EUR
    Davon Instandhaltung: 300 EUR
    + Zuführung Instandhaltungsrücklage: 400 EUR
    = Gesamtanteil für mich: 1.900 EUR
    Summe der Hausgeldzahlungen: 1.400 EUR


    Was kann ich nun eigentlich absetzen?
    Es könnten 1.000 EUR sein (Hausgeldzahlungen - Rücklagenzuführung).
    Es könnten aber auch 1.500 EUR sein, die ja vom Verwalter in meinem Namen ausgegeben wurden und von mir bzw. dem Vorbesitzer auch irgendwann einmal eingezahlt worden sind.


    Wenn es nicht die 1.500 EUR sind, stellt sich auch die Frage, wie ich die laufenden Instandhaltungskosten von den sonstigen Werbungskosten absetzen kann oder muss (wichtig wegen anschaffungsnahem Aufwand).

  • Was kann ich nun eigentlich absetzen?


    Ich würde sagen, 300 € Instandhaltung.
    Alles andere kommt doch durch die Mietnebenkosten wieder rein, bzw. sind Kapitalkosten.


    Aber auch hier die Empfehlung, einen Steuerberater aufzusuchen, um Ordnung in die Dinge zu bringen, zumal du scheinbar gerade erst gekauft hast. (Afa) :?:
    MfG Günter

  • Hallo Günter,
    Deine Antwort ist nicht korrekt. Korrekt ist, alle Einnahmen, auch die Nebenkosten, als solche zu deklarieren und im Gegenzug auch alle Ausgaben.
    Dies ergibt sich schon aus der Periodenabgrenzung, z.B. wenn in einem Jahr mehr Nebenkosten anfallen als der Mieter (voraus)gezahlt hat, was sich erst im Folgejahr über die Nebenkostenabrechnung bzw. -nachzahlung wieder ausgleicht.


    Den Tipp mit dem Steuerberater kannst Du ja wohl auf jede Frage hier geben, der ist nicht hilfreich.


    mfg


    kleinerfisch

  • Den Tipp mit dem Steuerberater kannst Du ja wohl auf jede Frage hier geben, der ist nicht hilfreich.


    Hast du an die Afa gedacht :?: Wenn du alles weißt, warum fragst du?


    Periodenabgrenzung?...bei Vermietung?... es zählt das Datum, wann bezahlt wird.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Es könnten 1.000 EUR sein (Hausgeldzahlungen - Rücklagenzuführung).

    Wie kommst Du auf den Betrag? Kann doch keiner von uns beurteilen, was dieser Betrag beinhaltet. Sind die laufenden Instandhaltungskosten die Abgänge aus den Rücklagen?

    Einnahmen, auch die Nebenkosten, als solche zu deklarieren und im Gegenzug auch alle Ausgaben.

    Das kommt darauf an. Es gibt nämlich auch so schlaue Zeitgenossen, die umlagefähige Aufwendungen sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Ausgabenseite außer Ansatz lassen (Versteuerung der Kaltmieten).


    Aber Du weisst es ja eh besser, warum frage ich denn.

    • Offizieller Beitrag

    Man kann auch nur die Nettomiete angeben, im Gegenzug aber die dazu gehörigen Warmkosten eben nicht.
    Das macht jedes Finanzamt mit.


    Aus deiner Aufstellung kann man nicht entnehmen, was in den "Hausgeld"zahlungen enthalten sein soll.


    Du kannst in deinem Beispiel auf jeden Fall nicht die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage angeben.

  • Hast du an die Afa gedacht :?:

    Ja, spätestens als Du dies schriebst ;) :

    zumal du scheinbar gerade erst gekauft hast. (Afa) :?:

    Wenn du alles weißt, warum fragst du?

    Ich frage das, was ich nicht weiss. Dafür ist so ein Forum m.E. da.
    Und dich beschwere mich über Deine Antwort, die im Klartext heisst: "Ich weiss es auch nicht, frag doch mal woanders."
    Also in Umkehrung Deiner Frage: Wenn Du es nicht weisst, warum antwortest Du?

    Periodenabgrenzung?...bei Vermietung?... es zählt das Datum, wann bezahlt wird.

    Da hast Du recht, Periodenabgrenzung ist falsch. Zuflussprinzip ist richtig bei Vermietung, wie Du sagst das Datum, wann bezahlt wird.
    Das hilft hier aber nicht weiter, denn wann ich bezahle ist ja z.B. bei den Instandhaltungsrücklagen unerheblich.
    Im Fall meiner ursprünglichen Frage sind die Aufwendungen ja 2009 bezahlt worden (von der Hausverwaltung), werden von mir aber erst 2010 im Rahmen einer Nachzahlung beglichen. Andererseits sind die Aufwendungen vom Hauskonto beglichen worden (das nie ins Soll gerutscht ist ), welches ja von mir und den anderen Eigentümern in früheren Jahren gefüllt wurde. Also sind es irgenwie auch Entnahmen aus den Rücklagen aber nicht als solche in der Abrechnung deklariert (da steht Entnahmen = 0 EUR).


    Aus deiner Aufstellung kann man nicht entnehmen, was in den "Hausgeld"zahlungen enthalten sein soll.

    aus Wikipedia: Als Hausgeld werden umgangssprachlich die monatlichen Vorschüsse bezeichnet, die Wohnungseigentümer aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplanes an den Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen zu zahlen haben. Häufig werden diese Beiträge auch als Wohngeld bezeichnet, was aber zu Verwechselungen mit dem "Wohngeld für Mieter" nach dem Wohngeldgesetz führen kann.

    ie Nettomiete angeben, im Gegenzug aber die dazu gehörigen Warmkosten eben nicht.
    Das macht jedes Finanzamt mit.

    Das steht m.E.im Widerspruch zu § 11 Abs. 1 EStG. Es steht auch anders in der WISO-Hilfe ("[size=medium]Umlagen, die der Vermieter für die Neben- und Betriebskosten erhebt, sind ein Bestandteil der Mieteinnahmen.[/size]").
    Wenn laut BdStZ ein knappes Drittel aller Steuerbescheide falsch sind, können die Finanzbeamten so gut auch nicht sein.
    Soll kein Vorwurf sein, bei der Arbeitsbelastung und der Änderungsfrequenz ist das kein Wunder.


    Aber Du weisst es ja eh besser, warum frage ich denn.

    Das ist ein komisches Forum hier, wo einem vorgeworfen wird, dass man nicht völlig ahnungslos ist. Du bist schon der zweite!


    So bevor ich mich noch anfange aufzuregen, hier ist die Antwort aus einem anderen Forum, welches kompetent erscheint:


    Wohngeldzahlungen
    abzüglich Zuführung zur Instandhaltungsrücklage
    zuzügliche Zahlungen aus der Instandhaltungsrücklage
    = abziehbarer Betrag als Werbungskosten


    Das übliche Spielchen, das man nur die Nettomiete angibt und
    die Umlagefähige Kosten nicht, war zwar früher üblich, aber wie oben
    gesagt: BFH sagt: Nein!

    • Offizieller Beitrag

    Bei Deiner Art mit Leuten die Hilfestellung leisten umzugehen, wirst Du hier im Forum immer ein kleiner Fisch bleiben. Im Übrigen gibt es immer Theorie und Praxis. Wobei ich hier von angewandter Praxis ausgehe.

  • Bei Deiner Art mit Leuten die Hilfestellung leisten umzugehen, wirst Du hier im Forum immer ein kleiner Fisch bleiben.

    Super Wortspiel :thumbsup:
    aber


    "Geh zum Steuerberater" (g.horn) ist keine Hilfestellung


    "Versteuerung der Kaltmieten" (miwe4) und " Man kann auch nur die Nettomiete angeben" (petz) sind keine Hilfestellung sondern widersprechen einem klaren Urteil des BFH (BFH-Urteil vom 14.12.1999 (IX R 69/98 ) BStBl. 2000 II S. 197:"Umlagen und Nebenentgelte, die der Vermieter für die Nebenkosten oder Betriebskosten erhebt, gehören zu den Einnahmen bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung)".


    Dass hier die Praxis die Theorie (also geltendes Recht) schlägt, mag ja sein, wäre aber zumindest mal zu belegen (mit Darstellung eigener Erfahrungen, Qualifikationen etc.). Das Profil von miwe4 ist nicht öffentlich!



    "Es richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles." (miwe4) aus meinem Thread zum anschaffungnahen Aufwand ist keine Hilfestellung sondern widerspricht dem Wortlaut des Gesetzes.
    Fragen nach der Quelle dieser Behauptung wurden mit beleidigter Kommunikationsverweigerung beantwortet. Das ist auch keine Hilfestellung. "Hab' ich aus 'nem Forum" macht sich nicht so gut beim Finanzamt!


    "ich würde also monatsgenau tippen" (petz) aus meinem Thread zum anschaffungnahen Aufwand ist keine Hilfestellung sondern reine Spekulation (immerhin als solche zu erkennen).


    Fazit: Ich kann bisher keinerlei Hilfestellung erkennen.
    Nur Fehlinformationen, Halbwissen und Kritikunfähigkeit, bestenfalls guten Willen.


    Und zum Ton:
    "Wenn du alles weißt, warum fragst du?" (g.horn) und "Aber Du weisst es ja eh besser, warum frage ich denn." (miwe4) sind Deiner Meinung nach der Gipfel der Nettiquette? Und eine angemessene Reaktion auf die Berichtigung einer falschen Antwort und den grandiosen "Geh zum Steuerberater"-Tipp?



    Ihr scheint hier ja als Platzhirsche (nach der Anzahl Postings) ein Forum von Halbwissenden für Ahnungslose zu betreiben, das ist sicher eine ehrenvolle Aufgabe (die Ahnungslosen merken's ja nicht so). Gute Reklame für die WISO Software!
    Ich suche eher ein Forum von Wissenden für Halbwissende. Von daher bin ich hier wohl falsch.
    Ich werde immer kleinerfisch bleiben aber nicht hier im Forum...


    An die Mods: Bitte untertänigst mich zu deregistrieren. :censored:

    • Offizieller Beitrag

    Das Profil von miwe4 ist nicht öffentlich!

    Es ist jedermanns gutes Recht, die Sicherheitseinstellungen für sein Profil entsprechend seinen Wünschen únd den Möglichkeiten der Forumssoftware einzustellen. Davon sind auch nicht Moderatoren ausgenommen. Wenn miwe4 sich dazu entschieden hat, dann ist das also seine Sache und er wird seine Gründe haben. Das hat nichts mit Euren unterschiedlichen Ansichten hier in der Diskussion zu tun.


    An die Mods: Bitte untertänigst mich zu deregistrieren.

    Ich sehe zwar keine Veranlassung dazu, aber mit diesem Anliegen mußt Du Dich an den Administrator wenden. Die Moderatoren haben hierfür nicht die notwendigen Rechte.


    Gruß
    Dirk


  • "Geh zum Steuerberater" (g.horn) ist keine Hilfestellung


    Mal etwas grundsätzliches....
    ....ich versuche hier Hilfestellung zu geben. Nur wenn ich merke, daß der Fragesteller mit dem Thema überfordert ist, und wenn es zu dem Thema Gestaltungsmöglichkeiten gibt, die ich nicht empfehlen darf, so empfehle ich den Gang zu einem Fachmann, der für seine Auskunft haftet.
    Was ist daran verkehrt :?: ....alles andere wäre verantwortungslos.


    MfG Günter