Hallo Forum,
ich habe eine Frage bezüglich der anzusetzenden Werbungskosten bei Vermietung.
Es geht um die Hausgeldabrechung der Verwaltung. Vorab mal die (gerundeten) Zahlen:
Laufende Kosten gesamt: 1.500 EUR
Davon Instandhaltung: 300 EUR
+ Zuführung Instandhaltungsrücklage: 400 EUR
= Gesamtanteil für mich: 1.900 EUR
Summe der Hausgeldzahlungen: 1.400 EUR
Was kann ich nun eigentlich absetzen?
Es könnten 1.000 EUR sein (Hausgeldzahlungen - Rücklagenzuführung).
Es könnten aber auch 1.500 EUR sein, die ja vom Verwalter in meinem Namen ausgegeben wurden und von mir bzw. dem Vorbesitzer auch irgendwann einmal eingezahlt worden sind.
Wenn es nicht die 1.500 EUR sind, stellt sich auch die Frage, wie ich die laufenden Instandhaltungskosten von den sonstigen Werbungskosten absetzen kann oder muss (wichtig wegen anschaffungsnahem Aufwand).