Hallo Forum,
Nach dem Kauf einer Immobilie werden ja bestimmte Renovierungskosten innerhalb von drei Jahren zu sogenanntem anschaffungsnahem Aufwand, wenn sie insgesamt 15% der Anschaffungskosten des Gebäudeanteils überschreiten.
Bemisst sich nun die Dreijahresfrist nach Kalenderjahren oder monats- oder gar taggenau?
Wenn ich also am 15. August 2007 Eigentümer geworden bin, läuft die Frist bis Ende 2009, bis Ende Juli 2010 oder bis zum 14. August 2010?
anschaffungsnaher Aufwand
- kleinerfisch
- Erledigt
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Du kannst nur bei Vermietung etwas absetzen.
MfG Günter -
Hallo Günter,
erstens habe ich nicht geschrieben, dass ich nicht vermiete (mache ich), und zweitens wäre Deine Antwort auch im Fall der Eigennutzung falsch (anschaffungnaher Aufwand wird zu Anschaffungskosten, die werden wichtig bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist).mfg
kleinerfisch
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Bemisst sich nun die Dreijahresfrist nach Kalenderjahren oder monats- oder gar taggenau?
Weder noch. Es richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
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Die Frist beginnt mit dem Erwerb des Objekts, ich würde also monatsgenau tippen.
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Weder noch. Es richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Da würde mich eine Quelle interessieren. §6 Abs. 1 Nr. 1a EStG spricht doch klar von "3 Jahren" und nicht von Einzelfällen.
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Ich bin hier raus. Den Ton brauche ich in meiner Freizeit nicht